LNP Spezial zur BEREC-Entscheidung zu Netzneutralität in Europa
Was von vielen noch bezweifelt wurde, fand tatsächlich statt: das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat aus der noch schwammigen formulierten Verordnung aus Brüssel eine Vorgabe für die europäischen Telekommunikationsanbieter gestrickt, die die Netzneutralität in der EU auf hohem Maße sichert. Dieser Erfolg ist vor allem dem Druck der netzpolitischen Öffentlichkeit und besonders der Arbeit des AK Vorrat in Österreich zu verdanken, die energisch bis zur letzten Minute Paragraph für Paragraph auf sinnvolle Regelungen gedrungen hat. Wir sprechen mit Thomas Lohninger über seine Bewertung der Entscheidung.
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Transkript
Verwandte Episoden
Shownotes
Die BEREC-Entscheidung zu Netzneutralität
- BEREC Guidelines, consultation report & Pressekonferenz
- respect my net
- Reuters: EU telecom regulators adopt strict net neutrality rules, industry dismayed
- Spiegel Online: Netzneutralität in Europa: “Riesiger Schritt zum Erhalt der Freiheit im Internet”
- Zeit Online: Netzneutralität: Das freie Internet hat Vorfahrt
- derStandard: Neue Richtlinien: Aktivisten sehen “Sieg für Netzneutralität”
- Analyse der Einreichungen über savetheinternet.eu
- Video: Übergabe von 100.000 Kommentaren an BEREC in Riga
- Demo für ein freies Internet in Wien zum BEREC Plenum
Achja. In Deutschland gab’s auch eine Übergabe von 500.000 Eingaben an die Bundesnetzagentur. Zum Video geht’s hierlang: https://digitalcourage.de/blog/2016/aktion-fuer-netzneutralitaet-500000-wollen-kein-zwei-klassen-internet
Der Theme-Song von „Nackend Hackend“ ist selbstverständlich https://www.youtube.com/watch?v=DLzxrzFCyOs
Ich vermisse noch das sowas wie T-Entertain mit Youtube gleich behandelt werden muss, meines Wissens ist das nicht so. Ausserdem können Dienste wie Bittorrent durchaus noch benachteiligt werden. https://torrentfreak.com/europes-net-neutrality-doesnt-ban-bittorrent-and-vpn-throttling-160830/
Eigentlich sollte es so sein:
– Gesetzliche Trennung von Inhalteanbieter und Netzbetreiber
– Zerschlagung der Telekom, weitere Privatisierung, auch wegen politischem Einfluss
– Jeder Kunde bekommt je nach Tarif seinen Anteil an der Bandbreite, die Geschwindigkeit ist abhängig davon wie viel los ist. Es wird nichts zugunsten anderer Nutzer gebremst, wem etwas zu langsam ist muss eben den Tarif wechseln und mehr zahlen.
– Fernsehn welches auf Abruf (per IP) ausgeliefert wird, fällt unter den Gleichbehandlungsgrundsatz, also keine Bevorzugung im Netz gegenüber Videoplattformen wie Youtube
– Peering gegen Geld wird verboten, nur für Ungleichgewicht bei den Daten muss gezahlt werden. Peering mit Inhalteanbietern muss immer kostenlos sein, wer es macht hat halt eine schnellere Verbindung und kann das vermarkten.
– Der Staat subventioniert nur einmal Leerrohre aber kein Kabel, und die gehören dann der Gemeinde. Wer in Zukunft immer schnelleres Netz will muss halt einen Anbieter finden und selber zahlen.
– Die letzt Meile darf sich jeder Immobesitzer kaufen, bei Neubauten muss man selber zahlen.
Ich habe offiziell 10Mb, sauge Torrents mit maximal 1Mb oft nur 200 Kb. Das reicht für HD-TV, nur halt nicht auf Knopfdruck. Ich sehe auch nicht ein das der Staat erst 50, dann 100 MB und dann 1Gb subventioniert. Es gibt keinen Grund. Für den Betrieb eines Tor-Relays wäre es freilich gut.
Die Telekom hat das Peering extra schlecht ausgelegt, um dann von den Inhalteanbietern eine Extragebühr für schnelleres Peering zu nehmen. Double Paid Traffic in Reinkultur.
Verbietet jetzt diese neue Regelung solche Dinge?
Die Telekom hat ja anscheinend genug Peeringkapazität, lässt aber nur den zahlenden Leuten diese zukommen.
Wird sich das ändern oder haben die da einen einfach Möglichkeit gefunden, dann doch ihre Masche zu fahren?
Ah, habe es gerade noch mal gehört und das wurde ja kurz angerissen. Ich befürchte nur, dass die Telekom genau diese Sache weiter forcieren will.
Die Frage von Jörg würde mich auch interessieren. Kann ich gegen DoublePaidTraffic die Bundesnetzargentur anrufen?
Ab wann ist das Gesetz eigentlich in Kraft?