Strafanzeige des CCC — This Week In Snowdon — Fuck the EU — Netzneutralität in den USA — Urheberrechtshinweise in Bildern
Kaum schafft man den Wochenrhythmus nicht genau wird man von Themen und Kleinkram überrollt. Wir versuchen trotzdem wieder Ordnung ins System zu kriegen. Wir beschäftigen uns mit der Strafanzeige gegen Vertreter der Bundesregierung und der Geheimdienste durch CCC, Internationale Liga für Menschenrechte und digitalcourage und zahlreichen Kleinerkenntnissen der Snowden-Enthüllungen der letzten Woche. Außerdem rätseln wir darüber, was uns die gezielte Indiskretion der russischen Geheimdienste einer Abhörmaßnahme gegen die Amerikaner sagen soll und wie die Medienlandschaft darüber berichtet. Am Ende nehmen wir uns noch der Urheberrechtsentscheidung des Monats aus Köln an, die wieder Nachhilfebedarf im Bereich Internet nahelegt.
Für diese Episode von Logbuch:Netzpolitik liegt auch ein vollständiges Transkript mit Zeitmarken und Sprecheridentifikation vor.
Bitte beachten: das Transkript wurde automatisiert erzeugt und wurde nicht nachträglich gegengelesen oder korrigiert. Dieser Prozess ist nicht sonderlich genau und das Ergebnis enthält daher mit Sicherheit eine Reihe von Fehlern. Im Zweifel gilt immer das in der Sendung aufgezeichnete gesprochene Wort. Formate: HTML, WEBVTT.
Transkript
Shownotes
Strafanzeige des CCC
- Chaos Computer Club erstattet Strafanzeige gegen die Bundesregierung
- Bundesregierung billigt NSA-Ermittlungen
- Linus bei Russia Today
- Schnellverfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Geheimdienst-Spionage
- Heute-Show: Kleine Schwierigkeiten und Strafanzeige
Auch Schröder abgehört
GCHQ macht DDoS gegen Anonymous
Gezielter Angriff auf Kryptographen
Snowden will vor EU-Parlament aussagen
The Intercept
- The Intercept
- 30C3 Trevor Paglen: Six Landscapes
- Cory Doctorow: Little Brother
- Daniel Suarez: Kill Decision
Fuck the EU
Verizon bremst Netflix und die ganze Amazon-Cloud gleich mit
- Verizon Using Recent Net Neutrality Victory to Wage War Against Netflix
- Was ein Netz ohne Netzneutralität praktisch bedeutet: US-Provider bremst Amazon-Cloud auf Schneckentempo
- Verizon denies reports of Netflix throttling following net neutrality’s death
Urheberrechtshinweise in Bildern
Moin.
Das „deutsche Botschaft ist deutscher Boden“ ist quasi eine urban legend, Botschaften und Botschaftsgelände unterliegen zwar besonderen Rechten, aber sie sind nicht „Grund und Boden“ des Gastlandes. Dort gelten auch nicht die Gesetze des Gastlandes sondern die des Gastgeberlandes (eine in Land A strafbare Handlung ist auch auf dem Botschaftsgelände von Land B in Land A strafbar, auch wenn die Handlung in Land B legal wäre). Dass z.B. Assange immer noch in der Botschaft verweilen kann, ist sozusagen nur praktische Konsequenz der Rechte die dem Botschafter aufgrund des Völkerrechts eingeräumt werden.
Z.
Asyl nur auf deutschen Boden ist Schwachsinn. Der MAD macht das am laufenden Band:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesregierung-holt-mad-informanten-aus-afghanistan-nach-deutschland-a-912307.html
Im Gegensatz zu Richtern ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig, sondern als weisungsgebundene Behörde der Exekutive dem Justizministerium des Bundes oder des jeweiligen Landes unterstellt. Ob ein Ermittlungsverfahren vom Generalbundesanwalt eingeleitet wird, hängt also von dem zuständigen Minister (Maas) und dem Wohlwollen seiner Freunde, Parteigenossen und Koalitionspartner ab.
Toll, nicht wahr? ;)
Ihr habt ja schon “Little Brother” verlinkt, und “Homeland” ist dann das Sequel dazu. Gibts auch (wie fast alles von Cory Doctorow) unter CC-Lizenz frei herunterladbar: https://craphound.com/homeland/
Man sollte noch erwähnen, dass Snowden bisher jedes Live (Video) Interview/Befragung abgelehnt hat.
Er weiß verm. genau, wie schnell NSA und CIA seinen Standort herausfinden können und ihn via Drohne/Agenten zum „Schweigen“ bringen.
Im Voelkerrecht sind Geheimvertraege zwar nicht verboten, allerdings laut Artikel 102 der UN Charta nicht vor UN Organen (und dazu gehoert der Internationale Gerichtshof) durchsetzbar. Generell gilt die Praxis schon seit dem Voelkerbund wegen der Erfahrungen mit den vielen Geheimvertraegen vor dem ersten Weltkrieg als hoch problematisch, was im zweiten Weltkrieg (Hitler-Stalin Pakt) nochmal bestaetigt wurde, daher die Pflicht Vertraege bei der UN zu hinterlegen.
Und Cptz hat Recht: deutsche Botschaften sind nicht deutscher Boden, allerdings stehen sie unter dem Schutz des Voelkerrechtes (Vienna Conventions on the Law of Diplomatic / Consular Relations). Die Ecuadorianische Botschaft in London ist Teil Grossbritanniens, die Briten duerfen aber ohne Zustimmung des Botschafter nicht rein…
Mit Ausnahme des Diplomatic and Consular Premises Act 1987, mit dessen Anwendung sie im Fall der ecuadorianischen Botschaft auch schon gedroht haben. Ich weiß nicht inwiefern das mit dem Wiener Übereinkommen zusammenpasst, da der Schutzstatus so jederzeit aufgehoben werden könnte.
Cory Doctorow – Little Brother
Audiobook: https://archive.org/details/CoryDoctorow-LittleBrother2009
EBook: http://craphound.com/littlebrother/download/
Möglichkeiten den Autor zu Unterstützen: http://craphound.com/littlebrother/donate/
Zum Thema Copyright-Meta-Daten in Fotos:
Das ist schon jetzt bei professionellen Fotografen absolut üblich, der String wird direkt von der Kamera schon in die Datei geschrieben und bleibt bei fast jeder Bearbeitung erhalten. Wenn man in Photoshop für Web exportiert wird standardmäßig alles an Metadaten gelöscht außer dem Copyright. Anbieter wie Fotolia haben auch gleich die korrekten Angaben gemäß ihrer AGB im Bild hinterlegt und außerdem ein Feld für den Namen des Fotografen (Ist in den meisten Bildformaten vorgesehen, falls sich Fotograf und Rechteinhaber unterscheiden).
Die meisten CMS inkl. WordPress erkennen solche Metadaten in Bildern und können diese verwenden. Ganz abgesehen natürlich von professionellen Bilddatenbanken wie mediamap, die so ziemlich jedes Datenfeld auswerten und vereinheitlichen können.
Manche Anbieter hinterlegen in dem Copyright Feld auch noch eine Kennung für den einzelnen Lizensierungsvorgang (um nicht lizensierte Mehrfachverwendungen zu finden)
Korrekt. Die Vorschläge zum zukünftigen Vorgehen wirkten auf mich als Fotografen etwas albern. Das ist Praxis seit Jahrzehnten.
Es handelt sich um den IPTC-Standard, der seit den 90er Jahren existiert. Jeder Fotograf bzw. jede Agentur, der/die Bilder verkauft, hat die befüllt. Darin stehen: Name des Autoren, Lizenzangaben, Nutzungsrechte, Kontaktdaten (damit man bei unklarer Genehmigungslage weiss wo man nachfragen muss), Bildtitel, und meist auch Stichwörter sowie Ort und Datum der Aufnahme und Bildbeschreibung.
Bildverarbeitende Software erhält diese Daten durch den ganzen Workflow hindurch. Wenn man z.B. mit einem RAW-Konverter ein RAW-Bild nach Jpeg konvertiert, werden die genauso wie Exif-Daten mittransportiert. Manche Browser können die per Kontextmenü sogar direkt anzeigen, alle anderen zumindest mit Plugin.
Gut zu wissen. Und würdest Du meinen, dass das ausreicht als „Hinweis“ in bezug auf urheberrechtliche Verpflichtungen?
Es ist der einschlägige Standard, den auch jeder Bildverwerter kennt, der regelmäßig Bildlizenzen kauft, wie Zeitungen oder größere News-Sites. Deren CMS-Systeme ziehen die Information sicherlich auch direkt automatisch daraus, das klopft da niemand von Hand rein.
Wie Du schon richtig sagtest, verbietet sich das ins-Bild-Brennen der Information schon von daher, dass das eine Veränderung des Werkes wäre, die ihrerseits wieder Urheberrechte berührt und daher nicht in Frage kommt. Für die Problemstellung „Browser bietet die Funktion, ein Bild allein anzuzeigen“ gibt es daher keine andere Lösung als IPTC-Metadaten. Man könnte die Browserhersteller anhalten, irgendwo den Autor einzublenden, wenn diese Funktion genutzt wird, aber naja.
Ob man den Autor auch an der verkleinerten Version eines Bildes etwa auf einer News-Startseite hinschreibt, ist eine andere Frage, das kann ich rechtlich nicht beurteilen.
Mir ging es mit dem „Fuck the EU“ ähnlich. Das hat mich eigentlich gleichgültig hinterlassen, die Selbstverständlichkeit, mit der die USA glauben in die Ukraine reinregieren zu können, finde ich dagegen problematisch, wenn auch gänzlich unüberraschend.
@Linus: Dein Interview war super. Du hast dich nicht verzettelt, bist auf keiner argumentativen Falle auf den Leim gegangen und hast die Situation und das Anliegen des CCC für Außenstehende verständlich dargestellt.
Besonders gefallen hat mir das „one time in history“. Dem geneigten LNP-Hörer ist das mit der Einmaligkeit bestimmter Diskussionen ja bekannt, aber im breiteren medialen Diskurs ist das immer noch ein neues Argument.
Schön.
Ist eigentlich für einen der nächsten Podcasts auch ein Beitrag zum Thema Lexbase geplant?
http://www.tagesspiegel.de/politik/aufregung-um-lexbase-umstrittene-schwedische-website-listet-straftaeter-auf/9404674.html