Logbuch:Netzpolitik
Einblicke und Ausblicke in das netzpolitische Geschehen
https://logbuch-netzpolitik.de


LNP110 Jura lernen für Dummies von Dummies

Klage gegen BND-Emailüberwachung — BND-Trojanereinsatz — DRIP — kino.to-Urteil — Digitale Agenda

Eine Woche voller juristischer Aktivität liegt hinter uns und wir betrachten die Auswirkungen diverser Legalitäts-Spiränzchen: das Bundesverwaltungsgericht dreht die Absurditätsdusche schon mal kräftig auf und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht, dann wird eine Klage auf Transparenz über den Trojanereinsatz vom BND mit schon fast belustigender Verve zurückgeschmettert und in Britannien ignoriert man die Gesetze beim Durchsetzen neuer Gesetze einfach mal komplett. In Österreich scheint mit dem kino.to-Urteil der Rechtsstaat dann auch gleich völlig abhanden gekommen zu sein und das anstehende Gesetzgebungsverfahren zur Digitalen Agenda durch die Bundesregierung scheint ohnehin die erneute Quadratur des Kreises einzuleiten. Es bleibt spannend.

https://logbuch-netzpolitik.de/lnp110-jura-lernen-fuer-dummies-von-dummies
Veröffentlicht am: 25. Juli 2014
Dauer: 0:50:45


Kapitel

  1. Intro 00:00:00.000
  2. Prolog 00:00:33.382
  3. Klage gegen BND-Emailüberwachung 00:01:32.018
  4. BND darf nicht sagen, ob er Trojaner einsetzt 00:10:46.858
  5. DRIP 00:18:01.610
  6. Österreich: kino.to-Urteil 00:22:55.765
  7. Digitale Agenda 00:37:10.581
  8. Epilog 00:49:31.131

Transkript

Tim Pritlove
0:00:00
Linus Neumann
0:00:01
Tim Pritlove
0:00:04
Linus Neumann
0:00:10
Tim Pritlove
0:00:32
Linus Neumann
0:00:40
Tim Pritlove
0:00:42
Linus Neumann
0:00:52
Tim Pritlove
0:00:53
Linus Neumann
0:00:56
Tim Pritlove
0:00:57
Linus Neumann
0:01:04
Tim Pritlove
0:01:09
Linus Neumann
0:01:31
Tim Pritlove
0:02:59
Linus Neumann
0:03:01
Tim Pritlove
0:03:02
Linus Neumann
0:03:07

Genau, die die eigentliche News ist die Begründung. Oder das äh macht das Ding jetzt so schön so paradox, weil sie in ihrer Urteilsbegründung schreiben, dass das Anliegen, oder die der der das Delikt, aufgrund dessen er klagt ähm durchaus äh richtig ist und sie sie sagen, also es ist eine Verletzung von Artikel zehn Grundgesetz, was er da vorwirft, und allein die grundsätzliche Datenerhebung. Stellt diesen Grundrechtseingriff dar und nicht erst eine anschließende Auswertung oder Filterung, ja? Das heißt, das Gericht sagt. Entgegen der Argumentation, die wir ja äh vom BND hören und auch von äh von der von den NSA Vertretern in in diesen Bereichen hören. Das allein schon die Erfassung reicht, also die maschinelle automatisierte Erfassung dieser E-Mails reicht aus zur Verletzung des Briefgeheimnisses und es ist unerheblich, ob danach noch irgendwelche automatischen Filter sind und ob eventuell, niemals einen Mensch reinschaut, sondern die Inhalte der E-Mail so automatisch kategorisiert werden und dann irgendwie in die Guten ins Tröpfchen, die schlechten ins Tröpfchen oder Tröpfchen oder was. Gemacht werden, sondern die alleine die technische Überwachung ist, Eine Verletzung von Artikel zehn Grundgesetz und Anlass sich da rechtlich zu beschweren, aber. Er nimmt ja nur an, dass er betroffen ist und deshalb reicht das nicht aus, Das Schöne bei dieser strategischen Fernmeldekontrolle ist ja, dass alle betroffen sind, aber niemand es beweisen kann. Es gab ja auch diese schöne ähm, diese schöne Aktion äh von der Seite überwach mich nicht oder überwacht mich nicht, wo man ähm quasi den den BND bitten konnte, zu sagen, ich habe eine Diä-Domain, aber das äh ähm ich möchte oder ich habe keine, aber ich bin trotzdem Deutscher, ja. Ähm. Und ähm, Da haben sie dann auch so drauf geantwortet und haben gesagt, nee, unsere Filter sind ja sehr, sehr viel komplizierter. Wir sagen dir aber nicht die Details davon, weil das würde ja den Terroristen helfen. Und abgesehen davon wird's dir ja wahrscheinlich helfen, dich irgendwie gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen.

Tim Pritlove
0:05:39
Linus Neumann
0:06:22
Tim Pritlove
0:07:05
Linus Neumann
0:07:10
Tim Pritlove
0:07:57
Linus Neumann
0:08:01
Tim Pritlove
0:08:17
Linus Neumann
0:09:14
Tim Pritlove
0:09:29
Linus Neumann
0:09:30
Tim Pritlove
0:09:38
Linus Neumann
0:10:16
Tim Pritlove
0:10:18
Linus Neumann
0:10:28

Ja

Tim Pritlove
0:10:29
Linus Neumann
0:10:33
Tim Pritlove
0:10:40
Linus Neumann
0:10:46
Tim Pritlove
0:10:48

Ja

Linus Neumann
0:10:51
Tim Pritlove
0:11:00

Hm

Linus Neumann
0:11:01

Ja? Ähm und der hat jetzt gefragt, ja wie ist denn das? Er würde jetzt mal ganz gerne wissen ähm. Wie sich das denn so verhält mit den ganzen Trojanern, ne, nach seitdem jetzt der digital äh Trojaner vom äh CCC hochgenommen wurde. Würde ihn jetzt mal interessieren, wie oft haben denn Behörden des Inneren, der Verteidigung, oder des Bundeskanzleramtes in den Jahren zweitausendzwölf und zweitausenddreizehn Trojaner zum Eindringen und Abhören fremder Computersysteme in Klammern auch mobil, In und Ausland eingesetzt. Er würde das dann gerne noch trennen nach der Onlinedurchsuchung, also dem der Volltrojanisierung, wo dann dein Rechner komplett durchsucht wird, wie ein Haus. Und der Quellen-TKÜ, also dem Trojaner, der nur zu dem Zwecke installiert wird, ähm oder vorgeblich nur zu dem Zwecke installiert wird, dich äh bei der, äh bei dem äh bei dem Verfassen verschlüsselter Nachrichten zu überwachen. Das heißt, du du nutzt ihn wie PGP oder, oder OTR oder oder Skype oder irgendwas, was die nicht, was die nicht im Klartext abhören können, wie die E-Mails, die du versendest über die Deutsche Telekom. Ähm, dann wollen sie deinen Computer trojanisieren, um dir quasi beim Tippen zusehen zu können, bevor dir die Nachricht verschlüsselt. Das ist ja die Quellentheke, Das würde er gerne aufgeschlüsselt haben und dann auch die die jeweiligen Behörden, wer da wie was gemacht hat, und dann interessiert ihn noch mit welchen Aufträgen und Dienstleistungen private Firmen in diesem Bereich versehen sind. Und da wurde ihm halt, äh wurde ihm dann geantwortet, von der ähm Bundesregierung, ja ähm. Auskunft über die Anzahl der durch den Bundesnachrichtendienst eingesetzten Trojaner ist geheimhaltungsbedürftig, denn Die Antwort erhält Informationen zum Umfang der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel und lässt Rückschlüsse sowohl auf die Arbeitsweise, als auch über die als auch auf die eingesetzte nachrichtendienstliche Technik des Bundesnachrichtendienstes zu, Deswegen können sie da nichts zu sagen.

Tim Pritlove
0:13:16
Linus Neumann
0:13:19
Tim Pritlove
0:13:51
Linus Neumann
0:14:29
Tim Pritlove
0:14:32
Linus Neumann
0:14:34
Tim Pritlove
0:14:36
Linus Neumann
0:14:40
Tim Pritlove
0:15:48
Linus Neumann
0:15:54
Tim Pritlove
0:16:16
Linus Neumann
0:16:19
Tim Pritlove
0:16:21
Linus Neumann
0:16:28
Tim Pritlove
0:17:24
Linus Neumann
0:17:35
Tim Pritlove
0:17:54
Linus Neumann
0:18:12
Tim Pritlove
0:18:12
Linus Neumann
0:19:04
Tim Pritlove
0:19:56
Linus Neumann
0:20:18
Tim Pritlove
0:22:18
Linus Neumann
0:23:32
Tim Pritlove
0:23:34
Linus Neumann
0:24:02
Tim Pritlove
0:24:05
Linus Neumann
0:24:09
Tim Pritlove
0:24:14
Linus Neumann
0:24:19
Tim Pritlove
0:24:21
Linus Neumann
0:25:01
Tim Pritlove
0:25:02
Linus Neumann
0:25:04
Tim Pritlove
0:25:11
Linus Neumann
0:25:21

Genau und sie hatten. Also die Frage, um die es jetzt dreht, sich's dreht, ist, seit äh dem Urteil vom EUGH im März zweitausendvierzehn, Lokbuchnetzpolitik berichtete, können Internetservice Provider, grundsätzlich erstmal verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Das war ja das Urteil des EUGH und ähm, Da wurden aber jetzt, wurde jetzt nicht genauer beschrieben, wie denn das vonstatten zu gehen habe. Und jetzt wurde halt dieser, gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Konstantin und Wega auf der einen Seite und UPC Austria auf der anderen Seite ähm, vor dem oberen, obersten Gerichtshof Österreichs äh zu Ende gestritten und das Urteil, das dort gefällt wurde, liest sich jetzt so, dass. Webseiten zu sperren sind, die vermeintlich illegale Inhalte bereitstellen. Und jetzt zitiere ich die Interpretation der äh ISPA, der Internetservice Providers of Austria, oder ich sage mal, istpa. Äh dieses Urteil jetzt gelesen haben und sagen, na ja, Das heißt, wir werden verpflichtet, vermeintlich illegale Inhalte zu sperren und zwar dann die gesamte Seite, Ein Nachweis muss der rechte Inhaber so wie jetzt geurteilt wurde dazu nicht erbringen, Es reicht die Behauptung, dass seine Rechte verletzt werden. Und auch wenn der Provider sich weigert, und dann eine Klage stattfindet und ihren normalen Weg geht, findet keine Prüfung statt, Das heißt, der Provider müsse sich erst zu einer Beugestrafe verurteilen lassen, und gegen diese Beugestrafe Berufung einlegen. Damit dann endlich die inhaltliche Richtigkeit der Speeraufforderung überprüft werden könnte.

Tim Pritlove
0:27:31
Linus Neumann
0:27:49
Tim Pritlove
0:27:51
Linus Neumann
0:28:03
Tim Pritlove
0:29:06
Linus Neumann
0:29:50
Tim Pritlove
0:30:25
Linus Neumann
0:30:25
Tim Pritlove
0:30:30
Linus Neumann
0:31:28
Tim Pritlove
0:32:06

Ja. Nach wie vor ein starkes Argument, wie ich finde. Ja gut, ich meine, man kann natürlich jetzt zum Verfassungs äh Gerichtshof äh marschieren. In Österreich und äh mal äh abklopfen, was es denn mit mit so einer Rechtslage auf sich hat. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen, dass das Bestand haben kann unter diesen Bedingungen, weil es im Prinzip, ich meine, du musst nicht begründen warum, Ja, also du musst es nur behaupten, du musst es überhaupt nicht darlegen und dann sollen andere Entitäten auf einmal. Firmen sollen Maßnahmen ergreifen, gegen die sie noch nicht mal Einspruch erheben können? Also ich meine, da fehlt da irgendwie so ein so ein bisschen dieser Aspekt Rechtsstaat für mich. Also da ist ja irgendwie so ein vollkommenes Missverhältnis der Kräfte, wenn man das jetzt mal auf andere Bereiche Äh äh macht, dann ist das so ein bisschen so diese typisch US-amerikanische Verhaftungs äh Politik, ja, du bist halt irgendwie in so einem Supermarkt, dann kommt irgendwie einer auf dich zu und sagt, der hat was geklaut, so, ja und äh in Abhängigkeit so von, ja, der weiß nicht, dann wird halt die Polizei gerufen und dann wirst du halt auch erstmal eingeknastet und dann sitzt du da halt so äh paar Tage bis zu deiner Verhandlung, wo du dann überhaupt das allererste Mal eine Chance hast, dich da überhaupt zu äh zu äußern, ja, zu dem Zeitpunkt bist du aber dann in deiner Firma auch schon entlassen worden, und musste ja irgendwie äh Geld sorgen von deinen äh Freunden, so du noch welche hast, äh um dich da überhaupt erstmal wieder ins Freigesetz zu sehen. Also das ist das ist ja, das ist ja Realität und nicht die einzige Realität, aber auf jeden Fall 'ne gängige und sichtbare Realität und von diesem Geschmäckle hat das halt hier so 'n bisschen was für mich, also ich finde das äh ausreichend, äh dass man sich da ordentlich mal drüber bussen sollte. Und ich verstehe nicht so ganz was äh hier den OGH da geritten hat.

Linus Neumann
0:34:08
Tim Pritlove
0:34:40
Linus Neumann
0:34:46
Tim Pritlove
0:35:07

Ja

Linus Neumann
0:35:08
Tim Pritlove
0:35:17
Linus Neumann
0:35:50
Tim Pritlove
0:35:59
Linus Neumann
0:37:40

Ja, wir haben äh bei Netzpolitik Org wurde vor einigen Tagen dann jetzt der, ein Entwurf zu dieser digitalen Agenda äh veröffentlicht, der jetzt schon seit einiger Zeit ähm zirkulierte. Der ist ähm, sehr äh, schwierig zu lesen, weil er, wie gesagt, halt blühende Landschaften verspricht. Ähm immer nur drin steht, was alles gefördert werden soll und was dann toll wird und ähm wie wichtig das alles ist, ähm ich habe mehrmals versucht, den zu lesen. Das ging aber irgendwie nicht, weil ich dann immer weg bin zwischendurch, Ich hab aber zumindest einen Punkt mir rausgesucht auf den ich dann mal eingehen würde beziehungsweise den hat der Ulf Buhrmeier rausgesucht. Weil das auch sein Thema ist, nämlich die äh Störerhaftung. Ja, wir haben nämlich auch da letzte Woche schon drüber gesprochen, deswegen finde ich das ja, ganz schön dann nochmal auch, den Faden wieder aufzunehmen. Ähm die Störerhaftung, also das Problem, dass ich äh habe, wenn ich jemand anderem ein WLAN zur Verfügung stelle, der dann darüber beispielsweise ein äh, an einem teilnimmt, in dem Material vorhanden ist, dass irgendjemand meint, äh dass es seine Rechte verletzen würde, damit sich äh. Oder genötigt fühlt mir eine Abmahnung zu senden und ich dann, nichts habe, um dieser Abmahnung ernsthaft entgegenzutreten, weil ich eben, als Störer mithaftet, denn schließlich habe ich ja überhaupt dafür gesorgt, dass es einen Internetzugang gab, ähm der dieser äh der diesen Missetäter zur Verfügung stand. Äh und der deswegen eben, hafte. Daher ja auch Störerhaftung ähm gegen die eben die äh Freifunnker jetzt auch klagen wollen. Ähm. Und da weiß der Ulf ja auch seit einiger Zeit immer wieder darauf hin, habe ich ja alles letzte Woche schon erzählt, dass es ein Provider-Privileg gibt in Absatz äh Paragraph acht, Absatz eins des Ziele Mediengesetzes. Ähm, denn das nach dem Wortlaut des Gesetzes, für alle gilt. Und das heißt also für kommerzielle Provider wie die Deutsche Telekom ebenso wie für nebenbei Provider, also die Freifunnkar äh Cafes und Hotels. Die anderen Wählern zur Verfügung stellen. So und jetzt gab es im, Koalitionsvertrag der großen Koalition im vergangenen Herbst ähm ein ein Absatz, der, lautete, Die Potentiale von lokalen Funknetzwerken klammern WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser öffentlichen Netze, deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen. Wunderbar. Ist doch schön, ja? Ja, endlich das mal geklärt, das steht noch in Klammern hinter analog zu Excess Providern. Wobei, wie gesagt, das Gesetz diesen Unterschied heute schon nicht kennt. Ähm. Den WLAN-Betreiber sind ja Excess-Provider, sie Providen Access, aber äh na ja, jetzt findet sich ein sehr ähnlicher Satz, ähm in der digitalen Agenda, man könnte sich fast vorstellen, dass da ein bisschen äh Kopierpaste noch mit dran ist, an diesem äh neuen Satz, ja, äh wo es der nämlich genauso lautet, mobiles Internet über WLAN soll künftig für jeden und jede Idee verfügbar sein, erste Änderung. Wir schaffen Rechtssicherheit bei, öffentlichen Zugang zu lokalen Funknetzen, indem wir klarstellen und da ändert sich der Satz nämlich jetzt, dass die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, oder als Access-Provider von der Haftung freigestellt sind, Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir im August zweitausendvierzehn vorlegen. Das ist nächsten Monat. So, da haben sie's jetzt quasi wieder ähm. So formuliert, dass es sich so liest, dass sie da sehr wohl irgendein Privileg für kommerzielle Anbieter ähm. Schaffen möchten. Und das ist natürlich sehr spannend, weil dann würde es effektiv bedeuten, dass sie den aktuellen ähm, im Gesetz geregelten ähm. Die aktuell im Gesetz geregelte Haftungsbefreiung, die ja nur durch dieses Gerichtsurteil zum. Sommer ein Märchensommer oder sowas, wie hieß diese, das ist so ein ganz äh irgendwas ein Sommer, Sommer unseres Lebens, genau. Sommer unseres Lebens war da dieser Film, um zu dem das ähm, äh Bundesgerichtshof damals so ein das verheerende Urteil gefällt hat, indem er sagte, Störerhaftung gilt bei äh offenen WLANs. Ja, da darauf begründet sich irgendwie dieser ganze Mist. Ähm und. Jetzt hieß es also, dass diese digitale Agenda an dem tatsächlichen Wortlaut des Gesetzes, der nur in letzter Zeit keine vernünftige Anwendung findet. Eine Verschlechterung äh durchführen würde, nämlich dahingehend, dass der bisher geltende. De facto durchgesetzte Gerichtsentscheidungsbrei dann auch äh zugesetzt zum tatsächlich geltenden Gesetz wird, ist das verständlich? Nee, ne? Das hätte man einfacher sagen können.

Tim Pritlove
0:44:01
Linus Neumann
0:44:04
Tim Pritlove
0:44:41
Linus Neumann
0:45:21
Tim Pritlove
0:45:39
Linus Neumann
0:45:40
Tim Pritlove
0:45:42
Linus Neumann
0:45:45
Tim Pritlove
0:46:23
Linus Neumann
0:46:35
Tim Pritlove
0:46:46
Linus Neumann
0:46:46
Tim Pritlove
0:46:50
Linus Neumann
0:47:13
Tim Pritlove
0:47:51
Linus Neumann
0:47:59
Tim Pritlove
0:48:02
Linus Neumann
0:48:05
Tim Pritlove
0:48:16
Linus Neumann
0:48:22
Tim Pritlove
0:48:33
Linus Neumann
0:49:26
Tim Pritlove
0:49:31
Linus Neumann
0:49:51
Tim Pritlove
0:49:52
Linus Neumann
0:50:01
Tim Pritlove
0:50:04
Linus Neumann
0:50:06
Tim Pritlove
0:50:10
Linus Neumann
0:50:14
Tim Pritlove
0:50:19
Linus Neumann
0:50:22
Tim Pritlove
0:50:23
Linus Neumann
0:50:25
Tim Pritlove
0:50:35
Linus Neumann
0:50:43