Andre Meister 0:34:02
Ähm wir haben jetzt noch gar nicht das Grundproblem staatstrojaner IT-Sicherheit angesprochen. Das können wir dann gleich nochmal machen. Ich gehe auf diesen Punkt ähm,gefälschten Updates oder personalisierten Zielgruppen Updates mal ganz kurz ein. Äh wir haben ja die ganze Zeit auf allen Ebenen diese Debatte. Man erinnert sich an.Vorstoß auf EU-Ebene vor ein paar Monaten, dieses mit Sicherheit durch und Sicherheit trotz Verschlüsselung, ähm die äh Polizei und Geheimnis.Sagen ja die ganze Zeit die Verschlüsselung ist ganz schlimm. Wir müssen da irgendwie ran und zwar auf allen Ebenen. Äh erstens wir wollen Trojaner. Zweitens, wir wollen aber auch, ähm dass die Anbieter von,Und helfen müssen, jetzt entweder über eine Hintertür oder vor der Tür oder Seitentür oder wie auch immer. Sie ist äh definierenoder über Generalschlüssel, die hinterlegt werden. Die ganzen Debatten kennen mir ja eigentlich seit den ersten ähm.Die ja aber äh ein bisschen weiter gedreht und weiterentwickelt werden. Es ist ja nicht so, dass es die Debatte und die Forderungen äh nicht gibt. Krass ist,ähm in einen der beiden Staatsvereinegesetze, die gerade im Bundestag und kurz vor der Verabschiedung sind, ist tatsächlich eine Mitwirkungspflicht,für Anbieter. Also zum ersten Mal hat nicht irgendwie der Staat nur das Problem wie installiert er den Staatsthroner.Sondern der Staat schreib Anbietern und jetzt auch noch Telekommunikationsanbietern, das ist ein interessanter Parallelentwicklung, die Definition wurde nämlich auch gerade massiv ausgeweitetEr schreibt Anbietern von Telekommunikation vor, dass die bei werden müssen. Die müssendie Installation von Staatströdern, Zitat durch die Unterstützung bei der Umleitung von Telekommunikation ermöglichen.Ähm also die müssen nicht mehr nur eine passive Datenkopie ausleiten, wie bei einer Telefonüberwachung, sondern aktiv verschiedene Mittelangriffe, Angriffe ausführen äh und in die Integrität,der Datenströme eingreifen und mit der Ausweitung der Anbieterdefinition betrifft das so ziemlich jeden Anbieter,von Internetanbieter, die ganze Palette an Diensten,ist egal, ob das Zugang ist, also irgendwie der heimische Internet oder äh Mobilfunkanbieter oder auch Betreiber von WLANs oder Internetknoten, wie der DCX oder BackBohnen, irgendwelche Glasfaserbetreiber, wenn wir denn Glasfaser hätten, äh aber auch hier Anbieter, also wenn irgendwo ein Server steht bei Hetzner oder so, bis hin zu E-Mail-Anbietern, wie Posteo,oder eben auch diese ganzen Messenger. Äh tatsächlich dieses Deutsche Gesetz will auch WhatsApp und Coverpflichten bei der Trojaner-Installation zu helfen bis hin eben zu Appstores und Betriebssystemen,da kommt dann eben also die komplette Bandbreite an Diensten was man so an Technologie vor sich hat und nutzt der komplette Stack.Soll jetzt quasi gesetzlich verpflichtet werden, dem deutschen Staat bei der Installation der äh Trojaner zu helfen. Und da ist eben nicht nur das grundsätzliche Problem,dass die Userinnen anfangen werden, den Anbietern zu misstrauen, sondern dass also das eine Problemwäre, wenn Usern den Anbietern äh nicht mehr trauen, dann fangen die an, keine Updates mehr runterzuladen und wir schaden der ganzen IT-Landschaft, da können wir dann gleich nochmal überhaupt zu IT-Sicherheitslücken und im Verhältnis der.Einen Sicherheit gegenüber der anderen Sicherheit. Aber unser gemeinsamer Freund hat das mal gut ausgedrückt, dass eigentlich diese Anbieter,so eine Art Rotes Kreuz oder rote Halbmond sein sollten und jetzt nicht anfangenkönnen verpflichtet zu werden für den einen Staat oder den einen Geheimdienst in einem anderen Bundesland von irgendeinem anderen Staat äh jetzt anfangen, irgendwelche.Ähm was auch immer, Betriebssystem-Updates,psst äh Versionen oder Internetpakete oder WLAN-Pakete oder was auch immer, auszuliefern,dann haben wir nicht nur ein Problem, dass wir die IT-Sicherheit insgesamt schwächen, sondern äh das ist irgendwie äh so funktioniert,das Netz nicht, dann machen wir doch komplett ähm den kompletten Steck kaputt äh im bei der Anhörung hat er,Sachverständiger am Montag gesagt, das würde das komplette Vertrauen in die IT-Sicherheit an sich erschüttern und wenn wir doch an einem nicht.Haben, dann ist es IT-Sicherheit, jeder,sich alle naselang über irgendeinen Angriff oder irgendeine andere falsch angeklickte Echse oder makro oder so was auf. Der Russe kommt und heckt unsere Wahl,ist ja nicht so, dass wir zu viel hätten, die wir aufs Spiel setzen können, nee, die IT-Sicherheit ist ohnehin schon überall kaputt.Anfangen grundsätzliche Prämissen dieser ganzen Welt noch weiter kaputt zu machen.
Vielleicht renne ich hier offen Türen ein. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man im Bezug auf die Sicherheitsgesetze wohl zwischen den politischen narrativen, sprich der Gleichsetzung von Telefon und Nachrichten Überwachung, welche als Begründung durch die entsprechenden Institutionen angeführt wird und dem Zweck der Herangehensweise an die Gesetze und Umsetzung unterscheiden sollte. Gerade bei den neuerlichen Polizeigesetzen ist es bekannt, dass diese Gesetze sich bewusst mindestens in einem verfassungsrechtlichen Graubereich bis hin zur offensichtlicher Verfassungswidrigkeit bewegen. Die Idee dahinter ist den Bereich des Möglichen bis zu Maximum auszureizen. Das Maximum wird dann in den Gerichtsurteilen bestimmt. Das ist hat nichts sinistres sondern liegt an der Strukturveränderung der Polizei selbst. Da die Polizei zunehmend ihre Ziele selbst bestimmt, versucht diese natürlich auch möglichst viel Handlungsspielraum durch solche Gesetze und deren Umsetzung zu erlangen. Mit anderen Worten die Polizei verselbstständigt sich zunehmend. Dies zeigt sich dann auch in der Telekommunikationsüberwachung.
Bei 50:40 sucht Andre die Unterscheidung zwischen Roman Law (Kontinentaleuropa) und Common Law (UK und weitestgehend auch US).
Genau, das meinte ich, vielen Dank!
Hallo Linus
Zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes möchte Dir kurz beipflichten: Die Gefahrenabwehr und damit auch die Vehinderung von Straftaten ist neben der Verfolgung von Straftaten Aufgabe der Polizei. Tatsächlich ist die Gefahrenabwehr die edlere und prioritäre Aufgabe. Das heißt, kann ein Polizist eine Person vor Schaden bewahren oder einen Straftäter fassen, dann hat der Polizist den Straftäter Laufen zu lassen. Genauso wenn die Polizei im Vorfeld von der Begehung einer Straftat erfährt, muss sie auch im Gegensatz zu Geheimdiensten vorher einschreiten. Schönes anschauliches Beispiel sind die Polizist:innen die vor der Kneipe eine Person auf ihren PKW zutorkeln sehen. Die müssen jetzt also hingehen und den Alkoholisierten vom Fahren abhalten, dabei hätten sie nur ein wenig warten brauchen und hätten das „Kopfgeld“ für eine aufgeklärte Trunkenheitsfahrt kassieren können.
Jedenfalls stehen die Befügnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr in den Polizeigesetzen der Länder und eben dem Bundespolizeigesetz. Diese sind zum Teil deutlich niedrigschwelliger. So kann die Polizei eine Mobilfunkortung zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben recht unkompliziert durchführen lassen (keine richterliche Anordnung, erhobene Daten sind nach Wegfall der zugrundeliegenden Gefahr zu löschen). Während die selbe Maßnahme zur Strafverfolgung also nach StPO an deulich schärfere Voraussetzung geknüpft ist. Hier muss eine Katalogstraftat vorliegen, also schon was Schlimmeres als der Besitz von Beteubungsmitteln und ein Richter muss die Maßnahme anordnen.
Das es Graubereiche gibt, sollte aber offensichtlich sein. So kann die Bundespolizei vielleich zukünfftig die verschlüsselte Kommunikation eines LKW-Fahrers mitlesen, um die Geschleusten auf seiner Ladefläche zu retten. Trotzdem wird der Fahrer und sein Kommunikationskontakt natürlich wegen der Schleusung verfolgt. Inwiefern die erhobenen Daten dann als Beweismittel gespeichert werden dürfen, wäre aber fraglich.
Ansonsten habt Ihr wieder amtlich abgeliefert!
Viele Grüße
Gordon
Kleine Anmerkung zum Thema Durchsuchungen bei FinFisher:
Eine Durchsuchung an 15 Orten gleichzeitig ist schon eine größere Maßnahme, und ich will die Bedeutung dieser Ermittlungen auch nicht kleinreden. Bei Wirtschaftsstrafverfahren wird die Anzahl der zeitgleichen Durchsuchungen teilweiser aber auch durch recht unspektakuläre Nebenschauplätze in die Höhe getrieben: zB haben KMUs oft einen Teil der Buchhaltung an externe Dienstleister (Steuerberatungsbüros) outgesourced, für die dann gesonderte Beschlüsse erwirkt werden. Entsprechendes kann auch für Datensicherungen bei externen Dienstleistern gelten.
Aus der von André zitierten BT-Korrespondenz:
„Laut Gesetzesbegründung soll sich die Überwachung der Telekommunikation nach § 27d Abs. 1 BPolG-E präventiv gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist […] Die Rechtsgrundlage soll Fälle betreffen, in denen (…) keine Umstände vorliegen, die (…) darauf hindeuten, dass jemand als Täter oder Teilnehmer die Tat begangen hat.“
Würde damit nicht die gesetzliche Grundlage für die Totalüberwachung jeglicher Kommunikation geschaffen? Welches Ansinnen einer Polizei oder eines Geheimdienstes könnte ein Richter dann noch rechtmäßig zurückweisen?
Ich weiß gar nicht, was Ihr habt. Huawei vs. Staatstrojaner ist nicht nur kohärent, sondern gehört logisch zusammen.
Natürlich unterstellt man Huawei, für die chinesische Regierung zu spitzeln, wenn man selbst die eigenen Unternehmen dazu verpflichten will!
Hier noch die Doku „Früh.Warn.System – Brauchen wir diesen Verfassungsschutz“. Erwähnt bei 57:33.
https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/frueh-warn-system-102.html
alternativ
https://youtu.be/D4-fWZyO2rM
Um die Grünen ein wenig in Schutz zu nehmen: sie haben die Petition zur Freigabe der NSU-Akten nicht einfach nur abgelehnt. Unter folgendem Link ist nachzulesen, dass und warum sie nach einer anderen Lösung als der in der Petition geforderten suchen und dass Vertreter aller drei Parteien, die für die Annahme der Petition gestimmt haben, Zugang zu den Akten haben. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass mit der Ablehnung der Petition in Wirklichkeit ein Skandal vertuscht werden soll.
https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/petition-zu-den-nsu/
Lieber Linus,
Lieber Andre,
warum stört ihr euch daran, dass deutsche Behörden über WhatsApp Update die Kommunikation ausleiten? Das mutet bei einer US basierten Anwendung etwas seltsam an. Wer eine US basierte Binary installiert (egal ob WhatsApp oder Signal) muss auch jetzt schon damit rechnen, dass genau das passiert. Zum einen sind nicht US Bürger rechtlich nicht vor Überwachung geschützt. Zum anderen gibt es dort die sog. Gag Orders die z.B. zur Auslieferung eines korrumpierten Updates verpflichten und zum anderen verbieten darüber zu berichten. Nicht von ungefähr hat das EuGH letztes Jahr u.a. den EU-US Privacy Shield für rechtswidrig erklärt. Warum also die Aufregung wenn ohnehin korrumpierte Apps wie WhatsApp und Signal korrumpiert werden?
(Der Vorteil bei Telegram besteht immerhin darin, dass Russland derzeit vermutlich keine Daten mit den westlichen Geheimdiensten austauscht, insofern kann ich hier die Aufregung zumindest halbwegs nachvollziehen.)
Meinen Titel als Papst habe ich aus Rücksicht auf Dich lieber Linus an dieser Stelle einmal beiseite gelassen.
Bei 0:22:07 geht’s um das https://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot, auch wenn die Bezeichnung nicht fällt.
Das ist in der Tat so in Art. 19 Abs. 1 GG geregelt: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“
Allerdings gibt es da haufenweise Einschränkungen, siehe der Abschnitt „Nicht zitierpflichtige Einschränkungen“ im Wikipedia-Artikel. Teilweise im Gesetz angelegt, teilweise eher willkürlich erscheinend.
Zusammenfassend heißt es in diesem Abschnitt des Artikels: „Im Ergebnis gilt das Zitiergebot nur für Befugnisnormen für Eingriffe in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie in die Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 GG, in die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG, in die Freizügigkeit nach Art. 11 GG und in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. “
Das https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht_auf_Gew%C3%A4hrleistung_der_Vertraulichkeit_und_Integrit%C3%A4t_informationstechnischer_Systeme wurde aber aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das ja wiederum eine Kombination aus Menschenwürde und Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes) ist, abgeleitet.
Und dafür hält das BVerfG das Zitiergebot nicht für anwendbar. Natürlich gibt es dazu auch Kritik, siehe der Abschnitt „Kritik“ im Artikel.
Und ich bin kein Anwalt oder sonstiger Jurist.
„Teilweise im Gesetz angelegt, teilweise eher willkürlich erscheinend.“ – „im Grundgesetz angelegt“ meinte ich …
Danke für den Hinweis. Die Sachverständigen im Ausschuss waren Jura-Experten/Professoren und die haben gesagt, dass das Zitiergebot hier eingehalten werden muss.
Und noch ein Kommentar zu den Kompetenzen der Polizei im Präventivbereich:
1. Das BKA war ja ursprünglich nur für Strafverfolgung zuständig, daher das K im Namen. Dass ihm immer mehr präventive Kompetenzen zugewiesen wurden, führte irgendwann zu der polemischen Bezeichnung „Bundessicherheitshauptamt“.
2. Das eigentliche Problematische ist nicht, dass die Polizei auch Gefahren abwehrt. Das gehört in der Tat zu ihren Aufgaben. Das Problem ist die immer weitere Vorverlagerung der Eingriffsbefugnisse. Siehe dazu der Begriff „Gefährder“. Das ist kein hergebrachter Begriff des Polizeirechts. Klassisch gibt es im Polizeirecht Störer, in den Ausprägungen Handlungsstörer und Zustandsstörer. Den Begriff „Gefährder“ hat man sich nach 2001 ausgedacht. Dazu wieder lesenswert der Wikipedia-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrder – „Als Gefährder werden in Deutschland im Recht der Gefahrenabwehr solche Personen bezeichnet, die weder Handlungs- noch Zustandsstörer sind, bei denen aber „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen“ werden.“ . „bestimmte Tatsachen“, nicht gerade handfest.
Oder auch: „Als erstes Bundesland hat der Freistaat Bayern den Begriff der „drohenden Gefahr“ in sein Polizeiaufgabengesetz übernommen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch einzelne polizeiliche Standardmaßnahmen zulässt.“ – eine Gefahr ist ja das Risiko, dass die öffentliche Sicherheits beeinträchtigt wird. Eine drohende Gefahr ist also das Risiko, dass es zu einem Risiko für die öffentliche Sicherheit kommt …
Ich denke, es wird deutlich, wo hier die Vorverlagerung der Eingriffsmöglichkeiten liegt …
Danke für eure Arbeit.
Bitte unterlasst zukünftig diese Gendersprache.
Ist zwar schon ewig her, aber die Quellen TKÜ ist ja wie ihr mittlerweile sicher auch wisst aus dem Wahlprogramm der Grünen draußen.
Es war ein harter Kampf und wurde leider nicht so umgesetzt wie von vielen ursprünglich gefordert, aber immerhin ist das offizielle Wahlprogramm dagegen. Wollte ich nur noch erwähnt haben