Linus Neumann 0:37:40
Ja, wir haben äh bei Netzpolitik Org wurde vor einigen Tagen dann jetzt der,ein Entwurf zu dieser digitalen Agenda äh veröffentlicht, der jetzt schon seit einiger Zeit ähm zirkulierte. Der ist ähm,sehr äh,schwierig zu lesen, weil er, wie gesagt, halt blühende Landschaften verspricht. Ähm immer nur drin steht, was alles gefördert werden soll und was dann toll wird und ähm wie wichtig das alles ist,ähm ich habe mehrmals versucht, den zu lesen. Das ging aber irgendwie nicht, weil ich dann immer weg bin zwischendurch,Ich hab aber zumindest einen Punkt mir rausgesucht auf den ich dann mal eingehen würde beziehungsweise den hat der Ulf Buhrmeier rausgesucht.Weil das auch sein Thema ist, nämlich die äh Störerhaftung. Ja, wir haben nämlich auch da letzte Woche schon drüber gesprochen, deswegen finde ich das ja,ganz schön dann nochmal auch,den Faden wieder aufzunehmen. Ähm die Störerhaftung, also das Problem, dass ich äh habe, wenn ich jemand anderem ein WLAN zur Verfügung stelle, der dann darüber beispielsweise ein äh,an einem teilnimmt, in dem Material vorhanden ist, dass irgendjemand meint, äh dass es seine Rechte verletzen würde, damit sich äh.Oder genötigt fühlt mir eine Abmahnung zu senden und ich dann,nichts habe, um dieser Abmahnung ernsthaft entgegenzutreten, weil ich eben,als Störer mithaftet, denn schließlich habe ich ja überhaupt dafür gesorgt, dass es einen Internetzugang gab, ähm der dieser äh der diesen Missetäter zur Verfügung stand. Äh und der deswegen eben,hafte. Daher ja auch Störerhaftung ähm gegen die eben die äh Freifunnker jetzt auch klagen wollen. Ähm.Und da weiß der Ulf ja auch seit einiger Zeit immer wieder darauf hin, habe ich ja alles letzte Woche schon erzählt, dass es ein Provider-Privileg gibt in Absatz äh Paragraph acht, Absatz eins des Ziele Mediengesetzes. Ähm,denn das nach dem Wortlaut des Gesetzes,für alle gilt. Und das heißt also für kommerzielle Provider wie die Deutsche Telekom ebenso wie für nebenbei Provider, also die Freifunnkar äh Cafes und Hotels.Die anderen Wählern zur Verfügung stellen. So und jetzt gab es im,Koalitionsvertrag der großen Koalition im vergangenen Herbst ähm ein ein Absatz, der,lautete,Die Potentiale von lokalen Funknetzwerken klammern WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden.Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser öffentlichen Netze,deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen.Wunderbar.Ist doch schön, ja? Ja, endlich das mal geklärt, das steht noch in Klammern hinter analog zu Excess Providern. Wobei, wie gesagt, das Gesetz diesen Unterschied heute schon nicht kennt. Ähm.Den WLAN-Betreiber sind ja Excess-Provider, sie Providen Access, aber äh na ja, jetzt findet sich ein sehr ähnlicher Satz,ähm in der digitalen Agenda, man könnte sich fast vorstellen, dass da ein bisschen äh Kopierpaste noch mit dran ist,an diesem äh neuen Satz, ja, äh wo es der nämlich genauso lautet, mobiles Internet über WLAN soll künftig für jeden und jede Idee verfügbar sein, erste Änderung. Wir schaffen Rechtssicherheit bei,öffentlichen Zugang zu lokalen Funknetzen, indem wir klarstellen und da ändert sich der Satz nämlich jetzt, dass die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés,oder als Access-Provider von der Haftung freigestellt sind,Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir im August zweitausendvierzehn vorlegen. Das ist nächsten Monat. So, da haben sie's jetzt quasi wieder ähm.So formuliert, dass es sich so liest, dass sie da sehr wohl irgendein Privileg für kommerzielle Anbieter ähm.Schaffen möchten. Und das ist natürlich sehr spannend, weil dann würde es effektiv bedeuten, dass sie den aktuellen ähm,im Gesetz geregelten ähm.Die aktuell im Gesetz geregelte Haftungsbefreiung, die ja nur durch dieses Gerichtsurteil zum.Sommer ein Märchensommer oder sowas, wie hieß diese, das ist so ein ganz äh irgendwas ein Sommer, Sommer unseres Lebens, genau. Sommer unseres Lebens war da dieser Film, um zu dem das ähm,ähBundesgerichtshof damals so ein das verheerende Urteil gefällt hat, indem er sagte, Störerhaftung gilt bei äh offenen WLANs. Ja, da darauf begründet sich irgendwie dieser ganze Mist.Ähm und.Jetzt hieß es also, dass diese digitale Agenda an dem tatsächlichen Wortlaut des Gesetzes, der nur in letzter Zeit keine vernünftige Anwendung findet.Eine Verschlechterung äh durchführen würde, nämlich dahingehend, dass der bisher geltende.De facto durchgesetzte Gerichtsentscheidungsbrei dann auch äh zugesetzt zum tatsächlich geltenden Gesetz wird, ist das verständlich? Nee, ne? Das hätte man einfacher sagen können.
Herr Pritlove, der (WLan)Mantelteiler war St. Martin, St Georg war der Drachentöter.
Stimmt
Hi,
also müsste der BND-Mitarbeiter aus der Sendung „Beifang“ gegen die E-Mail-Überwachung klagen. Der kann das doch nachweisen… und leiden können die den sowieso nicht mehr.
Klingt alles ein wenig wie aus einem 12-teiligen Russenfilm – aber was kann heute noch wirklich überraschen?