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LNP022 Du willst es doch auch!

Vorratsdatenspeicherung — GEMA vs. YouTube

Wir versuchen das Unmögliche: Den Konflikt zwischen YouTube und GEMA zu erklären.

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Veröffentlicht am: 26. April 2012
Dauer: 0:32:19


Kapitel

  1. Begrüßung 00:00:00.000
  2. Vorratsdaten: Deutschland lässt es drauf ankommen 00:00:21.130
  3. GEMA vs. YouTube – 1:1 in Hamburg 00:14:14.630
  4. Nachtrag 00:31:19.130

Transkript

Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Um dort Strafzahlungen herbeizuführen für das Nicht-Einhalten einer oder für das konsequente Verweigern des Umsetzens einer EU-Richtlinie. Das war ja der große, der große Druck, den jetzt äh der ja vom Innenministerium, wie wir in Folge achtzehn berichtet hatten, herbeigeschworen wurde, um diese Vorratsdatenspeicherung jetzt endlich ähm, in Deutschland einzuführen. So und, Dann gab es ja die Situation, Leutehäuser Schnarrenberger hatte einen sehr äh sage ich mal äh Grundrechtsschonenden Vorschlag gemacht Und ähm der wurde ja lange Zeit ignoriert und jetzt im auf den letzten Drücker irgendwie von Friedrich äh dann haben, hat er überall wieder dranschreiben lassen, doch hier alles sechs Monate volles Format und so weiter, Darüber berichteten wir in Folge einundzwanzig und ähm. Dann haben sie sich beide an einen Tisch gesetzt und äh siehe da, konnten irgendwie wenige Tage vor Ablauf der Frist sich nicht einigen. Ähm sodass jetzt diese Frist abgelaufen ist, ähm es gab also der Punkt ist jetzt, jetzt sagt man also, ja offiziell, jetzt steht gerade in allen Zeitungen das hat daran gelegen, dass die beiden sich nicht einigen konnten. Jetzt muss man natürlich das zumindest mal zeitlich ins richtige Verhältnis setzen, den Vorschlag von Leuthäuser Schnarrenberger, den gibt's seit Ewigkeiten. Der galt nur immer als inakzeptabel, oder oder es wurde einfach nicht diskutiert nicht angenommen von von der Union, von den relevanten Unionsvertretern so. Und, dann baute Friedrich eben diesen Druck auf durch sein durch seinen Hilfesuchen im Prinzip sein Betteln, um diesen Mahn um diese Mahnung von der EU Kommissarin, Und dann setzte er sich quasi selber unter Zugzwang und musste, Sabine Leuthäuser Schnarrenbergers äh Vorschlag eingehen, Und das hat er dann gemacht und hat da irgendwie dann noch beigeschrieben, ja und außerdem wollen wir das auch anonymisierungsdienste äh so eine Art Vorratsdatenspeicherung betreiben müssen. Ähm und hat dabei offensichtlich nicht daran gedacht, dass das Telemediengesetz äh verlangt, dass es eine anonyme oder pseudonyme Nutzung immer äh gibt und dass auch selbst die EU-Richtlinie nicht 'ne Deanonymisierung bei solchen Diensten verlangt. Also da ist ja über die EU-Richtlinie hinausgeschossen gleichzeitig äh ist die EU-Richtlinie ja oft Terrorismus und schwere Straftaten begrenzt. Und in Friedrichskorrektur von Sabine Leuthäuser Schnarrenbergers äh Vorschlag wollte er das dann auch noch irgendwie auf auf schwere Ordnungswidrigkeiten ausweiten. Und da würde jetzt.

Tim Pritlove
0:04:38
Linus Neumann
0:04:40

Genau, sondern sogar auch in den Ordnungswidrigkeitenbereich vorschreiten. Und in dem Fall würde das Bundesverfassungsgericht ähm, das Urteil, was ja damals gefällt wurde, zur Ablehnung der ersten Vorratsdatensprechung in Deutschland, würde in diesem Fall einen Katalog verlangen, für welche Ordnungswidrigkeiten und welche Straftaten denn diese ähm, Vorratsdatenspeicherung stattfinden sollte. Und einen solchen Katalog hat der Friedrich auch nicht geliefert. So, das heißt, er hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, und was auch immer er gehabt hätte an dem an den Tagen, in denen er jetzt in so eine Sabine diskutiert hat, wäre ohnehin nicht vorlagefertig gewesen. Und ähm er hat dann weiter darüber hinaus keinerlei Kompromissbereitschaft gezeigt. Ähm und man muss ja sagen, so das Bundesverfassungsgericht hat vor vor etlichen Zeiten sein Urteil gesprochen, Sabine Läuthäuser Schnarrenberg hat seit etlichen Zeichen äh Zeiten Seit ewigen Zeiten da diesen Vorschlag gehabt und er hat nie irgendwo drauf reagiert so. Und man kann im Prinzip froh sein, dass irgendwie jede Vermutung einer geschickten Strategie bei diesem Mann irgendwie widerlegt wurde er hat's einfach also er ist wirklich derjenige, der seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Man könnte sogar sagen ähm man muss eigentlich ihm danken, äh dass dass wir jetzt erstmal äh offensichtlich als Regierung die in die Regierung die Entscheidung getroffen hat, wir lassen es jetzt mal darauf ankommen, was die EU macht, wir erinnern uns, Die EU-Kommission kann sich da jetzt irgendwie in Bewegung setzen, ist ja aber selber noch gerade bei der Revision dieser Richtlinie. Es ist ja eine Änderung zu erwarten. Ähm oder zumindest eine, ja, es ist eigentlich eine Änderung zu erwarten dieser Richtlinie.

Tim Pritlove
0:06:30
Linus Neumann
0:06:31

Naja, wenn die je nachdem, wie die Evaluation ausgeht, sollte man ja hoffen, dass sie auf äh auf EU-Ebene auch nochmal anders diskutiert wird, diese Richtlinien. Gibt's ja durchaus sehr viele Gegner, die da auch auf EU-Ebene vertreten sind. Insofern, so oder so kann man davon ausgehen, dass zumindest eine Änderung, möglich ist. Ja? Und diese diese Richtlinie noch nicht in Stein gegossen ist, weil, wie wir auch gesagt haben, ihr Land ja auch schon ähm die Klage gegen diese Richtlinie am EuGH äh anhängig hat, Das heißt, äh es gibt im Moment wenig, also auch aus ökonomischen Überlegungen, eigentlich wenig Grund, diese Richtlinie jetzt umzusetzen. Noch dazu sehr interessant. Äh jetzt wird ja gerade in den äh in den in den Zeitungen groß diskutiert. Ja und bis zu dreißig Millionen Euro im Jahr Strafzahlungen könnten auf Deutschland zukommen, Da ist äh schön zu wissen, dass es, aktuell vierundsiebzig derartiger Verfahren gibt äh oder derartiger Konflikte gibt zwischen EU und Deutschland bestimmte Gesetze angehen, äh die in Deutschland gültig oder nicht gültig sind oder was auch immer, die gegen irgendwelche EU-Richtlinien verstoßen. Darunter zum Beispiel das VW-Gesetz, VW-Gesetz, betraf damals die Umformung von Volkswagen in eine Aktiengesellschaft, wo quasi gesetzlich verankert ist, eine Sperminorität für das Land Niedersachsen. Das heißt, sie haben zwar nur etwas über zwanzig Prozent, Aber niemand anders kann, egal wie viele Aktien er kauft, mehr als zwanzig Prozent Stimmenanteil bekommen.

Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Au

Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:12:28
Tim Pritlove
0:13:11
Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:15:15
Tim Pritlove
0:15:20
Linus Neumann
0:15:55
Tim Pritlove
0:15:58
Linus Neumann
0:16:13

Und das also als allererstes ist zu sagen, dieser Shitstorm auf die GEMA, Ist natürlich sehr schön von YouTube orchestriert. Das hatten wir auch schon mal in einer vorherigen Sendung erwähnt, weil die GEMA, muss diese Rechte einräumen und kann sie auch gar nicht verweigern. Also es steht ein sogenannter Kontrahierungszwang für die GEMA. Die GEMA kann YouTube, erstmal gar nicht verbieten diese Musik zu streamen. Muss aber dann, also kann aber dafür dann die Kohle verlangen, ja? Aber sie können's erstmal nicht verbieten. Und äh seit sie, seit zwischen YouTube und Gamer seit zweitausendneun keine Einigung mehr besteht, strollt quasi YouTube die GEMA, mit diesem äh mit diesem Sperreding, ja? Und in Wirklichkeit, wie du gerade schon sagtest, streiten die sich um über Gebühren und zwar nicht unbedingt über die Höhe. Der tatsächlichen Gebühr, sondern die GEMA möchte gerne einen Festbetrag pro Klick, Erstmal als Basis und YouTube will dynamischer bezahlen, also zum Beispiel die Dauer berücksichtigen und äh die Einnahmen, die Werbeeinnahmen und bietet der GEMA an, äh hier, Ihr kriegt eine Werbeeinnahmenbeteiligung, Und das machen die solche äh Vereinbarungen haben die in vierundzwanzig Ländern der Welt. Ja, da wo also die Verwerter Gruppierungen dann, automatisch an den Werbeeinnahmen beteiligt werden, genauso wie das eigentlich auch der YouTube-User werden kann, der irgendwie ein Video hochlädt, ne, also habe ich da irgendwie auch schon mal so ein so eine E-Mail bekommen, und ähm die GEMA sagt aber, nee, wir wollen eine abrufbezogene Mindestvergütung. Und das kommt aber eigentlich aus dem Bereich der bezahlten Downloads, Also ähm bei iTunes etwas kaufen. Da kriege Pro, Artikel äh oder Pro äh pro MP3 oder Album oder was auch immer, kriegt die GEMA da einen Fixbetrag. Und da sagt äh sagt YouTube natürlich, ja Moment, da kauft ja jemand das Lied und und ist ja irgendwie gar nicht zu vergleichen, diese diese Streaming Dienste mit dem, was wir hier machen. Und dann sagt die GEMA, ja, aber ähm, Ihr verdient ja auch noch äh Geld mit mit Daten, die ihr über eure Nutzer sammelt, also die Werbeeinblendung ist ja nicht ähm euer einziger Einkunft und und davon wollen wir eigentlich im Prinzip, Auch noch was haben und deswegen wollen wir äh von unserer Mindestvergütung nicht abholen. Das ist so der der grobe Konflikt und was normalerweise in einem solchen äh Problemfeld passieren würde, Was der vorgesehene Weg ist, dass das deutsche Patent- und Markenamt diese Meinungsmaschine zwischen den beiden Parteien schlichtet. Und zwar, meldet sich YouTube also beim deutschen Patent und Markendamm und sagt hier wir haben ein Problem mit der GEMA, und zahlt dann den unstrittigen Teil des Geldbetrages, der auf jeden Fall an die Geber bezahlt werden muss, direkt an die GEMA und den strittigen Teil an das DPMA, deutsche äh Patent und Markenamt, und das verwaltet das quasi als Treuhänder so lange, bis es eine Entscheidung getroffen hat, als Schlichter. Und sagt dann, okay, hier ist der Betrag äh hier äh Google, YouTube, hier habt ihr den wieder oder nee ähm den gebe ich jetzt der GEMA. So, jetzt ist die Frage, warum geht ihr YouTube nicht zum deutschen Patent und Markenamt? Und der Grund dafür ist, weil YouTube sagt, wir sind kein Content-Provider, wie iTunes, sondern wir sind ein Hoster, die Videos mit diesem oder die Musikvideos, um die es geht, die stellen wir da ja nicht rein, sondern unseren Nutzer. Und deswegen geht YouTube auch hin und sperrt prophylaktisch. Weil sie den äh GEM-Tarif für Werbefinanziertes Musikstreaming äh nicht bezahlen wollen. Und sagen deshalb sperren wir diese Videos, damit wir, gar nicht erst in die in die Richtung Content Provider kommen, weil in dem Moment, wo YouTube quasi öffentlich ein Content Provider wäre, hätten sie. Den Kern des Konflikts mit der GEMA verloren. Ähm und deswegen sagt YouTube, wir sind Hoster. Und unterliegt damit der Störerhaftung und die GEMA sagt, nein, ihr seid Content-Provider. Und äh würde sie deshalb dann diesem ganzen Gamer im vollen Maße unterziehen. Deswegen ist diese Frage so entscheidend. So und YouTube sagt, naja, aber wie gesagt, wir sind kein wir sind, ähm. Wir sind nur Hoster, denn wir haben mit dem Content nichts zu tun. Und dann sagt die Geber wieder, ja, aber man guckt euch doch nur wegen der Künstlerin, also ähnlich wie so eine Disco. Ja, das ist also die Argumentation der GEMA. Wenn ich in einer Disco-Leader spiele, muss ich ja auch an die GEMA bezahlen, weil wenn ich in der Disco keine Musik spielen würde, die Leute im Zweifelsfall nicht kämen. Jetzt mal außen vor gelassen, dass es auch äh, nur außen vor gelassen, dass es eben auch gEMA-freie Musik gibt, ja? Äh und dann sagt die GEMA und außerdem YouTube habt ihr ja Kontext sensitive Werbung drauf. Das heißt, ihr macht ja schon wirklich was mit den Inhalten. Also euch ist ja schon, ihr seid was da irgendwie für Inhalte sind, weil ihr entsprechende Werbung schalten könnt. Und so weiter so. Und es geht also jetzt Täter oder Störerhaftung. Wenn äh YouTube Content Provider ist, dann haben sie die Täterhaftung, Und wenn sie Hoster sind, dann haben sie die Störerhaftung. Störerhaftung hatte ich ja, glaube ich, schon in einer Sendung erklärt, das ist dieser Fall, der auch bei einem Blog dann eintritt, in dem Moment, wo ich Kenntnis erlange, dass ich ähm illegale Inhalte verbreite, oder das über meine Plattform Illegale Inhalte verbreitet werden, muss ich diese entfernen. Also, Wie bei mega Upload äh oder oder solchen, oder ich habe einen Nazi-Kommentar in meinem Blog immer, in dem Moment, wo mich darüber jemand in Kenntnis setzt, muss ich das unverzüglich entfernen. Störerhaftung. Ich bin aber nicht, automatisch dafür verantwortlich. Das wäre Täterhaftung. So und jetzt kommt das Gericht und sagt, Für YouTube gilt eine Störerhaftung. Sie müssen also unverzüglich löschen. Und jetzt sagt YouTube, yeah, wir sind kein Content-Provider. Wir haben das Verfahren gewonnen und die GEMA sagt, haha, sie sind verantwortlich und müssen das sofort löschen und nicht erst nach Wochen. Und deswegen sagt die GEMA, yeah.

Tim Pritlove
0:23:07
Linus Neumann
0:23:09
Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:23:16
Tim Pritlove
0:23:17
Linus Neumann
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Es geht ja noch weiter, kommt noch ein zweiter Punkt. Jetzt kommt der zweite äh das zweite Konflikt ist ähm sagt die GEMA, Ähm wir wollen aber nicht nur, dass ihr immer, wenn wir euch etwas melden, das löschen, sondern wir wollen, dass ihr Präventionsmaßnahmen ergreift. Ähm dass YouTube also im Prinzip ist, sagen wir mal idealisiert gesehen, ist natürlich technisch und wirklich ähm komplett verhindert, dass GEMA Musik, Überhaupt auf YouTube landen könnte, beziehungsweise dass diese nach Deutschland gestreamt wird, solange sie nicht bezahlen. Ja, das ist ja der, also das ist ja letztendlich das Druckmittel. Eigentlich möchte die GEMA ja auch, dass die Videos bei YouTube gesehen werden können. Sie will nur entsprechend hohen Geldbetrag dafür haben. Und den hätten sie natürlich auch gerne. Also eigentlich ist auch die GEMA nicht daran interessiert, dass es keine Musikvideos auf YouTube gibt. Und dann sagen sie halt, also das äh die die Taktik der GEMA scheint da zu sein, okay, wir wollen jetzt eure wir versuchen YouTube die Kosten für die Prävention so hoch zu treiben, Also für die Prävention, dass sie letztendlich also sagen wir mal das das Maximum wäre ja YouTube hat den kompletten Gamer Katalog äh, kennt ihn und muss all das verhindern. Ich weiß, er sind irgendwie achtzig Milliarden oder Millionen oder was auch immer, Songs drin. Und das wäre natürlich eine eine nicht zu leistende Aufgabe bei dem Video-Uploadraten, die YouTube hat. Ja? Und das möchte eigentlich die GEMA, also die Kosten für die Prävention so hoch treiben, dass der Deal mit der GEMA, Für YouTube attraktiv wird, ja? So und dann sagen sie also, OK, wir wollen also Prävention und dann.

Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Hintergrund läuft irgend ein Lied oder so, ja. Genau und das macht YouTube nämlich auch tatsächlich. Und zwar haben sie zwei äh Techniken, die da offensichtlich zum Einsatz kommen oder eine Haupttechnik. Das ist dieses Content ID. Also sagen wir in dem in dem Moment, wo ich jetzt ein, ich lade ein Musikvideo da hoch und dann kommt, geh mal und sagt, hier äh ist GEMA. Ähm in dem Moment äh greift ja die Störerhaftung und YouTube muss dieses äh Lied dann sperren. Und das machen sie, indem sie im Prinzip die Eingangsdatei bestimmte Analysen unterziehen, also irgendwie sagen, OK, da läuft irgendwie dieses Lied drin, ähnlich wie dieser Algorithmus, indem man irgendwie die Musik erkennt und gleichzeitig kann man ja auch einfach einen hash noch über die hochgeladenen Videodatei und so werfen. Also, machen alles Mögliche, um das dann zu verhindern. Aber ähm das Problem ist, dass das nicht funktioniert bei ähm unterschiedlichen Dateien, und Remixes zum Beispiel. Ja oder oder eine Live-Version, gleiche Lead in der Live-Version kann YouTube dann nicht erkennen. Ja, also der der Kern dieses Streits wäre, also die GEMA sagt, du darfst dieses, wir haben euch doch gesagt, ihr sollt dieses Lied nicht mehr spielen, Und äh deswegen geht die GEMA davon aus, dass keinerlei Versionen dieses Liedes äh irgendwo gespielt werden mehr dürfen. Während YouTube weiß, okay, diese eine Datei, dieser eine Audio äh teil, darf nicht vorkommen und nur danach fahren kann. Das heißt, dann eine Live-Version oder so, nicht filtern kann mit den technischen Mitteln. Und die zweite Möglichkeit ist also dann noch so ein Wortfilter. Also darauf zu achten, wenn das Video heißt, äh so und so GEMA-Künstler singt GEMALID, ähm dass dann dieses Video von vornherein irgendwie ähm. Ähm gesperrt wird. So und ähm da urteilt das Gericht, Ähm also um's noch mal zusammenzufassen, GEMA sagt, wenn wir das einmal gemeldet haben, wollen wir das Lied nie wieder bei euch irgendwie sehen und YouTube sagt, naja, wir geben uns doch alle Mühe, aber es gibt Remixes und dann sagt das Gericht, ja, YouTube muss ähm, Präventionsmaßnahmen ergreifen. Aber nur für Gemeldete Sachen, gemeldete Interpreten und Titel und nicht für den ganzen GEMA-Katalog. Und auch nicht rückwirkend für den aktuellen Bestand. Das heißt, ähm letztendlich ähm sagen sie, okay, YouTube muss weitermachen wie bisher, wenn eine Meldung kommt, Äh müssen sie alles Mögliche äh machen, um das zu um zu verhindern, dass das nochmal.

Tim Pritlove
0:28:29
Linus Neumann
0:28:34
Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:30:16
Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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