Logbuch:Netzpolitik
Einblicke und Ausblicke in das netzpolitische Geschehen
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LNP040 Realitätsanpassungsgesetz

Themen: Tagesschau-App; Depubikation; Computer-GEZ; OpenPlanB; LSR-Petition; Filesharing in Europa

Wir sind beide etwas müde, raffen uns aber trotzdem auf, die vierzigste Iteration unseres Informationsvermittlungsprojekt halbwegs anständig über die Bühne zu bringen. In dieser Ausgabe treffen wir wieder viele alte Bekannte. Ein Schwerpunkt liegt auf der Diskussion der kniffligen Regelungen des öffentlichen Rundfunks.

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Veröffentlicht am: 5. Oktober 2012
Dauer: 1:07:02


Kapitel

  1. Intro 00:00:00.000
  2. Prolog 00:00:20.521
  3. RÄStV: Verbot der Tagesschau-App, Depublikation und die GEZ für Computer 00:01:39.542
  4. Offener Brief der Bahn an OpenPlanB 00:30:40.667
  5. Petition zum Leistungsschutzrecht 00:42:55.292
  6. Filesharing in Portugal und den Niederlanden 00:54:03.990
  7. Epilog: Datenspuren 01:02:35.781

Transkript

Tim Pritlove
0:00:20
Linus Neumann
0:00:21
Tim Pritlove
0:00:26
Linus Neumann
0:00:32
Tim Pritlove
0:00:39
Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
0:02:45
Linus Neumann
0:02:49
Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:03:56
Tim Pritlove
0:04:00
Linus Neumann
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Ja, also ist auf jeden Fall Schöpfungs. Auf jeden Fall ähm, Und da was es dort gibt sind natürlich sehr viele textbasierte Artikel, und ähm da beschwert sich dann der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger oder diese die klagenden Verlage und sagt, unter den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrag ist das, unzulässig, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk dort mit dieser Tagesschau-App betreibt. Und ähm zwar ist es deshalb uns unzulässig, weil es einen Wettbewerbsverstoß darstellt ähm, da der öffentlich rechtliche Rundfunk ja öffentlich-rechtlich finanziert ist. Und was sie dort machen, ist quasi ein sie bauen etwas, was als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften. Dienen kann, Etwas, das eine Informationsdichte hat, die an herkömmliche Presse äh Erzeugnisse heranreicht und nicht mehr als äh quasi Begleit-App zum Fernsehen zu werten ist. Die Tagesschau-App hat, weiß, dass sie auch sehr gut funktioniert, ohne dass man die ARD eingeschaltet hat, äh nämlich sogar besser, wenn man nicht nebenbei fernsieht. Ähm und weiß dann, womit gemeint ist. Äh was was damit gemeint ist. Ähm, Was das die App sich im großen Rahmen bemüht, die Artikel immer mit Hörfunk und Fernsehbeiträgen zu verbinden, zu verknüpfen, ähm ändert eigentlich daran nichts, dass hier hauptsächlich Text äh und Bilder darstellt, Laut Argumentation des Gerichtes und das wäre außerdem sowieso nicht in ausreichenden Maße der Fall. Also es ist nicht wirklich immer sendungsbezogen, was in dieser Tagesschau-App, zu lesen ist. Es stimmt auch, ich sehe die äh App äh ungefähr auf einem äh Niveau mit Spiegel Online, wobei Spiegel Online noch ein bisschen weniger äh Videos hat, ja? Ähm.

Tim Pritlove
0:06:06
Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:08:22
Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:11:16
Tim Pritlove
0:11:19
Linus Neumann
0:11:29
Tim Pritlove
0:12:15
Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
0:13:05
Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:13:35
Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:13:48

Dürfen sie aber auch nicht, So und zwar geht das zurück auf zweitausenddrei. Wir werfen jetzt die ganzen Themen zusammen. Zweitausenddrei ähm ging es los mit einer Beschwerde des Verbandes privater Rundfunk und Telemedien. Das sind dann so die Privatfernsehenanbieter, Ähm und die beschweren sich bei der EU Kommission und sagen ähm, die deutsche Rundfunkgebühr GEZ ist eine unzulässige staatliche Beihilfe, ähm und verstößt damit gegen irgendwie Artikel siebenundachtzig äh des Vertrags zur Gründung der europäischen Gemeinschaft, weil es eine wettbewerbszerrende Finanzierung ist und Privatunternehmen benachteiligt. Ähm. Und haben sich hauptsächlich darüber beklagt, dass die Rundfunkanstalten keinen engen begrenzten Funktionsauftrag hatten. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt haben die Zeitungsverlegerargument äh die die äh Privat-TV-Anbieter argumentiert. Die ARD kann mit dem Geld, was Sie über die GEZ einzieht, im Prinzip alles machen. Und ähm da muss was muss was gegen getan werden. Dann hat die ARD zweitausendsieben, ihre neue Onlinestrategie vorgestellt und gesagt, guck mal hier, wir machen jetzt äh noch sehr viel, sehr viel spannender mit Internet und äh wir schreiben noch einen schönen Artikel und wir stellen uns ein paar Journalisten ein, Das war also zweitausendsieben und dann war auch der Bundesverband der deutschen Zeitungsverlage äh am Nörgeln. Das heißt, dann hatten sie sich nicht nur mit dem Privatfernsehen angelegt, sondern auch mit dem äh mit den Zeitungsverlagen. Und dann wurde zweitausendsieben ein Urteil gesprochen des Bundesverfassungsgericht, ähm dass der dass der ARD zugesprochen hat, dass sie überhaupt irgendwie was im Internet machen darf, Ja, dass also es ging quasi echt so darum, dass sie, dass sie die quasi schon die ARD eigentlich fast aus dem Internet rausklagen wollten. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber gesagt, naja die darf erstmal grundsätzlich dürfen die Rundfunk veranstalten wo sie wollen aber es muss ein Beihilfe-Kompromiss geschlossen werden, dass nämlich bis zweitausendneun das geregelt wird im Rundfunkänderung, Staatsvertrag, dass es eine engere Definition dessen gibt, was Rundfunk ist, Und damit haben sie das EU-Verfahren äh, abgewendet. So und dann kam eben im zweitausendneun im Rundfunkänderung Staatsvertrag. Diese Definition zustande, wo man also sagt, Rundfunk ist zeitlich linear Bild und Ton. Und Sie dürfen zum Beispiel nicht irgendwie eine Online-Community betreiben, also irgendein Facebook oder so. Sie dürfen keinen großartigen Tralara mit äh User Generation Content machen und es muss zeitlich begrenzt werden. Und dabei kam es zu dieser völlig beknackten Regelung Publikation. Die war eine Folge von diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Depublikation, ein großes Ärgernis war, glaube ich, Thema so um zweitausendzehn, als es dann wirklich losging mit der Depoliziererei. Er wurde nämlich gesagt, okay, die ARD unterhält da ihre äh ihre Mediathek und so, und da sind Beiträge drin, die sind teilweise ein Jahr alt. Und da aber äh Rundfunk zeitlich linear begrenzt, entlang Sendeplan und so weiter sein muss, dürfen die halt gar nicht, müssen ihre Inhalte nach einer Zeit wieder herausnehmen, dürfen die nicht dauerhaft online stellen. Und das ist allgemein eine Dauer von sieben Tagen. Die, die ihren Kram da online stellen dürfen. Ähm bei Fußballspielen sind es nur vierundzwanzig Stunden, Weil da irgendwie ist halt so, keine Ahnung, weil vermutlich weil die Rechte für sieben Tage viel zu teuer wären beim Fußballspiel, und bei bestimmten Bildungs- und Kultursendungen kann sich das mal auf ein Jahr ausweihen, Ähm wie lange sie also diese diese Sendung dort vorhalten dürfen. Ähm.

Tim Pritlove
0:17:55
Linus Neumann
0:18:06
Tim Pritlove
0:18:12
Linus Neumann
0:19:11

Was ähm nicht zu Verachtnisse sind, aber die Kosten, die die ARD dadurch hat, diese Depublikation zu betreiben. Ähm wir hatten erstmal einen Riesenärger und haben Ewigkeiten gebraucht, ihr bis dahin, Äh vorhandenes Archiv aufzuräumen. Dieses Archiv ähm, Er musste quasi durch alle Sendungen durchgeschaut werden, musste die Sendung kategorisiert werden. Depubliziert werden oder einige eben vielleicht was 'ne Kultursendung, die konnte dann noch hatte vielleicht noch sechs Monate Frist, die sie online bleiben könnte, und sie haben jetzt eine ganze Menge Personen angestellt, die die sich nur darum kümmern, weil sie eben dann auch noch zu allem Überfluss diese unterschiedlichen Fristen haben für verschiedene. Ähm für verschiedene Sendungen. Es war damals so ähm dass, auf magische Weise ein komplettes Sendungsarchiv der Tagesschau und so auf äh The Pirate Bay auftauchte. Ähm es tauchte dann die Webseite, Punkt org glaube ich auf äh bei der äh Terabyte Weise ARD-Material äh zu finden war, was äh so die Legende vor der Republikation von einem äh findigen Downloader alles von der ARD-Seite geholt wurde, geholt worden war. Ähm. Das Problem und da kommen wir ja jetzt zu, ist der der Grund, warum sie es herausnehmen müssen, ist, weil sie öffentlich finanziert sind durch eine Zwangsabgabe, die auf Mensch, die den Menschen aufgebürdet wird, nämlich die GEZ, GEZ-Gebühr die Gebühren, Einzugszentrale Gebühr, die äh wir alle entrichten müssen. Ähm da gab's quasi der Grund, dass sie zwangsfinanziert sind, ist oder äh dass sie depublizieren müssen. Der Grund dafür ist, dass sie zwangsfinanziert sind. Und gleichzeitig würde man ja sagen, wenn sie schon öffentlich zwangsfinanziert sind, dann soll doch wenigstens auch der Kram da bleiben. Er wurde ja schließlich bezahlt. Er ist ja vergold, Ja, das also, das ist eigentlich das das Dramatische an dieser Geschichte, ja, dass du dass dass uns quasi Geld abgenommen wird als Bürger, um uns einen einen öffentlich rechtlichen Rundfunk zu gönnen. Das ist eine ganz tolle Sache. Ich meine, man kann auch, ich verstehe auch nicht wie privat, Fernsehen ernsthaft behaupten kann, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für sie eine Konkurrenz darstellt. Die beackern doch ein komplett anderes Feld einzige, der einzige Punkt, wo ich sehe, dass die konkurrieren, ist, wenn's um Fußball geht. Das wollen die die Rechte wollen die immer beide haben, und ärgern sich, wenn der, wenn wenn der andere sie hat, ja? Aber ähm.

Tim Pritlove
0:21:59
Linus Neumann
0:22:14
Tim Pritlove
0:22:29
Linus Neumann
0:22:37
Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:23:56
Tim Pritlove
0:24:07
Linus Neumann
0:24:08
Tim Pritlove
0:24:15
Linus Neumann
0:24:22
Tim Pritlove
0:24:25
Linus Neumann
0:24:30

Aber vielleicht nochmal nochmal zurück zur oder nochmal jetzt zur GEZ-Gebühr, ja? Also es wird also zwangserhoben die GEZ-Gebühren. Da gab's auch jetzt ein sehr schönes, sehr schönes Urteil in der letzten Woche. Und zwar ist ja seit einiger Zeit so, dass die GEZ-Gebühr auf Computer ausgeweitet wurde. Und man momentan äh meine ich, äh fünf Euro noch was, GEZ-Gebühr für einen Computer zahlt im Monat. Ähm sofern er internetfähig ist, ähm muss man muss man diese diese Gebühr entrichten. Ich kenne mich da zugegebenermaßen im Detail nicht so genau aus. Auf jeden Fall, hat jemand dagegen geklagt? Und vor allem hat er klagt er deswegen, weil auch in Büros, wenn du dort Rechner stehen hast, äh fällt dafür eine GEZ-Gebühr an. Und dagegen hat sich ein Rechtsanwalt zur Wehr gesetzt, der sagte, ich habe hier Internet, Ich habe hier Computer, sind multifunktionale Geräte, die hier in einem Büroalltag zum Einsatz kommen und die dienen nicht vordergründig dem Rundfunkempfang, sondern werden beruflich äh überhaupt nicht genutzt zum Rundfunk Sendung Empfang, sondern um damit zu arbeiten. Und ähm da hatte diese Klage hat er bis zum Bundesverfassungsgericht hochgetragen und das Bundesverfassungsgericht sagte, naja, so kannst du leider nicht argumentieren, weil wenn wir dir diese Argumentation zulassen, dann schaffen wir ein äh Schlupfloch, zum Entkommen aus der äh Rundfunkgebühr, Und äh deswegen darfst du so nicht argumentieren und deswegen ist es völlig ist es eine funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn wir für jeden internetfähigen Computer diese Gebühr erheben. Und interessant ab zweitausenddreizehn, ändert sich die Gebühr ohnehin in einer Haushaltsabgabe. Im Moment ist die Gebühr ja noch daran gebunden, dass sich im Besitz eines Empfangsgerätes bin, also es gibt ähm Radio oder neuartige Empfangsgeräte? Neuartiges Empfangsgerät ist ein Computer mit Internetanschluss. Äh es gibt TV, Dann gibt's noch irgendwie Autoradio und so weiter und je nachdem, was du hast, musst du dann unterschiedliche Gebühren zahlen. Vollgebühr ist irgendwas siebzehn Euro, noch was für diejenigen, die noch irgendwie einen Fernseher in der Wohnung stehen haben. Und jetzt gibt's ja diesen schönen, gibt's ja diese diese ähm, Diese Jungs von der GEZ, die irgendwie dann anklingeln und irgendwie so äh Leute irgendwie verdonnern und Nachzahlung, die schwarz sehen, die die nicht die GEZ-Gebühr zahlen, ja, ist ja lange Jahren gibt's ja diese Kampagnen dann schon GEZ gezahlt und und pipapo und immer mal wieder äh hörst du einen, der erwischt wird äh von der GEZ und dann ein paar hundert Euro nachzahlen muss, weil er irgendwie zehn Jahre alten Fernseher hat und, sagen dann, okay, jetzt musst du für die ganze Zeit nachzahlen. So und ab zweitausenddreizehn soll das alles ein Ende haben, So die positive äh äh Geschichteschreibung von Seiten der GEZ, denn dann gibt's eine Haushaltsabgabe und zwar pro Wohnstätte, egal was drin ist. Also egal, ob da ein Computer drin steht oder nicht, jeder Haushalt zahlt eine Zwangsabgabe für äh den öffentlich rechtlichen Rundfunk, Gleichzeitig sehen wir uns einer äh Situation gegenüber, wo dieser Zwangsfinanzierte notwendige öffentliche Rundfunk, der das einzige ist, was noch irgendwie ein halbwegs, annehmbares äh Rundfunkprogramm äh in diesem Lande produziert. Gezwungen ist, Ähm Inhalte herauszunehmen, seine Apps zu beschneiden, ähm und das aus dem Grunde, weil er öffentlich finanziert ist, ne, ist schon relativ paradoxe Situation, wenn ich das mal so sagen darf.

Tim Pritlove
0:28:14
Linus Neumann
0:28:44
Tim Pritlove
0:28:52
Linus Neumann
0:29:17
Tim Pritlove
0:29:44
Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:30:02
Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
0:30:50
Linus Neumann
0:30:51
Tim Pritlove
0:30:54
Linus Neumann
0:30:57
Tim Pritlove
0:31:26
Linus Neumann
0:32:07
Tim Pritlove
0:32:08
Linus Neumann
0:32:08
Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:33:40
Tim Pritlove
0:34:00
Linus Neumann
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Tim Pritlove
0:34:04
Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
0:35:33
Linus Neumann
0:35:49
Tim Pritlove
0:35:55
Linus Neumann
0:36:50
Tim Pritlove
0:36:52
Linus Neumann
0:36:55
Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:38:11
Tim Pritlove
0:38:14
Linus Neumann
0:38:28
Tim Pritlove
0:38:51
Linus Neumann
0:39:20
Tim Pritlove
0:39:56
Linus Neumann
0:39:58
Tim Pritlove
0:40:00
Linus Neumann
0:40:06
Tim Pritlove
0:41:12
Linus Neumann
0:41:35
Tim Pritlove
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Linus Neumann
0:42:51
Tim Pritlove
0:42:56
Linus Neumann
0:42:58
Tim Pritlove
0:43:10
Linus Neumann
0:43:12

Der der Aktionstag zum Leistungsschutzrecht am zwölften Oktober, den Google ja geplant hatte, der fällt also glaube ich aus wegen ist nicht, wir hatten ja darüber berichtet, dass Google schon im Ausland Aktivistengruppen darüber informiert hat am zwölften Oktober in Deutschland ein Aktionstag gegen das Leistungsschutzrecht stattfindet, bevor die Größe, die Größe Zahl der Aktivistengruppen in Deutschland selber davon wusste, woraufhin die größere Anzahl der deutschen Aktivistengruppen gesagt hat haktet und jetzt trotzdem aber, von einigen wichtigen Gruppen und einigen äh lauten Personen dann gesagt wurde, man muss, man solle bitte diese äh Petition gegen das Leistungsschutzrecht mitzeichnen, die vor einiger Zeit von dem äh, Bruno Kram, dem dem Piraten äh Urheberrechts ähm Typ, das ist der mit dem Cowboyhut und dem interessanten Bad. Ähm, ins Leben gerufen wurde und äh obwohl sie einen sehr komischen, Text hat und Bologramm auch irgendwie ein, ein Video veröffentlicht hat, in dem also das Leistungsschutzrecht, Der Untergang des des Internets ist, mal wieder, zu dem Markus kommentierte dass es vermutlich noch größere größere Probleme gibt die das Internet momentan bedrohen. Diese Einschätzung teile ich. Nichtsdestotrotz ist das Lifestervice dieses dieser Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht ein besonders dämliches Gesetz und es sollte auf jeden Fall verhindert werden. Ohne dass man jetzt, sage ich mal, äh sagt, wir sind auf der Seite von Google oder wir sind auf der Seite von Axel Springer. Wir sind eigentlich, man kann quasi einfach auf der Seite sein, dass man für sein Land und sein sein Leben ein ein beknacktes Gesetz bitte nicht haben möchte. Und dieser dieser Positionen haben also viele äh viele Leute Ausdruck verliehen. Unter anderem der Chaos-Computer-Club, der Verein digitale Gesellschaft, äh Sascha Lovo hat irgendwas geschrieben. Und alle riefen dazu auf, ähm diese, diese Petition, obwohl sie äh schlecht formuliert ist und ein bisschen komisch äh bitte zu unterstützen. Und jetzt sagte dann aber der ähm Thomas Stadler äh, argumentierte deiner Gegend, dann kam die Welle der ja derjenigen, die dagegen sind sagen, ja, müssen wir jetzt eigentlich zu jedem Scheiß andauernd eine Petition machen? Können wir nicht diese einmalige Petition gegen netzsperren, die in Deutschland irgendwie hundertvierunddreißigtausend Zeichner erreicht und eine große Symbolkraft hat, Können wir uns nicht endlich mal ähm können wir nicht endlich mal aufhören jetzt andauernd diesen dieser Symboltracht weiter hinterher zu eifern, und ähm deswegen äh sagte er, ich ich zeichne die nicht. Das heißt, es gibt so eine kleine äh Debatte äh darüber, ob man die jetzt zeichnen soll oder nicht. Momentan steht die Petition ähm immer noch bei, nicht annähernd ausreichend äh vielen Zeichnern. Und ähm, Wollte eigentlich nur nochmal darauf hinweisen, dass das dies der Fall ist.

Tim Pritlove
0:46:29
Linus Neumann
0:46:31

Ich hab's vergessen darauf zu verlinken. Den Link reiche ich nach, ja. Also ähm ich habe ich habe sie auf jeden Fall mal gezeichnet. Das kostet ja nichts. Ähm gleichzeitig aber insbesondere interessant hat dann der, Der Bundesrat, die Ausschüsse des federführenden Rechtsausschuss, also der der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss, ähm, Diese Ausschüsse des Bundesrates haben eine Empfehlung an den Bundesrat gegeben, wie er zu dem Gesetzesentwurf des Leistungsschutzrechtes Stellung zu nehmen, habe. Und also das ist quasi die Meinung dieser drei Ausschüsse, die Teil des Bundesrates sind. Und sie sagen ähm. Grob, dass der dass dieser von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf nichts sorgfältig zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten ähm, Und den Internetplattformen und Suchmaschinenanbietern auf der anderen Seite abwägt. Ähm. Sie erkennen aber allgemein an, dass es da irgendwie ein ein Handlungsbedarf gibt, aber diesen ähm, Diesen Vorsatz, der diesen Vorschlag findet sie jetzt irgendwie nicht in Ordnung und regen daher an, das zu prüfen, sei in wie weit die Anerkennung der verlegerischen Leistung besser in die geltende Systematik des Rechtsgesetzes eingefügt werden kann, als sich das im Gesetzentwurf vorgeschriebene Leistungsschutzrecht. Ähm und zwar möchten sie das äh Suchmaschinen nicht von vorneherein diskreditiert werden, sondern im Einzelfall eine kritische Würdigung ihrer urheberrechtlichen Relevanz ermöglicht wird. Dass wir also mit diesem Leistungsschutzrichter ja so eine Keule, gibt's einen Satz und dass wir da also nicht der der Fall. Ähm, Gleichzeitig sehen sie natürlich auch das Problem, dass so so irgendwelche Aggregatoren, die sie hier Harvester nennen, sind nicht nur äh. Da sind Dinge so sowas wie Depub dot org, die einfach alles runterladen und und das archivieren äh und Aggregatoren, die es irgendwie aus mehreren Quellen zusammensuchen, dass dagegen irgendwie die Presseverleger auch geschützt werden müssen. Also sie erkennen da insgesamt ein Problem an. Als Zweites sagen sie, sie würden ganz gerne, dass äh würden ganz gerne da dadrin berücksichtigt wissen, das ist auch ganz äh ganz interessant, dass ähm, An an wissenschaftlichen Beiträgen, wie im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden und in sind und in Sammlungen erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungs rechts das Recht, sein Werk längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstverlüffung Veröffentlichung anderweitig zugänglich zu machen. Das wollen sie irgendwie noch mit dadrin haben, Ähm und dieses Recht soll quasi so formuliert sein, dass es äh wie nennt man das, nicht abgerungen werden kann. Also unveräußerliches Recht. Ähm. Und das war etwas, wo ich noch gar nicht so dran gedacht habe. Der ähm sie möchten ganz gerne, dass die, Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens geprüft wird, ob, diese neu geschaffene Lizenz, dieses neu geschaffene Lizensierungsrecht der Presseverlage irgendwie die Einräumung ähm eine, also die Errichtung einer Verwertungsgesellschaft, nach sich ziehen wird. Das es heißt quasi, dass das so eine äh ZVEMA. Zeitungsfall oder ZVEZ, Zeitungsverlags, Einzugszentrale oder sowas gibt, äh die dann irgendwie gesammelt wieder diese Rechte der Zeitungsverlage geltend macht.

Tim Pritlove
0:50:17
Linus Neumann
0:50:23
Tim Pritlove
0:51:11
Linus Neumann
0:51:17
Tim Pritlove
0:51:56
Linus Neumann
0:52:00
Tim Pritlove
0:52:09
Linus Neumann
0:52:22
Tim Pritlove
0:53:00
Linus Neumann
0:53:05
Tim Pritlove
0:53:07
Linus Neumann
0:53:12
Tim Pritlove
0:53:44
Linus Neumann
0:53:50
Tim Pritlove
0:53:57
Linus Neumann
0:53:58
Tim Pritlove
0:54:04
Linus Neumann
0:54:46
Tim Pritlove
0:54:48
Linus Neumann
0:54:49
Tim Pritlove
0:54:59
Linus Neumann
0:55:52
Tim Pritlove
0:56:47
Linus Neumann
0:56:51
Tim Pritlove
0:56:53
Linus Neumann
0:56:54

Und ähm das ist also das wie Abmahnkanzleien dagegen vorgehen. Die schalten sich in diesen Toren mit ein beteiligen sich daran, laden selber mit herunter und macht dann eine Liste von IP-Adressen, die sich daran beteiligt haben, äh holen lassen sich von den äh jeweiligen Providern, die äh Daten geben und äh schreiben dann Briefe an diese Person. Ähm, Der Hintergrund dafür ist, dass man, dass man in Deutschland sagt, das ist zwar privates File-Sharing, das hat aber kommerzielles Ausmaß, weil es äh geschäftsschädigend für uns ist, mit ähnlichen Argumentationen geht man dann gegen die Seiten an, die quasi die Informationen bereitstellen, wie man sich in diesen Schwarm mit äh hineinklinken kann mit seiner Software, ähm zwei zweifellos ist es äh aber verboten äh, Wenn ich jetzt quasi auf meiner Internetseite einfach was anbiete. Dann wäre ich also, das wäre keine äh kein Tausch mehr, sondern das wäre eine eine öffentliche Zugänglichmachung mit wahrscheinlich dann kommerziellem Hintergrund. Ähm, und nur diese Tauschbörsen, also eigentlich das, was in Deutschland die einzige ernstzunehmende Gefahr ist für den ambitionierten Downloader. Wenn ihr irgendwie zu Rapid Share geht oder zu äh mega Upload, ach nee, also zu irgend so einem zu irgend so einem Anbieter ähm, und da etwas herunterlädt, dann ist die äh Gefahr, dabei erwischt zu werden, sehr gering und zweitens auch äh ist das rechtlich gar nicht so kritisch, weil der Anbieter, hier ist ein klare Definition, wer Anbieter und wer Konsument ist, und ähm darüber man die Leute platt macht, die sich an Torend äh beteiligen ist nicht, dass sie heruntergeladen haben, sondern.

Tim Pritlove
0:58:42
Linus Neumann
0:58:44

Dass sie angeboten haben, Das ist ein interessanter äh das ist hier der der interessante Unterschied. Und in Portugal wird jetzt gesagt, genau dieses Anbieten, das ist völlig okay. Das das ist in Ordnung. Das könnt ihr, könnt ihr so machen, und ähm das ist auf jeden Fall eine interessante äh interessante Entwicklung. Gleichzeitig, Ähm und da kommen wir dann zu den Niederlanden. Die haben grade äh eine, die haben momentan eine Gesetzeslage, die quasi illegale Downloads für private Zwecke erlaubt, Also es ist ein ähnlicher Zustand wohl. Ähm, Wie in ähm wie in Portugal. Und der Grund dafür ist, dass Sie sagen, das Recht auf also Ihr Recht auf Privatkopie ist so formuliert, dass es nicht, sagt, es darf nur aus einer legalen Quelle kommen. Weil sie sagen, es gibt ein Recht auf Privatkopie. Und sie haben in dem Gesetz in diesem Recht äh auf Privatkopie äh vergessen, zu schreiben, es gibt ein Recht auf Privatkopie aus legaler Quelle. Wie auch immer man sich vorstellen sollte, wie sie wie dieser Satz dann tatsächlich formuliert werden sollte. Aber das äh die die Lage scheint also zu sein, dass jemand, der sich irgendwie in in einem bitteren Schwarm beteiligt, dann sagt, ja Privatkopie, Alles klar, so und ähm damit kommen sie im Moment offensichtlich in Niederlanden durch, Es gibt aber eine äh Copyright-Direktive ähm. Der europäischen Union, diese, die irgendwie sagt, okay, da die Quelle spielt sicherlich auch noch irgendwie eine Rolle und die Niederlande wollen jetzt prüfen lassen, ob ihre Regelung mit der europäischen Copyright-Detektive kompatibel ist. Und wenn mal wenn die Niederlande Pech haben, dann ähm würde es heißen, dass quasi Privatkopie nur für legale Quellen gilt. Und dann wäre die Frage, äh ist diese Direktive verbindlich für alle Mitgliedsstaaten oder nur für oder ist es quasi äh kann man sich, kann man da ein bisschen von abweichen von dieser Copyright-Direktive?

Tim Pritlove
1:00:53
Linus Neumann
1:01:26
Tim Pritlove
1:01:55
Linus Neumann
1:01:59
Tim Pritlove
1:02:23
Linus Neumann
1:02:26
Tim Pritlove
1:02:29
Linus Neumann
1:02:38
Tim Pritlove
1:02:40
Linus Neumann
1:02:54
Tim Pritlove
1:02:55
Linus Neumann
1:04:24
Tim Pritlove
1:04:56
Linus Neumann
1:04:59
Tim Pritlove
1:05:01
Linus Neumann
1:05:04
Tim Pritlove
1:05:10
Linus Neumann
1:05:18
Tim Pritlove
1:05:20
Linus Neumann
1:05:23
Tim Pritlove
1:05:25
Linus Neumann
1:05:26
Tim Pritlove
1:05:31
Linus Neumann
1:05:32
Tim Pritlove
1:05:37
Linus Neumann
1:05:49
Tim Pritlove
1:05:50
Linus Neumann
1:05:52
Tim Pritlove
1:05:57
Linus Neumann
1:06:09
Tim Pritlove
1:06:19
Linus Neumann
1:06:34
Tim Pritlove
1:06:49
Linus Neumann
1:06:58