CIA-Spion beim BND — XKeyScore — NSA-Zielpersonen — Recht auf Vergessen
Wieder viel Geheimdienstkram und ein wenig Google. In einer leicht nachdenklicheren Sendung setzen wir uns nicht nur mit den Nachrichten auseinander, sondern verbringen auch viel Zeit mit den Implikationen und Widersprüchen bestimmter Entscheidungen und Vorgänge und Hinterfragen auch die Zwiespältigkeit aktivistischer Forderungen und Standpunkte.
Für diese Episode von Logbuch:Netzpolitik liegt auch ein vollständiges Transkript mit Zeitmarken und Sprecheridentifikation vor.
Bitte beachten: das Transkript wurde automatisiert erzeugt und wurde nicht nachträglich gegengelesen oder korrigiert. Dieser Prozess ist nicht sonderlich genau und das Ergebnis enthält daher mit Sicherheit eine Reihe von Fehlern. Im Zweifel gilt immer das in der Sendung aufgezeichnete gesprochene Wort. Formate: HTML, WEBVTT.
Transkript
Shownotes
Prolog
BND-Mitarbeiter spioniert für die CIA
XKeyScore targets revealed
- NSA Targets the Privacy-Conscious for Surveillance
- XKeyscore: NSA beobachtet Anonymisierungs-Server von deutschem Studenten
90% der NSA-Opfer sind keine Zielpersonen
Recht auf Vergessen: Google fängt an, Ergebnisse zu löschen
- Recht auf Vergessen: Google entfernt SPIEGEL-Artikel aus Suchergebnissen
- EU’s right to be forgotten: Guardian articles have been hidden by Google
Anscheinend ist es dem metronaut gelungen eine nette Falschmeldung unterzubringen. https://www.metronaut.de/2014/07/junge-union-startet-kampagne-zur-abschaffung-der-geheimdienste/
Der letzte Tag ist sogar „Satire“ und auf der JU-Page ist auch nix zu dem Thema zufinden.
Metronaut for Postillon-Redaktion +1
Von Metronaut gibt es übrigens auch einen SEHR zu empfehlenden Podcast: Metrolaut.
Besonders zu empfehlen ist das Istanbul-Spezial. :-)
Ich würde vorschlagen, dass ihr eine LNP-Episode in Zukunft immer schon eine Woche vor der Veröffentlichung der darin behandelten Nachrichten herausbringt. Das wäre ein echter Service und sollte für Linus kein Problem darstellen, da ihm ja sowieso alles, was passiert, bereits klar ist. ;)
Könnten wir locker machen, aber dann wäre ja die ganze Spannung weg für euch…
Wieder mal eine schöne Nachrichtenübersicht, vielen Dank :-)
Zum Thema „BND-Mitarbeiter spioniert für die CIA“ möchte ich anregen _nicht_ von „Leaken“ zu reden. Die vergangen Jahre haben IMHO diese Vokabel in der öffentlichen Wahrnehmung fest mit dem Zusatz „an die Öffentlichkeit“ verheiratet. Gerade das hat dieser Typ ja offenbar nicht gemacht (was evtl. ja erfreulich hätte sein können), sondern sie angeblich verkauft.
Interessant wird jetzt, wie die „Verräter!“-Rufer reagieren, die zuvor Manning, Snowden et al. genau das vorgeworfen haben. In völliger Abwesenheit von Indizien.
Stimmt, ist ein wichtiger Unterschied zwischen dem BND-Heini (und denen, die da wohl noch folgen [1]) und Manning/Snowden.
[1] http://www.ndr.de/nachrichten/Spionageaffaere-weitet-sich-aus-Zweiter-Fall,spionage134.html
Warum hat noch niemand geleaked, dass der 31-jährige BND-Experte auch mal in der Piratenpartei aktiv war oder es noch ist?
Quelle?
Im aktuellen Spiegel (29/2014) steht lediglich dass es ein 31-jähriger war, der nie eine Hochschule besucht hat und kein Abitur hat. Infolge eines Impfschadens aus frühster Kindheit ist er behindert und tut sich schwer das „sch“ auszusprechen. Wie stark er behindert ist, will sein Rechtsanwalt in einem psychatrischen Gutachten klären lassen. Der Anwalt sagte weiterhin, dass sein Mandant den Eindruck mache, „nicht die Qualitäten und die Persönlichkeitsstruktur mitzubringen, die man
mit einer Spionageaktivität gewöhnlich in Verbindung bringt“. Eine für den BND übliche „Sieben-Punkte-Sicherheitsüberprüfung“ durchlief der spätere Spion bei seiner Einstellung allerdings ohne Beanstandung.
5 Jahre für Hochverrat? Klingt etwas wenig.
Also das mit dem Recht zu vergessen hört sich für mich fast wie institutionalisierter Streisand-Effect an. :)
Ich würde sagen so halb. Der Umstand, dass etwas entfernt wurde, kann natürlich Interesse an der verborgenen Information wecken. Aber eine erhöhte Publizität wird dadurch in den allermeisten Fällen nicht entstehen.
Was ist denn ein Zeitungsarchiv wert, wenn man alles speichert, aber den Index zensiert? Google ist schließlich unser Index für Online-Zeitungen.
Und könnte ich nicht mit der gleichen Argumentation zu einem echten Zeitungsarchiv gehen und den Index zensieren lassen?
Naja, man sollte nicht vergessen, dass es nur Personen betrifft, und da das alles auf Persönlichkeitsrechten beruht, ist die Gefahr einer „slippery slope“ gar nicht mal so groß.
Der Unterschied zwischen dem Index eines Zeitungsarchivs und dem einer Suchmaschine ist wohl nicht entscheidend, sondern die Wichtung der Inhalte in der Ausgabe bei der Suchmaschine, davon wird die Profilbildung abgeleitet.
Ein Zeitungsarchiv gibt einem lediglich Auskunft darüber, wo eine Person in einer oder mehreren Publikationen vorkommt. Eine Suchmaschine verspricht die Informationen aus vielen Quellen, sortiert nach ihrer Relevanz zu präsentieren. Die Erwartungshaltung ist hier eine andere, obwohl sicherlich Grenzfälle denkbar wären, wo die beide Suchsysteme die gleichen Ergebnisse ausgeben.
Theorie: der angebliche BND-Spion ist ein Fake. Entweder:
– vom BND eingefädelt, Motto: in Sachen Spionageabwehr sind wir total auf Zack – die Amis können keinesfalls hier machen was sie wollen, oder
– von der NSA eingefädelt, Motto: egal, was Snowden behauptet, es gibt in Wahrheit gar keine Backdoors in Windows Servern oder Cisco Routern. Auch Carrier Backbones werden in Wahrheit gar nicht gespiegelt… Wenn wir deutsche Dokumente lesen wollen, müssen wir jemanden mit nem USB-Stick losschicken. Alles gar nicht so schlimm… von wegen Massenüberwachung! Legt euch wieder schlafen!
Tim fragte „Wo kommt eigentlich dieses Recht auf Vergessen … her?“
Die Frage erinnerte mich an eine Sendung, die ich 2011 sah. Dort sprach Viktor Mayer-Schönberger von seinen Ideen/Theorien. Sehenswert.
Gruss
diddi
Die Sendung:
Sternstunde Philosophie – Die Kunst des Vergessens im digitalen Zeitalter
http://www.srf.ch/player/tv/sternstunde-philosophie/video/die-kunst-des-vergessens-im-digitalen-zeitalter?id=f92c524e-82d7-47f7-b6df-910a37228be5
Die Bedeutung der Profilbildung kam im Podcast „Rechtbelehrung“ von Monxyd und Thomas Schwenke sehr gut raus.
Was mich interessieren würde: Das sind die Auswirkungen auf die Wikipedia? Die sollten ja gleich doppelt vom Urteil betroffen sein:
1. Meines Wissens nach hat sich die deutsche Wikipedia immer auf den amerikanischen Gerichtsstand zurückgezogen. Könnte diese nun Fallen? Wikimedia Deutschland treibt ja auch Spenden ein (vergleichbar mit dem Anzeigenverkauf von Googel in Spanien)
2. Naja, wenn jemand Profile bildet, dann die Wikipedia. Was könnten die Auswirkungen sein? Oder ist die Wikipedia ein journalistisches Produkt?
Wäre Interessant, wenn ihr da evtl. jemanden von Wikimedia D in eine der nächsten Sendungen bekommen könntet.
Ich mache mal den advocatus diaboli in Sachen Recht auf Vergessen: Grundmotto beim Datenschutz ist doch, dass ich zur elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten ein opt-in brauche (und nicht nur opt out). Andererseits hat google kein Grundrecht auf sein Geschäftsmodell „Betreiben einer Suchmaschine“. Wenn man also technisch eine Suchmaschine nicht datenschutzkonform betreiben kann, dann darf man eben keine Suchmaschine betreiben. Fertig. Und grade das Verknüpfen verschiedener Quellen stellt ja eine Verarbeitung dar, dies ist doch Immer der Springende Punkt. Dass die eGesundheitskarte speichert „UserID=0xdeadbeef hat Bluthochdruck“ ist ja kein spannendes Datum, erst wenn man das mit anderen Informationen verknüpft wie „Max Mustermann interessiert sich für Krankenversicherungen“. Daher kann es schon sein, dass man mit konsequentem Datenschutz jede Suchmaschine in die Knie zwingen kann. Muss man halt wissen, was einem wichtig ist.
Die kommt ein bisschen spät, die Wortmeldung, aber zum Thema “Recht auf Vergessen” sind mir zwei Sachen eingefallen:
1) Google und andere Suchmaschinen scheinen mir nicht der richtige Ort, um ein solches Recht durchzusetzen – m.E. wäre das die Publikation selbst, also Spiegel oder Guardian. Natürlich bewertet Google Webseiten auf Relevanz hin und sortiert, aber ich würde da trotzdem unterscheiden zwischen a) der eigentlichen Veröffentlichung der Information und b) der automatisierten und aktuellen (!) Indizierung und Bewertung.
2) Ein “Recht auf Vergessen” kommt mir nur in Bezug auf Falschaussagen (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung) oder eindeutige Verletzungen der Privatsphäre (z.B. veröffentlichte Nacktfotos wider Willen) sinnvoll vor; bei den Fällen mit dem Schiedsrichter und dem Scientology-Unterstützer würde ich eher ein “Recht auf Gegendarstellung” unterstützen. Was da veröffentlicht wurde scheint ja nicht falsch oder privat gewesen zu sein, nur veraltet, und da dürfte eine Gegendarstellung im Sinne von “das hab ich mal gemacht, aber das ist 20 Jahre her und ich hab mich geändert” sowohl das öffentliche Archiv-Interesse als auch die Persönlichkeitsrechte wahren.
Das Problem wird dann natürlich sein, dass die Gegendarstellung nicht überall durchsickert, aber ich glaube es skaliert immer noch besser als das “Recht auf Vergessen”.
Die Gelegenheit nutze ich dann mal, um mich ganz herzlich zu bedanken für diesen wunderbaren Podcast hier :)