Logbuch:Netzpolitik
Einblicke und Ausblicke in das netzpolitische Geschehen
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LNP480 Einfach nur geil

Feedback — Lanz — 37C3 — Lapsus GTA Leak — Porn und DSA — EU vs. X

Und da ist sie, die letzte Sendung dieses Jahres. Nicht sonderlich weihnachtlich, aber immerhin mit viel Eingeständnissen unserer Unkenntnis bestimmter Dinge. Dafür soll es ja dann Geschenke geben, haben wir gehört.

Wir danken Euch für die wohlwollende und unterstützende Begleitung in diesem Jahr und freuen uns auf ein gemeinsames weiteres Podcast-Jahr 2024.

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Veröffentlicht am: 23. Dezember 2023
Dauer: 1:26:21


Kapitel

  1. Intro 00:00:00.000
  2. Prolog 00:00:36.538
  3. Feedback: Battle Royale 00:07:38.067
  4. Feedback: AI Act 00:20:06.172
  5. Feedback: App Stores 00:25:28.552
  6. Feedback: Push Tokens 00:33:22.227
  7. Zukunft: oder soll man es lassen - Linus bei Lanz 00:38:50.255
  8. 37C3 00:47:38.004
  9. Lapsus GTA Leak 00:49:47.803
  10. Porn-Seiten unter DSA 01:04:17.836
  11. EU eröffnet Verfahren gegen X 01:10:34.954
  12. Epilog 01:18:23.304
  13. Bonus Track 01:22:13.375

Transkript

Tim Pritlove
0:00:00
Linus Neumann
0:00:01
Tim Pritlove
0:00:02
Linus Neumann
0:00:06
Tim Pritlove
0:00:35
Linus Neumann
0:01:35
Tim Pritlove
0:01:50
Linus Neumann
0:01:51
Tim Pritlove
0:02:57
Linus Neumann
0:03:00
Tim Pritlove
0:04:08
Linus Neumann
0:04:09
Tim Pritlove
0:04:17
Linus Neumann
0:04:21
Tim Pritlove
0:04:29
Linus Neumann
0:04:40
Tim Pritlove
0:04:43
Linus Neumann
0:04:48
Tim Pritlove
0:05:47
Linus Neumann
0:05:53
Tim Pritlove
0:05:55
Linus Neumann
0:06:03
Tim Pritlove
0:06:54
Linus Neumann
0:07:04
Tim Pritlove
0:07:09
Linus Neumann
0:07:14
Tim Pritlove
0:07:15
Linus Neumann
0:07:18
Tim Pritlove
0:07:26
Linus Neumann
0:08:22
Tim Pritlove
0:08:47
Linus Neumann
0:09:16
Tim Pritlove
0:09:29
Linus Neumann
0:10:56
Tim Pritlove
0:11:13
Linus Neumann
0:11:43
Tim Pritlove
0:12:09
Linus Neumann
0:12:13
Tim Pritlove
0:13:14
Linus Neumann
0:13:22
Tim Pritlove
0:13:28
Linus Neumann
0:13:31
Tim Pritlove
0:13:32

Ja.

Linus Neumann
0:13:35
Tim Pritlove
0:13:45
Linus Neumann
0:13:50
Tim Pritlove
0:14:13
Linus Neumann
0:14:47
Tim Pritlove
0:14:51
Linus Neumann
0:15:06
Tim Pritlove
0:15:08
Linus Neumann
0:16:07

Weißt du, was ich wirklich nicht vorhersehen konnte und was ich auch bis heute noch nicht ganz mir mir vorstellen kann. Man kann mit Spielen Geld verdienen, okay. Man kann mit Schühchen, Jacken oder Tänzchen in den Spielen Geld verdienen. Aber man kann weltbekannt damit werden, dass man sich auf YouTube beim Spielen zugucken lässt. Das ist mir wirklich nicht klar geworden. Das habe ich bis heute nicht verstanden. Dieses ganze Let's Play, also jemand anders dabei zugucken, wie der so ein Spiel spielt, allenfalls ja, okay, Portal 1 und 2 habe ich auch gespielt, das ist ja auch absolute. Also da erkenne ich auch an den kulturellen Schaffenswert und so, das ist auch wert meine Zeit darin versenkt zu bekommen und manchmal bin ich irgendwie in Portal 2 an irgendein blödes Level geraten wo ich einfach den Ausgang nicht gefunden habe oder nicht wusste, wie man das jetzt löst und dann guckst du halt auf YouTube, was weiß ich, guckst du mal eben an der Stelle wieder einer, wie dieses Jahr einer rübergesprungen ist, damit du jetzt weiterkommst. Aber, dass sich Leute, dass man damit berühmt und reich wird, dass man diese Spiele spielt, weil es ausreichend Publikum in Millionenzahl gibt, die einem dabei zugucken, wie man ein Computerspiel spielt, das ist mir wirklich nicht klar. Klar, also das habe ich, verstehe ich wirklich, also ich habe so ein bisschen Vorbehalte allzu viel Computer zu spielen, aber ich habe auf jeden Fall, so meine Grenze ist erreicht, wenn ich jetzt sage, meine Zeit soll dafür drauf gehen, jemand anders dabei zuzuschauen, wie er seine Zeit damit verbringt, das habe ich nicht. Vielleicht sollte man mal, vielleicht sollte man was daraus machen, dass man mir wiederum dabei zuguckt, wie ich wiederum jemandem zugucke, vielleicht ist da auch noch was drin, vielleicht geht da noch was.

Tim Pritlove
0:17:57
Linus Neumann
0:18:14
Tim Pritlove
0:18:20
Linus Neumann
0:18:33
Tim Pritlove
0:18:38
Linus Neumann
0:19:54
Tim Pritlove
0:20:19
Linus Neumann
0:20:20
Tim Pritlove
0:20:39
Linus Neumann
0:20:44
Tim Pritlove
0:20:48
Linus Neumann
0:20:50
Tim Pritlove
0:21:36
Linus Neumann
0:21:41

So lange ist das schon her. Müssen wir ihn mal bald wieder einladen. Und da hat er ja auch direkt uns jetzt ein Thema vorgeschlagen, über das wir mit ihm sprechen können. Denn er sagt, zum AI-Act und der biometrischen Überwachung des öffentlichen Raumes. Auf welchen Text stützt sich eure Einschätzung? Nur auf den Netzpolitik-Artikel? Es gibt noch keinen finalen Text des Gesetzes. Das kann euch einer sagen, der in den Verhandlungen dabei ist. Aber zur Echtzeit-RBI, so wird das da genannt, Remote Biometric Identification, zur Echtzeit-Remote Biometric Identification, haben wir recht enge Leitplanken eingezogen. a. Der AI-Act ist keine Rechtsgrundlage, das braucht weiterhin extra Gesetze in den Mitgliedstaaten, die auch enge Voraussetzungen einführen dürfen. b. Es kann nicht einfach überall und jeder gescannt werden, sondern nur nach spezifischen Verdächtigen mit enger Begrenzung in Zeit und Raum. C. Es braucht in jedem Fall eine vorherige Autorisierung durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde, also known as Staatsanwaltschaft. Ob das gut genug ist? Tja, aber es ist besser, als wir zu Beginn der Verhandlungen gehofft hatten. Die nachträgliche Auswertung von Kameraaufzeichnungen, Post-RBI, wird gerade noch auf technischer Ebene aufgeräumt. Das ist noch eine andere Baustelle. Grundsätzlich hat der AI-Act noch zig andere Parameter. Ich bin daher gespannt auf eure spätere Einschätzung zum Big Picture. Ich selber habe noch nie an so einem komplexen Gesetz mitgearbeitet. Oh shit, das sagt Ralf Bentrath, der das wirklich lange macht. Das macht Sorge. Also ja, Aufklärung von Ralf. Erstens gibt Echtzeit biometrische Identifikation und nachträgliche biometrische Identifikation. Bei der Echtzeit darf nur nach spezifischen Verdächtigen gesucht werden, in enger Begrenzung in Zeit und Raum. Das heißt also, es dürfen alle Gesichter verarbeitet werden und mit den Gesuchten abgeglichen werden. Das würde also idealerweise eine technische Lösung ermöglichen, in der dein Gesicht nur mit dem Verdächtigen abgeglichen wird und wenn du das nicht bist, dann eben verworfen wird. Und das gibt es nur mit Richterin, Vorbehalt oder Anordnung der Staatsanwaltschaft. Das klingt schon mal nach einer relativ sinnvollen Einschränkung, die eine Massenüberwachung und Echtzeitidentifikation des öffentlichen Raumes grundsätzlich erstmal gut einschränken sollte. Gleichzeitig aber natürlich trotzdem, es ist eine biometrische Überwachung und insbesondere die nachträgliche wird noch geklärt. Das heißt, es könnte also sein, dass du nachträglich vollständig identifiziert werden darfst, wenn das noch nicht vollständig geklärt ist. Dann ist nur der Echtzeitteil limitiert, der es ohnehin, ich würde vermuten, erstmal auf mittlere Dauer ohnehin ist, weil es gibt ja dann doch eine ganze Menge Gesichter, mit denen man abgleichen würde und würde ich erwarten, dass das Echtzeit nicht überall die ganze Zeit möglich wäre. Aber ja, danke Ralf und man kann sich schon mal warmlaufen, wenn da bei euch mal der Gesetzestext steht. Wenn du sagst, das ist eines der komplexesten Dinge, an denen du je mitgearbeitet hast, dann kannst du uns das mal erklären.

Tim Pritlove
0:25:26
Linus Neumann
0:25:28
Tim Pritlove
0:25:32
Linus Neumann
0:25:35

Ja, ne, da gibt es also von Jalma einen Kommentar, den ich mir nachher auch ein bisschen geschrieben habe. Zum Thema App Store. Es wurden einige Leistungen der Store-Betreiber aufgeführt, für die ich als Kunde auch sehr dankbar bin. Wo aber in meinen Augen ein riesengroßes Problem liegt, ist das Monopol auf In-App-Zahlungen. Das ist der Grund, warum man zum Beispiel kein Netflix-Abo in der App abschließen kann, sondern sich nur einloggen kann, weil Apple, Google sonst 30% vom Abo kassiert. Dass das vollkommen absurd ist, wird vermutlich jede so sehen. Vielen Dank für den Podcast. Ja, und da ist genau der Punkt, den wir erstens zu wenig behandelt haben und um den es auch in dieser Epic-Google-Auseinandersetzung geht. Ich habe das zwar in der letzten Folge auch benannt, aber wir haben es nicht ausreichend erklärt, dass nämlich die Diskussion darum geht, dass sie die Bereitstellung App Store an die Nutzung dieses Payment-Systemes binden und am Ende der Streit über In-App-Payments auch läuft. Und eine lange Zeit, ich weiß nicht, bei Android war es sicherlich anders, da gab es das sicherlich früher, aber ich weiß, dass irgendwann die Einführung von In-App-Payments eine besondere Neuerung in den App-Stores war. Und die hat natürlich auch die Kultur, wie dort Programme angeboten werden, massiv verändert. verändert. Ursprünglich konntest du da eine Software kaufen, die hat dann einfach einen Betrag gekostet, fertig. Dann gab es die Free-Version und die Pro-Version oder so. Und jetzt gibt es aber natürlich Sachen wie, dass du Subscriptions kaufen kannst. Du könntest also theoretisch auch also bei vielen Apps, die eine monatliche. Dienstleistung bereitstellen, Dating-Apps haben wir ja letztes Mal besprochen, die haben ja dann, die haben Subscriptions drin. Oder das Spiel wird dir erstmal die ersten Erst in drei Level kannst du spielen, dann musst du bezahlen. Derartige Dinge gibt es ja alle. Jetzt gerade habe ich gelesen, Resident Evil 4 ist rausgekommen. Das geht also auch los. Da kannst du ein bisschen spielen. Und irgendwann, wenn du weiterspielen möchtest, musst du glaube ich 30 Euro zahlen oder so. Die unterschiedlichsten Modelle, wie du quasi initial die App ohne Bezahlung bekommst und dann nachzahlst, wurden ermöglicht. Und jetzt ist natürlich die Position der App-Store-Betreiber, dass sie sagen, naja, in dem Moment, wo wir euch sagen, ihr könnt was kostenlos bereitstellen und danach auf andere Wege bezahlen lassen, ist ja klar, dass ihr gar nichts mehr an uns zahlt, weil dann wird jede Anbieterin ihre App da bereitstellen und dann sagen, so und damit das hier weiterläuft, musst du halt nachher auf einem anderen Kanal bezahlen. Das haben die natürlich dann versucht zu verhindern und genau daran haben sich aber dann hier auch Epic und so mit den App-Store-Betreibern angelegt. Das Netflix-Beispiel ist natürlich wirklich eines der besten, um das zu zeigen, weil es relativ klar ist, dass die Netflix-App eine verhältnismäßig einfache App ist. Sie ist am Ende eine kleine App, die Videostreams von Netflix holt. Und der große Wert der Dienstleistung, die große Wertschaffung von Netflix stattfindet erstens in dem Produzieren dieser Sendungen Und zweitens natürlich auch in dem Stream dieser Sendung von den eigenen Servern. Das machen sie ja nicht über die Apple-Server. Insofern wäre es schon relativ schwer nachvollziehbar, dass Netflix jetzt 30% bezahlen sollte an Apple, nur weil der Kauf der Dienstleistung Netflix über den Store von Apple stattgefunden hat. Deswegen danke für den Kommentar. Einfach nicht ausreichend beim letzten Mal rausgearbeitet. Kommentiert der große Hobbit, unter Android ist es seit jeher möglich, sowohl beliebige Applikationen direkt als APK aus beliebigen Quellen zu installieren, als auch alternative Stores zu installieren, welche völlig am Google Play Store vorbei arbeiten und auch kostenpflichtige Apps ohne Google-Abrechnung anbieten können. So gibt es zum Beispiel den Amazon App Store, in welchem Apps kostenpflichtig verkauft werden, den beliebten alternativen F-Droid Store für freie Open-Source-Software und auch zahlreiche Mobiltelefonhersteller wie Samsung oder Xiaomi haben eigene Store-Lösungen. Es ist lediglich einmal die Option zu setzen, dieser Quelle die Installation zu erlauben, dann funktioniert es völlig transparent. Hier wurde auch nicht ein Modell gewählt, wo man Benutzer wegen unliebsamer Entscheidungen permanent gängelt, wie es zum Beispiel Microsoft gerne macht, wenn man statt Edge einen anderen Browser verwenden möchte. Richtig, stimmt. Argumentation ist aber, macht keine Sau. Also von unseren Hörerinnen und Hörern natürlich jede. Ich habe auch auf meinem Android-Telefon ein F-Droid. Ich habe sogar Apps im F-Droid-Store, zwei Stück und im Google Play Store. Aber der Zugang zu diesen Apps über den Google Play Store macht 99% aus. Deswegen also auch hier nochmal die Anmerkung, der Google Play Store beherrscht den Markt der App Stores in Android-Land und dadurch, dass sie den an eine bestimmte Payment-Modell binden, das ist der Teil, um den es darum besonders geht. Google hat aber natürlich auch in der Auseinandersetzung gegen Google gesagt, hier, die Leute können sich doch andere Apps auf verschiedenste Wege auf dieses Gerät bringen. Google hat dann auch in diesem Verfahren gesagt, hier, es gibt doch diese unterschiedlichen App-Stores und man kann auch direkt über ADB die Apps installieren und so weiter, wir zwingen doch niemanden dazu, unseren App-Store zu nutzen. Außerdem sagen sie, es gibt auch irgendwie die Google User Choice Billing Program. Da ist aber das Gericht eben nicht von überzeugt, dass das tatsächliche Alternativen sind, die eher so eine, sagen, das ist eher so eine Fake Choice. Und das Gericht hat eben selber, also ich kann auch nur das Urteil hier wieder geben, das Gericht hat eben gesagt, nee, ihr habt hier eine marktbeherrschende Stellung und die Verbindung mit der Bezahlmöglichkeit, insbesondere dann auch für In-Apps, ist nicht in Ordnung. Aber das hätten wir besser herausarbeiten können.

Tim Pritlove
0:32:49
Linus Neumann
0:33:23

Und dann haben wir noch was falsch gemacht bei den Push-Tokens. Da kommentiert Julian. In der letzten Folge fand ich es etwas unglücklich, dass zwei Probleme von Push-Notifications vermischt wurden, während das eigentliche Problem nicht erwähnt wurde. Die eigentliche Problematik, um die es gerade geht, auf den Messenger-Servern liegen die sogenannten Push-Tokens im Klartext und können an Behörden rausgegeben werden. Durch diese können Nutzer von anonymen Accounts über den Umweg Google bzw. Apple de-anonymisiert werden. Dieser Mechanismus ist bis dato recht unterbeleuchtet, aber das Ausmaß der Überwachung, die dadurch stattfindet, wird in dem kürzlich erschienenen Reuters-Artikel nochmals deutlich. Wir haben auch einen Blogpost gemacht. So, Thema oder Hintergrund ist hier. Du hast deinen Apple-Account und jetzt sind Push-Tokens von unterschiedlichen Services, sind natürlich unterschiedlich. Also jeder Service, der sagt, ich möchte dem Linus Push-Notification schicken, kriegt dafür einen anderen Token. Aber Apple hat diese Tokens alle einem Account zugeordnet. Und jetzt können die quasi hingehen und sagen, du registrierst dir dein Signal auf eine Telefonnummer von einer Telefonzelle oder auf eine Wegwerfs-SIM oder die du irgendwie auf dem Boden gefunden hast und du hast quasi keine direkt an dich, du hast vollständig anonyme Registrationsdaten. Zufälliger Nutzername, Wegwerf-E-Mail-Adresse und so weiter. Installierst es aber auf deinem iPhone, was irgendwie einen Account haben muss zum App Store, damit du nämlich dieses Ding herunterladen konntest. Und dieser App Store ist im Zweifelsfall vielleicht sogar an eine Payment-Option gebunden. Und jetzt sagen sie, das Problem der De-Anonymisierung entsteht für deinen vollständig anonymen Signal oder Wire oder Telegram-Account, wo du dir viel Mühe gegeben hast, dadurch, dass der Push-Token am Ende doch an deine Apple-ID gebunden ist. Ja, auch das haben wir nicht so gut herausgearbeitet. Übrigens, was wir auch vergessen haben zu erwähnen oder ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass Apple A darüber jetzt Transparenz schafft und B auch sagt, wenn wir sowas rausgeben sollen, solche Informationen, dann wollen wir bitteschön einen richterlichen Beschluss haben.

Tim Pritlove
0:36:10
Linus Neumann
0:36:16
Tim Pritlove
0:36:56
Linus Neumann
0:37:39
Tim Pritlove
0:38:06
Linus Neumann
0:38:21
Tim Pritlove
0:39:40
Linus Neumann
0:39:43
Tim Pritlove
0:39:50
Linus Neumann
0:39:52

Ja, genau. Pass auf. Sehr geehrter Herr Lanz, wir dachten, wir hören nicht richtig. Ihr Gesprächsteilnehmer Linus Neumann sprach in ihrer Sendung völlig daneben und primitiv von geil. Sie und ihre... Geil, oder? Geil, oder? Wird noch besser. Sie und ihre Gesprächsteilnehmer haben diese sexuelle Vulgärsprache, kommentarlos in ihrer Sendung hingenommen. Man könnte annehmen, dass hier geil als primitiver Ersatz für andere mögliche Ausdrucksweisen gesellschaftsfähig gemacht werden soll. Wir Zuschauer stellen hiermit dem Herrn Linus Neumann folgende Frage. Sind sie auch so geil wie ihre Sprache? Ich würde sagen ja. Ich würde sagen ja. Zweite Frage. Könnte es sein, dass sie bei Markus Lanz sexuell erregt waren? Ich würde sagen, könnte sein, halte ich aber für äußerst unwahrscheinlich. Hätte man vielleicht gesehen, könnte ich jetzt so sagen. Aber insofern würde ich das eigentlich nach längerer Überlegung würde ich sagen, nein. Also könnte sein, war aber nicht so. Und dann, dritte Frage. Haben sie einen Hoch bekommen und vielleicht sogar einen Samenabgang? Solches E-Mail schreibt ihr ZDF-Publikum nach zum halb zwei. Kannst du dir das vorstellen? So der Name des Absendenden und Mitstreiter. Wobei ich nicht weiß, ob der wirklich seine Mitstreiter nach zum halb zwei noch mobilisiert hat. Oder vielleicht noch, so und dann hat er da drunter, stand da, für Herrn sowieso, das war wohl sein Assistenz, bitte weiterleiten an Herrn Markus Lanz und die Gesprächsteilnehmer, Linus Neumann, Chaos Computer Club Berlin, Florence Gaub, Klammer auf, E-Mail-Fragezeichen und Sprint, Raphael Laguna de la Vera, jeweils mit Adresse, ja, also Direktor der Bundesagentur für Sprunginnovation Leipzig und so mit Adresse. Da muss jetzt irgendein armer Assistent, musste dann am 20. Dezember die E-Mail ausdrucken.

Tim Pritlove
0:42:16
Linus Neumann
0:42:18
Tim Pritlove
0:42:25
Linus Neumann
0:42:27
Tim Pritlove
0:42:40
Linus Neumann
0:44:35
Tim Pritlove
0:44:40
Linus Neumann
0:44:43
Tim Pritlove
0:44:47
Linus Neumann
0:45:00
Tim Pritlove
0:45:11
Linus Neumann
0:45:32
Tim Pritlove
0:46:02
Linus Neumann
0:46:05
Tim Pritlove
0:46:24
Linus Neumann
0:46:29
Tim Pritlove
0:46:41
Linus Neumann
0:46:45
Tim Pritlove
0:47:09
Linus Neumann
0:47:12
Tim Pritlove
0:47:14
Linus Neumann
0:47:21
Tim Pritlove
0:47:34
Linus Neumann
0:47:37
Tim Pritlove
0:48:56
Linus Neumann
0:49:01
Tim Pritlove
0:49:05
Linus Neumann
0:49:11
Tim Pritlove
0:49:12
Linus Neumann
0:49:17
Tim Pritlove
0:49:37
Linus Neumann
0:49:40
Tim Pritlove
0:49:43
Linus Neumann
0:49:47
Tim Pritlove
0:50:24
Linus Neumann
0:50:26

Ein paar Titel von GTA, Rockstar Games und so. Alte mit GTA haben die auch aufs iPad gebracht. Und, tja, der ist halt, also einer der, eines der Mitglieder dieser Gruppe, Arion Kurthai oder Kurthasch wahrscheinlich, Arion Kurthasch, ich weiß nicht, wie man den Namen ausspricht, einer der bekanntesten oder wichtigsten Mitglieder dieser Gruppe, hatte dann irgendwie schon mit 18 die Polizei an den Fersen, ja. Die haben ihn quasi, sie wussten, wer er ist und sie wollten ihm da ein Strafverfahren zuführen, weil die angeblich viele Millionen Dollar Schaden verursacht haben, die Lapsus. Und jetzt sollte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens seine Verhandlungsfähigkeit geprüft werden. Das ist relativ üblich, gerade wenn jetzt ein 18-Jähriger, der noch dazu Autist ist, dann gibt es natürlich erstmal so Fragen, ist der überhaupt verhandlungsfähig, ist der schuldfähig, wie ist die Rückfallgefahr einzustufen, das sind so klassische Fragen der forensischen Psychiatrie. Die sich natürlich insbesondere dann stellen, wenn die Täter jung sind, also irgendwo sich vielleicht auch die Frage stellt, ob die zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht liegen und jetzt hier, wenn der sogar noch eine Diagnose hat, dann muss natürlich erst recht die Bedeutung dieser Diagnose für die. Justiz geprüft werden durch eben Leute, die dafür geeignet sind oder ausgebildet sind. Und jetzt ist der forensische Psychiater zu dem Ergebnis gekommen, der ist hoch motiviert weiterzumachen und er hat quasi keinerlei Einsicht gezeigt oder keinerlei Absicht gezeigt, dass er jetzt weniger hacken möchte in Zukunft. Zukunft. Und jetzt muss man ja sagen, der Typ ist halt auch tatsächlich offenbar ziemlich gut, weil er war quasi schon unter polizeilicher Aufsicht in einem Hotel untergebracht und da ist es ihm gelungen, dann Rockstar Games zu hacken und zwar mit einem Fire TV Stick, dem Hotelfernseher und seinem Smartphone. Ja, das war alles, was er hatte. Und damit hat er dann Rockstar Games gebreached und hatte über 90 Clips aus Videos geleakt oder denen gestohlen und hat dann in den Company Internal Slack geschrieben, er würde also jetzt erwarten, dass sie ihn kontaktieren, sonst veröffentlicht er den Source Code. Ich meine, der Source-Code ist natürlich relativ viel Geld wert für Rockstar Games und das ist, sagen wir mal, so eine Drohung kannst du eigentlich nicht aussprechen, ohne dann natürlich verhaftet zu werden. Vor Gericht wurde aber jetzt argumentiert, nun ja, der Trailer zu GTA 6 wurde jetzt kürzlich veröffentlicht, der hatte innerhalb von vier Tagen 128 Millionen Aufrufe, hat glaube ich verschiedene YouTube-Rekorde gebrochen, quasi das Video mit den am schnellsten ansteigenden View-Scouts und so weiter. Also sagt die Verteidigung, hat er jetzt wohl nicht so einen hohen Schaden angerichtet. Das krasse ist aber, dass der Richter jetzt gesagt hat, okay, wenn der hoch motiviert ist und besonders gefährlich aufgrund seiner Fähigkeiten, dann kommt er jetzt lebenslang in die Psychiatrie, bis ihn die Ärzte ihn ungefährlich einstufen. Mit der Argumentation, seine Fähigkeiten sind ein hohes Risiko für die Öffentlichkeit und er ist motiviert, weiterhin kriminell zu handeln. Das ist schon ein bisschen, also das ist auch ein bisschen übel, ne? Einen 18-Jährigen zu lebenslanger Psychiatrie zu verurteilen, bis Ärzte ihn ungefährlich einstufen.

Tim Pritlove
0:54:39
Linus Neumann
0:54:57
Tim Pritlove
0:54:59
Linus Neumann
0:55:12

Also in Deutschland, ich kenne die britischen Gesetzgebungen nicht, ich habe ja aber forensische Psychiatrie studiert, insofern kenne ich damit zumindest in Deutschland ein bisschen aus. Das wäre dann irgendwas zwischen Sicherheitsverwahrung, also du kannst natürlich Leute, also wenn du sagst, die Person ist gefährlich, dann kannst du, und das ist auch nicht unumstritten, gerade in Deutschland nicht, Du könntest jemanden beispielsweise für Mord verurteilen und dann kannst du erwarten, dass die Person vielleicht so nach 15 Jahren mit guter Führung rauskommt. Und dann kannst du aber anschließende Sicherheitsverwahrung anordnen. Und diese Sicherheitsverwahrung kannst du potenziell tatsächlich lebenslänglich machen. Und diese Maß, das ist aber dann eine Anordnung der Gefahrenabwehr. Das heißt, die gilt dann so lange, wie davon auszugehen ist, dass von dieser Person eine Gefahr ausgeht. Potenziell würde man sowas bei Sexualstraftätern machen, bei denen eine sehr hohe Wiederholungsgefahr besteht. Dann sagt man, den halten wir lieber ein Leben lang auch gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Anstalt, als dass wir den jetzt quasi rauslassen. Ist aber natürlich juristisch ein riesiges Problem, weil diese Anordnung, jemanden ein Leben lang in einer Psychiatrie oder in einer geschlossenen Anstalt zu halten, natürlich einem Freiheitsentzug gleichkommt, hier aber eben anders begründet wird. Also nicht eine Strafe, die dann irgendwann abgesessen ist oder so, sondern potenziell lebenslänglich, gleichzeitig dann aber von irgendwelchen forensischen Psychiatern die Rückfallwahrscheinlichkeit geprüft werden soll. Und jetzt kannst du dir vorstellen, welchen Bias hast du wohl eventuell als forensischer Psychiater, der eine potenziell gemeingefährliche Person beurteilt, die mehrere sexuelle Straftaten begangen hat und jetzt musst du die Wahrscheinlichkeit, dass die wieder straffällig wird, einschätzen. Und wenn du dann sagst, naja, die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering, den kannst du eigentlich rauslassen und du hast dich aber leider vertan, dann hast du natürlich für dein Leben lang diese Schuld auf den Schultern. Während, wenn du den... Ein Leben lang da drin lässt, obwohl du vielleicht fachlich der Ansicht bist, der könnte vielleicht gar nicht mehr so gefährlich sein, dann hast du diese Last auf den Schultern. Und wie gesagt, das Ganze bewegt sich jetzt außerhalb der normalen juristischen Dimensionen, die wir für die Strafe haben, nämlich die Sicherheitsverwahrung. Schon ziemlich, also ein nicht unumstrittenes Konstrukt, dass es das überhaupt gibt.

Tim Pritlove
0:58:12
Linus Neumann
0:58:33
Tim Pritlove
0:58:35
Linus Neumann
0:58:49
Tim Pritlove
0:58:56
Linus Neumann
0:58:59

Da käme es sicherlich darauf an, wie, das ist übrigens auch, es kann zum Beispiel sein, dass du jemanden, also nur was theoretisch möglich ist, du stellst fest, jemand ist nicht schuldfähig, weil der so stark verrückt ist oder so stark von bestimmten Trieben zum Beispiel zu morden oder so oder sexuelle Straftaten zu begehen bestimmt ist, dass du sagst, der Person fehlt die Einsichtsfähigkeit. Ja, die kann, du kannst ja im Prinzip noch nicht mal vorwerfen, dass sie das tut, weil sie in dem Moment. Die Einsicht in ihr eigenes Verhalten und seine Konsequenzen gar nicht mehr hat, dann würdest du sagen, diese Person ist also nicht, du würdest sie potenziell von verminderter Schuld ausgehen. Und jetzt kannst du aber gleichzeitig sagen, weil die Person so stark in der Kontrolle ihres Verhaltens gemindert ist, stellt sie eine Gefahr dar und deswegen gehen wir die jetzt in Sicherungsverwahrung. Der juristische Unterschied ist, in der einen, nur wenn du schuldfähig bist, kannst du auch in den Knast kommen. Wenn du nicht schuldfähig bist, dann bist du eben nicht schuldfähig und dann greift das Konzept des Knasts nicht. Dann gibt es quasi kein Urteil für dich, weil das Urteil an Schuld gebunden ist und wenn du diese Schuld nicht hast, wenn du die nicht haben kannst, dann wäre es theoretisch eben sogar möglich, dass du nicht, quasi gar nicht bestraft wirst. Ja, passiert natürlich, aber theoretisch wäre das möglich. Oder beziehungsweise, das ist sogar relativ oft möglich, dass du gar nicht bestraft wirst wegen mangelnder Schuldfähigkeit. So, wenn das aber jetzt dann etwas ist, wo man sagt, mit dieser Disposition seiner Persönlichkeit darf dieser Mensch eigentlich nicht auf die Allgemeinheit losgelassen werden, weil davon auszugehen ist, dass der weiterhin, was weiß ich, mordet oder sonst was. Dann könntest du quasi sagen, die Person ist nicht schuldfähig, aber kommt in eine Sicherungsverwahrung.

Tim Pritlove
1:01:05
Linus Neumann
1:01:08
Tim Pritlove
1:01:28
Linus Neumann
1:02:18
Tim Pritlove
1:04:17
Linus Neumann
1:04:24
Tim Pritlove
1:05:50
Linus Neumann
1:06:19
Tim Pritlove
1:07:31
Linus Neumann
1:07:46
Tim Pritlove
1:07:53
Linus Neumann
1:08:03

Naja, also der DSA ist ja gebaut worden für große Plattformen und man sagt, wenn die so viele Nutzerinnen und Nutzer haben, dass sie geeignet wären, zu Manipulationen zu führen. Und der Anwendungsfall wäre jetzt hier zum Beispiel etwas wie Facebook. Die können mit Sicherheit aufgrund der Datenmengen und sozialen Netze, sozialen Graphen, die sie von ihren Nutzerinnen und Nutzern haben, mit sehr großer Validität die politische Orientierung der Nutzerinnen vorhersagen. Die können mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sagen, diese Person wählt wohl eher nicht AfD, die scheint sich für die Grünen zu interessieren, zumindest bei vielen Leuten. Und das dürfen sie dieses Wissen, was sie einfach haben, dürfen sie eben nicht verwenden für zielgruppenorientierte Werbung. Das war ja die ganze Idee oder eine der wichtigsten Ideen bei dem DSA, dass diese großen Online-Plattformen ihr riesiges Wissen und ihr Manipulationsvermögen nur im Bereich, wir verkaufen den Leuten Scheiß, den sie nicht brauchen, verwenden dürfen. Aber nicht im Bereich, wir machen Werbung, wir verkaufen den Scheiß, den sie brauchen, weil er ihrer sexuellen Orientierung entspricht und nicht, wir richten Werbung an sie, die sich potenziell politisch. Die ihre potenzielle politische Bedeutung hat und sich danach richtet, welche politische Orientierung der Person hat. Einfacher gesagt, Cambridge Analytica. Das wollen sie halt verbieten oder verhindern. Das ist jetzt erstmal auch in Ordnung. Ja, definitiv.

Tim Pritlove
1:09:49
Linus Neumann
1:10:48
Tim Pritlove
1:10:50
Linus Neumann
1:10:56

Wir erinnern uns, dass seit einigen Wochen die Europäische Kommission, insbesondere der Thierry Breton, Twitter mit der Einleitung eines Verfahrens gedroht hat. Dieses Verfahren haben sie jetzt eröffnet, wegen Verbreitung illegaler Inhalte. Auch da unter dem DSA eine Untersuchung eingeleitet, das haben sie am Montag mitgeteilt und sie haben nämlich eine Anfrage dahin geschickt und darauf haben sie keine zufriedenstellenden Antworten geliefert. hat. Lass mich raten, wahrscheinlich haben sie den Poop-Emoji bekommen, den ja jeder kriegt, der eine Presseanfrage an Twitter schreibt. Das trifft zusammen mit dem Leak den sogenannten X-Files. Akte X hieß doch in den USA X-Files, oder? Der Name ist schon weg. Der nächste, wo wo... Es im Prinzip eine Anweisung gibt, wo den Leuten bei Twitter gesagt wird, dass sie bestimmte Inhalte nicht mehr löschen sollen, sondern allenfalls noch Shadowbannen sollen. Also du sagst so hier, der soll dann nicht mehr irgendwo auftauchen, sondern nur wenn er gezielt gesucht wird, dann erscheint dieser Tweet. Und da gab es dann Beispiele von Tweets, die irgendwelche geschmacklosen Kommentare zu Zügen und Auschwitz hatten und das dürfte also, sollte jetzt nicht mehr entfernt werden. Genauso nicht Bilder von Adolf Hitler, auf denen andere Accounts verlinkt sind. Und jetzt sollte quasi derartiges auf Twitter bestehen bleiben. Außerdem hat Elon Musk jetzt auch den Alex Jones wieder auf die Plattform geholt. Ein einziger Untergang. Ja, und die beiden Dinge treffen natürlich jetzt gut aufeinander. Ich bin mir relativ sicher, dass diese, ach lass mal, Holocaust-Leugnung oder Holocaust-Verharmlosung ruhig stehen, dass das diesem Untersuchungsverfahren jetzt nicht unbedingt ausreichend entgegenwirkt.

Tim Pritlove
1:13:39
Linus Neumann
1:14:18
Tim Pritlove
1:14:26

Ja gut, das mit der Förderung ist glaube ich noch das geringere Problem, aber Hauptproblem ist, dass er in Skandinavien einfach nichts ausliefern kann, weil einfach alle Arbeiter streiken. Er hat sich da ja gegen Gewerkschaften ausgesprochen und das ist ein sehr unpopuläres Thema in Skandinavien. Also so gegen die Gewerkschaften vorzugehen ist schwierig. Da hat sich ja jetzt auch so ein dänischer Politiker zu Wort gemeldet. Ich weiß nicht, ob du das Video gesehen hast, wo Elon Musk kurz einblendet, wie er meint, ja die Idee von Gewerkschaften gefällt mir nicht. Und er so, ja, uns gefällt die auch mal super und wenn du da irgendwie nicht mit konform gehst, dann fuck you, weißt du? Dann spielst du halt hier nicht mehr mit. Also das wird sehr interessant sein, generell zu sehen, weil wir natürlich jetzt hier so ein bisschen auch den Clash der Kulturen haben. Da ist halt wirklich dieser Divide, den wir dann doch noch haben, zwischen USA und Europa, wird sich jetzt auch beweisen müssen. Also sowohl was jetzt die Rechte betrifft, die da im DSA, niedergeschrieben wurden und die ja in gewisser Hinsicht auch so ein bisschen wegweisend sein sollen für eine Regulierung des Contents im Internet auf der einen Seite, aber eben auf der anderen Seite auch dieses, wie gehen Unternehmen generell mit ihren Mitarbeitern um, ist natürlich bei Twitter auch nochmal ein Thema für sich, aber, bei Tesla dann eben auch. Da bin ich gespannt und ich könnte mir vorstellen, dass das 2024 ein Jahr des Setbacks wird für Herrn Musk.

Linus Neumann
1:16:03
Tim Pritlove
1:16:04

Ja.

Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Ja.

Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Ja.

Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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Linus Neumann
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Tim Pritlove
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