WLAN-Gesetz — EU-Kritik an VDS — Bundeswehr cybert — Kein Reformbedarf — Bundestag-Hack — Merrill vs. FBI
Eure wöchentliche Dosis Netzpolitik dreht sich heute vor allem um den Konflikt um das neue WLAN-Gesetz, das das Projekt Freifunk wie auch andere Initiativen existentiell bedroht und um die überraschende aber letztlich wohl wirkungslose Kritik der EU-Kommission an den neuen Plänen zu einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Wir runden ab mit ein paar Kurzmeldungen und bieten auch wieder einen Überblick über kommende interessante Termine.
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Transkript
Verwandte Episoden
Shownotes
Prolog
- Sendungsbewusstsein 009 Linus Neumann
- Sendungsbewusstsein 007 Tim Pritlove
- WMR56 – Lassen Sie das bitte los! (mit Linus Neumann und Rosa Luxus)
- Jugend Hackt
Feedback
WLAN-Gesetz
- Das ist Netzpolitik! 2011: Ulf Buermeyer: D-Offline – Das drohende WLAN-Sterben (MP4)
- netzpolitik.org Novelle des Telemediengesetzes beschlossen: Dunkle Zukunft für öffentliche WLANs
- Thomas Hoeren: Eine Unverschämtheit – der Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung
- Support Refugees Emancipation
- cccamp15: Refugees Emancipation – Bringing Internet access to those who need it most.
- heise online: Gutachter: WLAN-Gesetzentwurf hebelt anonyme Internetnutzung aus
EU-Kritik an VDS
- netzpolitik.org: Vorratsdatenspeicherung braucht nun doch länger: EU-Kommission kritisiert Inland-Datenspeicherungsgebot
- netzpolitik.org: Wir veröffentlichen Stellungnahme der EU-Kommission zu Vorratsdatenspeicherung: Noch viele weitere Mängel
- heise online: Trotz EU-Kritik: Bundesregierung hält an Vorratsdatenspeicherung fest
- heise online: EU-Kommission plant keine Klage wegen deutscher Vorratsdatenspeicherung
- golem.de: Regierung stoppt Gesetzesinitiative vorläufig
- Zeit Online: EU-Kommission hat Vorbehalte gegen Vorratsdatenspeicherung
Bundeswehr cybert, Bitkom applaudiert
- Bundesministeriumg der Verteidigung: Von der Leyen reformiert Cyber-Strukturen
- Bitkom begrüßt neues Cyber-Kommando der Bundeswehr
- Bundeswehr: Cyber-Attacke: Die Bedrohung von Heute
NSAUA: Kein Reformbedarf
- netzpolitik.org: Grüne und Linke verklagen Bundesregierung wegen vorenthaltener Selektorenliste
- heise online: NSA-Ausschuss: Kanzleramt sieht keinen großen Reformbedarf beim BND
- heise online: NSA-Ausschuss: Große Lücken bei Kontrolle der NSA-Selektoren
Bundestag-Hack Aftermath
- Süddeutsche Zeitung: Experten identifizieren Angriffs-Methode
Im Kapitel „WLAN-Gesetz“ benutzt Ihr den Begriff „geschäftsmäßig“ so, als ob er „gewerblich“ bedeutet. Er bedeutet aber vielmehr „nachhaltig betrieben“, also regelmäßig und dauerhaft. Das trifft meiner Meinung nach für freifunk sehr deutlich zu, es ist quasi Vereinszweck.
Das habe ich auch so verstanden. Sie dazu auch diesen Golem-Artikel Auch private Hotspots können geschäftsmäßig sein.
Vielleicht könnte ihr dazu auch mal Reto Mantz einladen, er hat dazu schon mal was bei im Podcast Rechtsbelehrung (Folge 23) gesagt.
Hallo,
zur Störerhaftung: Geschäftsmäßig ist doch nicht das selbe wie gewerblich, oder? Zumindest liest man zur Impressumspflicht folgendes:
„Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass der Seitenbetreiber schon dann „geschäftsmäßig“ handelt, wenn die Internetseite über den engsten Freundes- und Familienkreis hinaus gelesen wird.“ – deutsche-anwaltshotline
Wenn man geschäftsmäßig bei der Störerhaftung genauso auslegt, wäre man doch schon im grünen Bereich, wenn man einfach genug Leute dazu bekommt das WLAN zu benutzen. Oder?
WLAN-Gesetz:
Dann muss Freifunk anonyme 0.01€ Accounts anbieten. Man müsste sich nur überlegen, wie man die Bezahlung anonym macht oder 0.01€ Gutscheine verschenkt.
Es bleibt spannend, wie ausländische Anbieter auf die Diskriminierung durch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung reagieren. Eine Vorlage zur Begründung Ihrer Benachteiligung haben Sie jetzt ja schon…
56:20 „Datenschutzsparsame Dienste“
Ja, das könnte so kommen, wenn sich die sammelgeneigten Anbieter durchsetzen. ;)
1:17:19 „Cyberraum als vierte Dimension“
Also, es war die Fünfte Dimension. Tatsächlich bin ich sehr gespannt, wie das aussieht, wenn die Deutsche Marine im Rahmen von Operation Cyber-Atalanta vor der Pirate Bay Patrouillie fährt.
Bei „gefahrgeneigter Dienst“ denkt man doch erstmal an den Bundesnachrichtendienst…
BND vs. GGD ,-)
Ihr wisst schon, dass rund 2/3 der Freifunkrouter (größtenteils in den alten Bundesländern) über ihre lokalen ISPs (Hackerspaces, Freifunk-Vereine, …) mit dem Freifunk Rheinland e.V. peeren, der wiederum das ganze ins Internetz ausspukt, u.a. über den B-CIX. Ich glaube Linus geht immer vom Berliner Modell aus.
Im Zusammenhang mit „gefahrgeneigten Diensten“ und Anonymisierung wäre es interessant zu erläutern, inwieweit auch der Aufruf zur Nutzung solcher Dienste das „WLAN-Gesetz“ torpediert oder sogar ordnungswidrig o.ä. ist.
Dann nämlich siehe Hinweise des BSI zum Datenschutz. Zitat „Dabei ist insbesondere von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen.“ Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/baust/b01/b01005.html
Ich habe mal das Wort „Harmonetarisierung“ als Vorschlag für das Wort des Jahres 2015 eingereicht bei http://gfds.de/aktionen/wort-des-jahres/
Betreff: Wort des Jahres 2015 – Vorschlag
Vorschlag: Harmonetarisierung. Kofferwort aus Harmonisierung und Monetarisierung.
Begründung:Harmonetarisierung meint insbesondere die Harmonisierung von Gesetzen auf EU-Ebene unter der Prämisse der Monetarisierung. Relevant für den populären Sprachgebrauch wurde das Wort Harmonetarisierung u.a. durch den Podcast Logbuch Netzpolitik. Siehe z.B. „LNP146 Harmonetarisiertes Urheberrecht“ http://logbuch-netzpolitik.de/lnp146-harmonetarisiertes-urheberrecht
Sigi Gabriel:
Sorry, aber der ist eindeutig in der falschen Partei. Und nachdem er das selbst gemerkt hat, kuschelt er sich noch dichter an die CDU.
blogs zählen doch als gewerbsmäßig, wenn sie werbung schalten.
kann freifunk nicht einfach n google adwords auf der landingsite schalten und ist damit gewebsmäßig?
Da muss ich die Telekom doch mal in Schutz nehmen: wer bei der Telekom seinen Router als Hotspot freischaltet erhält in der Tat kostenlosen Zugriff auf alle anderen Telekom Hotspots. Und da war noch irgendwas mit einer Kooperation mit Fon.
Kleiner Nachtrag zu den WLAN-Netzen in Frankreich. Die vier großen Anbieter (SFR, Orange, Bouygues, Free) liefern proprietäre Routerzwang-Boxen aus. Dadurch haben sie eine große Kontrolle über die Konfiguration. Fast alle Boxen sind so eingestellt, dass sie ein offenes und ein EAP-SIM-verschlüsseltes WLAN zusätzlich zu deinem eigenen ausspucken. Jeder Dsl-Kunde hat automatisch Zugang (login+Pw) zu allen anderen offenen Netzen ihres Anbieters, da ist es nicht Pflicht, das bei sich anzumachen (man kann es nämlich deaktivieren). Diese vier DSL-Anbieter haben auch ein mobiles Netz. Die Verträge ab 15-20 € enthalten die Nutzung der EAP-SIM-Netzwerke. Das läuft automatisch mit einer Auswahl von Smartphones und man hat als Nutzer keinen Zugriff auf die Logindaten, um das z.B. für seinen Laptop zu übernehmen.
Max