Feedback — Digitalstrategie Gesundheitswesen — European Health Data Space — Fingerabdruck — Radio Dreyeckland — Schulhof-Fälle
Heute dreht sich viel um Euer Feedback und um das Gesundheitswesen. Der Bundesgesundheitsminister hat seine Digitalstrategie vorgestellt und wir machen uns unsere Gedanken dazu. Wir diskutieren auch über das Wohl und Wehe biometrischer Sicherungssysteme und ein paar andere Dinge.
Für diese Episode von Logbuch:Netzpolitik liegt auch ein vollständiges Transkript mit Zeitmarken und Sprecheridentifikation vor.
Bitte beachten: das Transkript wurde automatisiert erzeugt und wurde nicht nachträglich gegengelesen oder korrigiert. Dieser Prozess ist nicht sonderlich genau und das Ergebnis enthält daher mit Sicherheit eine Reihe von Fehlern. Im Zweifel gilt immer das in der Sendung aufgezeichnete gesprochene Wort. Formate: HTML, WEBVTT.
Transkript
Shownotes
Prolog
- twitter.com: Tweet von Linuzifer
Feedback
Beutel, Sack und Tüte
- logbuch-netzpolitik.de: Kommentar von PackStud
Opel Omega
- logbuch-netzpolitik.de: Kommentar von Elmar Iachi
- de.numberworld.info: Ist 2 eine Primzahl?
Altersverifikation
- logbuch-netzpolitik.de: Kommentar von Simon
- logbuch-netzpolitik.de: Kommentar von Stephan
Die beste Zahl
- logbuch-netzpolitik.de: Kommentar von Daniel
Glasfaserkabel-Reparatur
- logbuch-netzpolitik.de: Kommentar von smol-PP
- de.wikipedia.org: Datei:Fiber Splice.jpg – Wikipedia
Digitalstrategie Gesundheitswesen
- heise.de: eHealth: Technische Laien wollen mit halbgarer Digitalisierungsstrategie punkten
- golem.de: TITEL NICHT GEFUNDEN
- heise.de: Kommentar: E-Patientenakte ist Einstieg in ein KI-gestütztes Gesundheitswesen
- tagesschau.de: Pläne von Minister Lauterbach: Wenn Patientenakten digital sind | tagesschau.de
European Health Data Space
- edri.org: TITEL NICHT GEFUNDEN
Fingerabdruck
- ferner-alsdorf.de: Landgericht: Polizei darf Fingerabdruck nehmen, um Smartphone zu entsperren > Cybercrime Blog | Rechtsanwalt Ferner
- heise.de: Polizei entsperrt Smartphone: Landgericht billigt erzwungenen Fingerabdruck
- youtube.com: CCC Anleitung Fingerabdruck fälschen – YouTube
RDL wehrt sich
- netzpolitik.org: „Von vorne bis hinten rechtswidrig“: Radio Dreyeckland wehrt sich gegen umstrittene Razzia
Schulhof-Fälle
- tagesschau.de: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Gesetzesverschärfung soll korrigiert werden | tagesschau.de
- heise.de: Nacktfotos: Schulhof-Fälle sollen nicht mehr als Verbrechen verfolgt werden
Bonus Track
- youtube.com: Der Wertsack – YouTube
Wertbeutel-Verordnung der Deutschen Bundespost
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe „Wertsack“, „Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ vor.
Um diesem Übel abzuhelfen ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es soch bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zum einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
meine schnelle Quelle jetzt, dank Suchmaschine:
https://www.janko.at/Humor/Sonstiges/Wertbeutel-Verordnung.htm
Ich hoffe dies erfüllt die Anfordungen an die Memigkeit :)
genau das wollte ich auch gerade posten… x’D
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Wolf_Wondratschek
„In seinem Werk Früher begann der Tag mit einer Schußwunde[6] erfindet er ein Merkblatt zum § 49 der Allg. Dienstanweisung (ADA), das Unklarheiten im Umgang mit den Begriffen „Wertsack“, „Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ beseitigen soll. Dieser Text wird seit Jahren als Paradebeispiel der Beamtensprache verbreitet, wobei der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine echte amtliche Verlautbarung der ehemaligen Deutschen Bundespost; tatsächlich wird damit eine ähnliche amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost parodiert, die sich in § 49 der Dienstanweisung für den Postbetrieb findet.[7]“
Zum Thema Fingerabdruck: Auch Android Smartphones lassen sich, soweit mir bekannt und bei meinem eigenen Smartphone der Fall, nach dem Hochfahren nicht mit einem Fingerabdruck oder Gesichtserkennung entsperren. Über langes Drücken der Power-Taste und anschließender Anwahl des „Sperrmodus“ kann zudem das Entsperren über biometrische Merkmale unterbunden werden. Leider ist diese Funktion standardmäßig nicht aktiviert und muss zuvor einmalig in den Einstellungen aktiviert werden. Im Gegensatz zum iPhone lässt sich so aber die biometrische Entsperrung ad-hoc blockieren. Bin allerdings auch erst aufgrund eines Artikels zu diesem Fall darauf gestoßen.
Linus‘ Seitenhiebe auf Android kann ich auch nie nachvollziehen. Hat so etwas von NIH-Syndrom. Man kann auch einfach den Power-Button 30 Sekunden gedrückt halten. Die meisten Geräte dürften sich dann ausschalten, wie große Computer auch, und nach dem Wiedereinschalten nur mit Code entsperrbar sein. Wenn jemand mit der Absicht, das Smartphone einzukassieren auf dich zukommt, wird man darauf allerdings in den seltensten Fällen vorbereitet sein und die, die es sind, werden sensible Daten erst gar nicht auf ihr Smartphone lassen, wenn sie überhaupt eines nutzen.
Ein Nutzen von Biometrie ist auch, dass man den Entsperrcode oder andere Passeörter nicht 1000-mal am Tag eingibt, wobei man jedesmal potentiell beobachtet oder gar gefilmt wird.
Die Funktion, die Linus gern hätte, könnte man bei Android im Gegensatz zu iOS sogar per App nachrüsten.
Hi ihr,
wie immer tolle Sendung!
Bezgl. der Altersverifikation habt ihr die Rolle des Ausweises beschrieben, die entscheidende Eigenschaften sind hier, dass er 1.) nicht kopiert werden kann und 2.) nicht einfach so aus der Hand gegeben wird.
Das Problem bei einer Lösung mit Smartphone könnte sein, dass der Key schwerer zu schützen ist (im Vergleich zu einer Smartcard). Es würde ja reichen, dass ein einziges Smartphone beim Import des Personalausweises (oder wie auch immer das funktionieren würde), den Verifikations Key einer Erwachsenen erschnüffelt und das irgendwo veröffentlich, d.h. den Kopierschutz aufbricht. In diesem Fall, könnte man ja mit diesem einen Merkmal/Key dann sämtliche Altersverifizierungen lösen. Da das Verfahren ja angeblich anonym ist, sollte die leakende Person auch nicht identifizierbar sein (oder falls doch, hinter einem Service zu verstecken sein).
Bezgl. Glasfaserreparatur: bin kein Experte, aber die Muffe wird gebraucht, weil beim Reparieren ja alle Fasern voneinander getrennt und auch alle Schutzhüllen entfernt werden müssen. Die Muffe erlaubt das Sortieren der einzelnen Fasern nach der Reparatur, aber vor allen Dingen dann auch die geschützte Aufbewahrung in einem stabilen Behälter, der dann wieder unter die Erde kann.
Ich fand die Videos dieses amerikanischen Technikers ganz interessant: https://www.youtube.com/watch?v=E0pDhoBs8ek
Eigentlich bräuchten wir mal ein CRE zu Glasfasertechnik, immerhin ist das ein Hauptbestandteil des viel geforderten Breitbandausbaus… :)
Nochmal zur Ausweisfunktion:
1. Der Aufenthaltstitel hat dieselben elektronischen Funktionen wie der Personalausweis.
2. Zum Altersnachweis:
Ich fand es nur erstaunlich, dass man es damals schon geschafft hat, so einen guten Wurf bei dem Ausweis zu machen. Das Teil wird seit über zehn Jahren herausgegeben und wurde entsprechend lange vorher entwickelt. Man könnte fast meinen, Deutschland war mal weiter als heute. Wie kann es sein, dass man damals sowas fortschrittliches zustande gebracht hat und heute SSO mit der Bayern-ID als Innovation zu feiern versucht?
Trotzdem ist das nicht in allen Situationen mit dem physischen Ausweis vergleichbar. Wenn in der physischen Welt ein Volljähriger einem Minderjährigen seinen Ausweis gibt, um damit Alkohol zu kaufen, dann kann der Händler das trotzdem am Bild usw. erkennen. Wenn ein Volljähriger den elektronischen Ausweis samt PIN weitergibt, kann man das als Onlinedienst nicht erkennen.
3. Zum Protokoll:
«Auslesen» ist an der Stelle eher eine irreführende Beschreibung dessen, was da abläuft. Der Ausweis ist eine autonome Chipkarte und spricht wirklich Ende-zu-Ende mit dem Händler. Der Händler muss sich ein entsprechendes Zertifikat haben, um «mit dem Ausweis sprechen» zu können.
In dem Zertifikat steht dann auch drin, zu welchen Informationen er überhaupt berechtigt ist. Das könnten die ausstellenden Stellen also wirklich auch steuern.
Entsprechend gibt es neben Händler-Zertifikaten auch Zertifikate für Behörden, die mehr Berechtigungen haben können. Polizeizertifikate erlauben die Interaktion auch ohne PIN. Damit die Polizei nicht massenhaft aus der Entfernung Ausweise auslesen kann, braucht sie dazu aber Daten, die auf den Ausweis aufgedruckt sind.
4. Das Problem, den Nutzer zu überzeugen, dass der Ausweis wirklich nur das tut und nicht mehr, bleibt natürlich auch bestehen.
PS: Es ist schon eine Weile her, dass ich mich damit genauer beschäftigt habe. Die genauen technischen Details müsste man nachschauen.
Das Vertrauensproblem ließe sich vmtl mit Mittelsmännern und -frauen lösen.
Wenn Chrome/Safari/Firefox das einmal machen (entweder Geburtsdatum oder einen „ist 18+“) und das dann dann hinter dem Prompt („this website wants to know whether you’re 18+ years old“) und analog dem PW Store „weggeschmissen“ anbietet.
Das Merkmal wird ja nie ungültig und seinen PW Manager öffnet man ja auch nicht Hinz und Kunz. Und der Browser weiß ja eh dass man die Webseite der Brauerei ansurft.
Dass keine eindeutige Identifizierung möglich ist lässt sich vmtl. analog nPA mit Key-chargen lösen.
Im Grunde ein Nachbau vom nPA im Browser, nur ohne die Notwendigkeit der Zertifizierung der Gegenstelle und nur für gewisse Altersgruppen (13+, 16+, 18+, 21+) statt Geburtsdatum.
Theoretisch wäre das möglich und eigentlich auch die Idee. Die AusweisApp2 ist freie Software. Sie ist sogar in Debian Main enthalten, also komplett von Debian selbst kompiliert. Entsprechend könnte jeder auch selbst einen Client dafür forken oder selbst entwickeln.
https://packages.debian.org/sid/ausweisapp2
Dass das keiner macht, liegt vermutlich eher an der mangelnden Verbreitung der Nutzung.
Das Image des Ausweises ist ja auch aus anderen Gründen beschädigt, zum Beispiel dass mit dem Ausweis Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese haben gar nichts mit der elektronischen Funktion zu tun, aber Vertrauen schafft man so nicht.
Ein weiterer Vorteil so eines Ausweises ist, dass der Aussteller nicht am Login beteiligt ist. Der stellt das einmal aus und dann wird ab und zu vielleicht mal eine Revocation-Liste ausgetauscht. Das steht im kompletten Gegensatz zu so gammeligen Web-SSO-Lösungen wie Bayern-ID, wo der Server von Bayern bei jedem Login mitspielt und somit genau weiß, wann sich wer um welche Uhrzeit bei welchem Dienst eingeloggt hat.
In der Schweiz zeichnet sich gerade ab, dass die per Volksabstimmung abgelehnten Pläne einer ID durch so SSO-Zeug ersetzt werden.
Die Schweizer Post hat auch schon eins gebaut und zwingt de facto schon jeden dazu, so einen Account anzulegen, wenn er eingehende Sendungen verfolgen will. Bei diesem Account werden alle möglichen Ausweisdaten von der Post verifiziert und gespeichert. Es gibt allerdings noch kein Gesetz, das diesen Account anerkennt.
Zum Thema Beutel & Co. verlinke ich euch mal diesen Klassiker: https://youtu.be/tMueKBp0E2k
Zurr Raveschburger G’schicht:
Das Argument musst eigentlich nur weiterführen und dann wird’s offensichtlich dass das eine gaaanz blöde Idee ist das zu erlauben. Im Grunde wurde hier ein biometrisches Merkmal mit technischen Mitteln repliziert um sich (hier: ggü einem technischen System) als jemand anderes aus zu geben, um diesem aufgrund der mit dieser Täuschung erlangten Daten eine Straftat nach zu weisen.
(Zur Nutzung eines Passworts oder physischem Schlüssel kann ja jeder berechtigt sein, *meinen* Fingerabdruck bekommt man aber nur durch Einwilligung oder physische Gewalt)
Im Grunde müsste danach auch erlaubt sein, sich auf Basis von etwa Stimme ein Deepfake Modell zu trainieren und die Mama mit der Stimme des Verdächtigen an zu rufen und zu schauen was die so erzählt. Oder die Bank. Oder halt gleich Videotelefonie oder Face/Off.
Interessant wäre, was bspw. wäre wenn man so mit dem Anwalt telefoniert. Von der Vertraulichkeit entbinden darf eigentlich nur der Mandant, was aber wenn der Anwalt glaubt mit dem Mandanten zu sprechen?
Alles in allem eine ekelhafte Slippery Slope. Macht halt wenigstens die gleichen Hürden wie bei einer Haus-/Online-Durchsuchung.
Disclaimer: kein Rechtsanwalt
(auch kein Rechtsanwalt)
Ich kann die ganze Aufregung um diese Vorgänge nicht nachvollziehen.
Linus sagt bei 1:20:15: „den Fingerabdruck erlangen sie [die Ermittler] zu Identifizierungszwecken und der Nachweisung einer Tat“
Die Abnahme der Fingerabdrücke war legal, die Durchsuchung des Handys war legal (jedenfalls habe ich bisher nichts anderes vernommen) und diente zweifelsohne dem Tatnachweis.
Diejenigen Dinge, die die Polizei in so einem Fall nicht durchsuchen darf, ist ziemlich überschaubar (Akten von AnwältInnen/ÄrztInnen, „höchspersönlicher Lebensbereich“). Wieso sollte das Handy einen höheren rechtlichen Schutz genießen als ein ungesperrtes Handy oder ein Tresor? Den würde die Polizei im Zweifel sogar durch Zerstörung öffnen.
Wenn die Durchsuchung an sich jedoch legal ist, wieso sollte die Polizei auf die Verwendung eines ihr zugänglichen Schlüssels verzichten?
Die ganze Aufregung in der Netzcommunity stammt doch eigentlich nur daher, dass man sich über die letzten 10 Jahre bequem darauf ausgeruht hat, dass verschlüsselte Medien de facto (!) vor der Durchsuchung geschützt sind.
Deine Ausführungen zur Täuschung scheitern daran, dass hier ein Gerät und keine Person „getäuscht“ wird.
Insofern ist es eben schon etwas anderes, wenn ich wie von dir angeführt einen Zeugen heimlich und unter falscher Identität vernehme oder gar einem Anwalt eine falsche Entbindung von der Vertraulichkeit erteile. (Als Anwalt würde ich übrigens etwas handfesterers fordern als das gesprochene Wort in einem Videocall – unabhängig von der Existenz von Deep Fakes.)
PMS?
So heißt das tatsächlich, und zwar im medizinischen Bereich?!
Lass mich raten, wieviele Menschen mit Gebärmutter da mitentwickelt haben…
Nee, das heißt PVS – Praxis VerwaltungsSystem.
Danke schön, das beruhigt mich ein bisschen!
(Auch wenn es ein bisschen witzig geworden wäre.)
Der Gag beim Auswerten der ePa Daten wird eh, dass die Datenlage recht unsauber ist. Das was in den Akten landet ist nicht immer zu 100% das, was der Wahrheiten entspricht, sondern ein Kompromiss aus dem was als Diagnose Sinn macht und eine wirtschaftliche Behandlung erlaubt, ohne dass man sofort die Gutachter der GKs na der Backe hat. Teils mit der Absicht schlicht mehr Budget für Patienten zu haben und teils um einfach mehr Einnahmen zu generieren.
Das wird ein interessantes Kapitel zum ewigen Thema Bullshit in, Bullshit out.
Ich bin Arzt im Krankenhaus und ich hoffe in der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf nichts mehr. Es gibt zwei Szenarien:
* Wir bleiben für immer in der aktuellen Papier-Hölle, wo ich 30 Minuten damit verbringe Vorbefunde von einer verpixelten Kopie abzutippen, mit Patienten auszudiskutieren, welcher der 5 Medikamentenpläne, die sie gerade in ihrer Hosentase gefunden haben der aktuellste ist, ich dann eine Untersuchungsanforderung an eine Faxnummer schicke, wo jemand meine Handschrift entziffern und doch in einen Computer eingeben muss und ich dann Untersuchungsbefunde nur per Screenshot in den Arztbrief einfügen kann, weil selbst innerhalb des Hauses die Systeme keine strukturierten Daten sondern teilweise nur PDFs austauschen. Dafür sind die Daten sehr sicher – wir kommen ja selbst nicht mal richtig dran
* Wir kommen in die dystopische Zukunft wo alle Patienten einen riesigen Dump an Daten mit sich rumtragen, den niemand kuratiert oder aktuell hält, denn das System um die Daten zu bearbeiten ist furchtbar zu benutzen, braucht 2 Minuten um zu laden und man bekommt nur 1.67€ im Quartal dafür. Ich kann eine Untersuchung jetzt in einem SAP-Formular statt auf Papier anmelden, dafür darf ich das Formular jetzt nicht abschicken bis ich nicht noch 5 weitere, völlig irrelevante Informationen ausgefüllt habe, weil irgendjemand bei der Einrichtung die Felder auf verpflichtend gestellt hat. Meine 75järhigen Patienten unterschreiben einen 17-Seiten informed consent, dass alle ihre Daten jetzt der Allgemeinheit nützen sollen. Dafür stehen mir jetzt alle Daten des Patienten zur Verfügung – ich muss sie nur in einem Heuhaufen zwischen PDF-Scans von Stuhlgangsbeschreibungen von 2009 rausfischen.
Haha, ich arbeite in einem MVZ Labor mit relativ gutem Probenaufkommen dank umliegende Hausarzt- und Klinikeinsendungen und ich kann da so gut mitfühlen, was für ein abfuck die Bürokratie sein kann, obgleich man eigentlich nur zügig den Kollegen Befunde zukommen lassen möchte. Aber selbst wenn das alles klappt mit der Digitalisierung, heißt das ja nicht automatisch, dass es alles besser wird. Dann haben wir halt trotzdem 10 Anforderungsarten von 10A, kleiner Igel und Co. digitalisiert und automatisiert. Meiner Meinung nach ist dieses private und gesetzliche Kassenwirrwarr eine Sache, die man im Zuge der digitalisierung zuerst Einstampfen sollte. Ein Pot, alle Zahlen rein, alles wird draus bezahlt, fertig. Dass bei bestimmten Parametern die privaten Proben 2x gefahren werden, aber bei Blutgruppenausweisen für Schwangereder Kell zwar automatisch mit gemessen, dann der Wert aber storniert wid, weil die Kassen ihn nicht automatisch bezahlen, setzt dem ganzen noch ein Krönchen auf. Und Blutkonserven bestellen wir beim BSD teilweise immer noch mit Fax
Wie Linus mal sinngemäß zum Thema deMail kommentierte: Wenn du Scheisse digitalisiert, hast du halt digitale scheisse.
Ich finde man sollte mal dieses Gesamtkonzept Gesundheitswesen hinterfragen.
Ist die Definition von Sack/Beutel/Tüte allgemeingültig und auf alle Säcke/Beutel/Tüten anzuwenden? Wäre es sowie nicht richtig vom Hodenbeutel zusprechen?
Weder noch, da er keine Öffnung hat. Es erscheint mir eher eine Ausstülpung der Haut zu sein, in welche die Hoden verbracht werden.
Hat er meiner Meinung nach schon. Sie mündet eben in den Körper und ist somit von außen nicht sichtbar
…und die armen Kiffer, die ihre Tüten jetzt längst zunähen müssen!
Ich glaube bei der Frage kommen wir am besten mit etwas Wissenschaftstheorie weiter.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Definitionen: lexikalisch und stipulativ. Lexikalisch ist das was in der allgemeinsprache darunter verstanden wird, und der Wahrheitgehalt bemisst sich eben daran, ob genügend Leute verstehen was damit gemeint ist. Da das in wisschenschaftlichen/beruflichen oder Beutel-Nerd kreisen natürlich nicht ausreicht, kann man sich damit behelfen etwas stipulativ zu definieren. Das ist dann beliebig spezifisch und genau genug um das Problem oder die Frage lösen zu können. Allerdings kann man sich natürlich nicht mehr darauf berufen, dass die Definition allgemeingültig ist.
Ein gutes Beispiel um Leute davon zu überzeugen nicht auf stipulativen Definitionen rumzureiten, ist zu fragen, ob sie schon mal ein Auto gesteuert haben, und wenn ja, darauf hinzuweisen, dass sie das nächste mal wohl besser das Auto regeln sollten. Es ist ja immerhin grob fahrlässig, die Stellvariablen (Gaspedal, Steuer, etc.) OHNE Rückkopplung der Messvariablen (akustische, visuelle, haptische Wahrnehmungen) zu beeinflussen. Wird dir jede Regelungstechnikerin bestätigen können :-)
Zum Thema Zahlen und Beutelumfang:
Am Veröffentlichungsdatum der Folge war pi-Day.
Zusätzlich ist die 456. pi-Nachkommastelle eine Primzahl (2).
Grüße aus Dresden
Weil Linus es ansprach, Altersnachweis (eigentlich Nachweis Alter ≥ 18J) auf P0rnHub: in Deutschland muß man ja nur zZ. den [Klar bin ich 18]-Button klicken, in Russland geht der Nachweis per 3rd-Party-Login mit vk ID https://id.vk.com/promo (dem „russischen Facebook”).
Auch nicht sooo eine gute Idee ein soziales Netzwerk semi-offiziell Identitäten managen zu lassen, ich hoffe, in Deutschland kommt niemand ernsthaft auf die Idee.
Soweit ich das richtig verstanden habe, war der Beschuldigte bereits in Haft und es gab bereits von Gerichten die Erlaubnis, ihn zu durchsuchen. Es geht in dem Fall nicht um eine spontane Zufallskontrolle auf der Straße.
In dem Fall hätte die Polizei auch einfach die Finger des gefesselten Beschuldigten das Telefon drücken können, ohne den Fingerabdruck in irgendwelche Datenbanken aufzunehmen. Oder entsprechend FaceID ins Gesicht halten.
Von daher ist die einzige Lösung (neben Verzicht auf Biometrie) ein Panikmodus, der bei Fehlversuchen oder bestimmten Tastenkombinationen von Biometrie auf Sperrcode wechselt. Oder die Variante von Linus. Im Moment kann man leider nichtmal den Timeout für Biometrie einstellen. Auch bei Apple ist der 48 Stunden oder so.
Neben dem sehr langen Code ist ein weiterer Grund für Biometrie, dass man den Code nicht ständig in der Öffentlichkeit sichtbar eintippen will.
Es gab vor einigen Jahren ein Siri-Shortcut („Hey Siri, Polizei!“) der Face-ID auf dem System / in den Systemeinstellungen deaktiviert hat, nebst anderen Dingen. Diesen finde ich allerdings nirgends mehr, oder es scheint die Funktion nicht mehr zu geben. Die Suchmaschine der Wahl gibt nur „Hey Siri, I am being pulled over by the police“ aus. Hier wird Nicht-Stören Modus aktiviert, der Standort an die Notfallkontakte gesendet, ein Video aufgezeichnet und nach Beedingung oder Stoppen des Videos in die Cloud Platformen der Wahl geschoben. Nicht das dies vor Polizeigewalt schützen würde, aber eine Chance vor Gericht hat wenn man es überlebt (sorry für den Sarkasmus, aber ist ja auch leider schon einmal zu oft vorgekommen).
Vielleicht haben die schlauen Hörer hier noch eine Idee.
„Hey Siri, Polizei“ wählt den 110-Notruf. Also ungefähr das Gegenteil von dem, was wir wollen. 8x die Aus-Taste drücken bringt das iPhone in den gewünschten Modus.
Guten Morgen, kleine Sache zum Thema Digitalpatientenakte was ihr in eurem ganzen total übersehen habt ist einfach das sehr sehr viele Ärzte die Patientenakten immer noch auf Papier haben, die sind einfach in keinem PC und da ist total egal welches Betriebssystem. Ich glaube das ist halt auch das was der Arzt mit da reicht das Geld nicht. Da müssen jede Menge Arzthelfer*innen Tonnen weise Akten erstmal abtippen damit das überhaupt irgendwie was wird. Man muss halt immer bedenken das wir immer noch in einem Land leben in dem was nicht auf Papier ist irgendwie nicht existiert. Ja nervt…
Lg aus dem Pflegesystem, mit dem selben Irrsinn
Hallo Sabrina,
es mag natürlich lokal vielleicht unterschiedlich sein, aber insgesamt würde ich das für ein sehr kleines Problem halten.
Bereits 2005 gaben nur 0,6% der befragten Ärzte ggü. der Stiftung Gesundheit keinen Praxis-PC zu haben und fast alle die einen hatten nutzten ihn auch zur Dokumentation. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte die keine elektronische Dokumentation durchführen dürfte seit 2005 eher geringer geworden sein…
Darüberhinaus ist seit einigen Jahren die elektronische Abrechnung bereits Pflicht! Spätestens dafür wird also ein System in der Praxis genutzt…
Aber selbst wenn einige Ärztinnen und Ärzte in der Praxis auf Papier dokumentieren würden, so wären doch bspw. die KH-Entlassbriefe auch derer Patient:innen künftig dann elektronisch in der ePA abgelegt und damit auch Infos vorhanden.
Optimistische Grüße aus der Hausarztpraxis ;)
Pascal
P.S. Noch fix die Quelle: https://www.stiftung-gesundheit.de/pdf/studien/aerzte-im-zukunftsmarkt-gesundheit_2005.pdf
Ohne mich auf diese Folge zu beziehen:
Meine Freundin hat gerade vergeblich versucht, online die 200 Euro Einmalzahlung für Studis zu beantragen. Nachdem sie in den letzten Wochen schon extra Elster und BundID beantragt und erhalten hat.
Jetzt scheitert es an der Webseite. Dort gibt es einen „Warteraum“, damit alles „funktioniert“. Dann aber bekommt man Fehlermedlungen in der Art wie Dokument erloschen. Und am Ende kann man seinen beantragten Zugangscode nicht eingeben, da sich das dafür vorgesehene Feld nicht mehr editieren lässt, wenn man warum auch immer, zurück in den „Warteraum“ geschoben wurde.
Sie versucht es dann im April oder Mai noch einmal…
Ein besonderes Lob auch ans BMI. Erst war die BundID Website „Auf Grund hoher Nachfrage kurzfristig nicht verfügbar“. Jetzt ist auch die Überlast-Page überlastet und ich bekomme von id.bund.de nur noch ein „Server Not Found“. Die 503 ist übrigens eine Primzahl.
Der Warteraum hat für mich aber einwandfrei funktioniert. Er proklamierte 12 Minuten und die hat es bei mir dann auch gedauert. Mit Antrag ausfüllen vielleicht 13.
Linus, dein Fahrrad hat Nippel mit Gewinde. Und zwar an den Speichennippeln.
Und das passende Werkzeug dazu heißt „Nippeldreher“
Nochmal zum Thema Einmalzahlung für Studierende als Unterstützung bei den Preissteigerungen (beschlossen mit einem Gesetz im Dezember):
Um das Geld zu beantragen braucht man bekannterweise zwanghaft ein BundID-Konto. Tims Argumentation, dass man sich vor dem Staat ausweisen muss, wenn man Geld will, konnte ich noch irgendwie folgen. Nun stellt sich aber heraus:
Dieses Konto kann ich auch nur mit e-Mailadresse und Passwort erstellen (ganz ohne ePerso oder ELSTER). Damit das geht, bekomme ich von der Uni automatisch eine PIN per Mail geschickt. Mit dieser PIN kann ich mir dann also ein offizielles BundID-Konto erstellen, das ich potentiell auch für andere behördliche Dienste nutzen kann? Oder ist die BundID dann nur für die Beantragung dieser einen Zahlung freigegeben?
So oder so ist doch die BundID als Zwangslösung ein sinnloser Zwischenschritt. Wieso reicht die von der Uni gesendete PIN nicht direkt für die Beantragung? Und für alle ohne diese Möglichkeit hätte man die BundID ja meinetwegen als zusätzliche Option bringen können. Aber so ist es doch nun wirklich unnötig komplex mit einem Konto das niemand braucht und in dem ich offenbar auch nicht so 100% eindeutig dem Staat gegenüber identifiziert werde, sondern nur meinen grundsätzlichen Anspruch nachweise.
Die Auszahlung übernimmt natürlich eh nicht der Bund selbst, sondern das örtliche Studentenwerk. Die wissen sicherlich schon wer bei Ihnen als Studierender registriert und damit anspruchberechtigt ist.
Funfact: Studierende, die an zwei Hochschulen eingeschrieben sind, bekommen die PIN potentiell doppelt zugesendet, dürfen das Geld aber nur einmal beantragen (Hinweis der Uni). Können die dann theoretisch zwei BundID-Konten erstellen? Voraussetzung wäre natürlich, dass sie auch eine zweite e-Mailadresse besitzen. Das kann man sich im Ministerium wahrscheinlich nicht vorstellen. Safety by Design.
Das hat mich genauso verwirrt. Die Motivation für den BundID-Zwang war ja gerade, dass man doppelte Auszahlungen für Studierende, die an Unis in verschiedenen Bundesländern eingeschrieben sind, verhindern wollte.
Wenn man jetzt die Verifikation über Perso oder Elster umgehen kann, hätte man sich den ganzen Aufwand auch sparen können.
Die Voraussetzung einer zweiten Mailadresse wäre über die Uni-Mailadressen automatisch gegeben.
Nachdem die Seite mittlerweile ohne Queue erreichbar ist, muss ich allerdings sagen, dass ich positiv überascht bin, wie problemlos und schnell das ganze lief. Bin mal gespannt, wann das Geld ankommt, aber vom sinnlosen Umweg über die BundID-Registrierung abgesehen, war das in 5 min erledigt. Hatte schlimmeres erwartet.
Praxissysteme und die ePA.
Ja, die schauen ständig nach, ob der Patient eine ePA hat. Bei jeder Aktion im System – nicht nur beim öffnen oder speichern – das führt zu echt vielen Anfragen bei den ePA Systemen ( Anfrage pro Kasse, nicht pro System) jedesmal. Also pro Patient ca. 100 Anfragen statt einer am ePA System. Ist sowas wie ddos … nein, da gibt es keine Spezifikation zu, das haben die Hersteller der SW eigenständig verbrochen.
Also die Systeme versuchen Kontakt aufzunehmen und (vermutlich) was zu speichern oder es zumindest anzubieten. Gehe also nicht von Solo besonders hohem Aufwand in der Praxis aus, Daten in die ePA zu tun …
Ich glaube, ihr solltet euch mal mit einer Ärztin unterhalten, wie viel Arbeit es macht, die Infos in die ePA einzupflegen, womöglich auch noch Notfalldaten einzutragen. Das passiert zum größten Teil per Hand in, wie vermutet, grausamen Masken. Es ist ein gigantischer Aufwand, der hier mal wieder den Ärzten aufgebürdet werden soll. Das bedeutet für eine Praxis mit hunderten und tausenden Patienten einen absurd hohen Zeitaufwand an Büroarbeit, also im Bereich von vielen Tagen pro Jahr, die dann nicht ansatzweise entlohnt werden. Wer würde denn mehrere Tage oder gar Wochen im Jahr fast vollständig auf seine Bezahlung verzichten wollen für Verwaltungsaufgaben, während auch noch die „richtige“ Arbeit liegen bleibt?! Egal wie digitalbegeistert die Ärztin ist, freiwillig wird das niemand machen, wenn nicht einmal die verlorene Arbeitszeit ansatzweise entschädigt wird. Wir sollten als Patienten eigentlich auch wenig Interesse daran haben, dass Ärzte noch mehr als sowieso schon am Schreibtisch sitzen, ohne einen Patienten zu sehen.
Als Arzt freue ich mich überhaupt nicht auf die ePA! Und ich werde die Befüllung nur gezwungenermaßen unterstützen. Über die Datenqualität muss man sich dann keine Illusionen machen.
Die Tätigkeit als Vertragsarzt ist von enormem Zeitdruck geprägt. Von den wenigen Minuten, die mir pro Patient zur Verfügung stehen, wird durch zusätzliche Bürokratie noch etwas genommen!
Die versprochenen Vorteile sind doch vorgeschoben: w
Wann sollte ich die in die ePA eingestellten Daten denn sichten / auswerten? Dadurch sollen Doppeluntersuchungen / Vermeidung von schädlichen Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden? Quatsch-Argumente von Theoretikern, Politikern und anderen Stakeholdern der Telematik-Industrie.
In der Realität sieht es doch so aus: Man versucht, in kürzester Zeit einen Überblick über das Problem zu bekommen. Bevor ich zeitaufwändig die ePA durchsehe, habe ich doch schon längst den Patienten kurz untersucht, eine erneute Blutabnahme angeordnet (meist sowieso nötig) sowie eine Überweisung zur Röntgenuntersuchung ausgestellt.
Was wirklich helfen würde bezüglich mehr Humanität und Qualität im Gesundheitswesen: Stellt uns Ärzten die entsprechende Gesprächs-Zeit zur Verfügung! Unter den derzeitigen Bedingungen kann eine Vertragsarztpraxis niemals überleben, wenn nicht die Patienten im Minutentakt „durchgeschleust“ werden. Traurig – aber wahr!
Und in der besten aller Welten wäre dann auch noch eine gut konzipierte ePA hilfreich.
Moin Philipp,
ich bin auch Arzt (in einer Hausarztpraxis) und ich freue mich sehr auf (eine gut umgesetzte…) ePA.
Du hast mit zwei wichtigen Punkten recht:
– „Die Tätigkeit als Vertragsarzt ist von enormem Zeitdruck geprägt“ -> das empfinde ich auch so. Deswegen muss eine Lösung so umgesetzt werden, dass ein Eintrag neuer Befunde kein großer Zusatzaufwand ist. Derzeit ist auch kein Übertrag aller alten Befunde geplant (zum Glück).
– und natürlich fände ich auch mehr Gesprächszeit gut, keine Frage.
Ich sehe es bei deinem Punkt „Wann sollte ich die in die ePA eingestellten Daten denn sichten“ aber völlig anders. Na natürlich bei Vorstellung der Patientin, bzw. des Patienten.
Die ePA hilft dir nicht bei dir bereits bekannten Patient:innen (oder vielleicht nur marginal), vielmehr bei noch unbekanten Patient:innen.
Z.B. wenn du gerade Vertretung für eine andere Praxis machst. Oder in der Notaufnahme oder oder oder.
Und da ist es doch total sinnvoll deine erhobenen Blutwerte einmal im Verlauf betrachten zu können. Wie du ja weißt sind die meisten Werte erst im Verlauf schlüssig zu interpretieren.
Ich bin auch sehr sicher dass sich so doppelte bildgebende Untersuchungen reduzieren lassen. Einfach weil man strukturiert auf Bildbefunde und -daten zugreifen wird können.
Dein Fazit, dass eine gut konzipierte ePA hilfreich wäre, teile ich natürlich. ;-)
Ich bin Kinder- und Jugendarzt,
jeden Tag kommen und gehen 100-150 Kinder mit Eltern rein und raus. da summiert sich selbst 30 Sekunden/Eintrag in eine ePA zu >>>1h Arbeit. Arbeit haben wir schon genug. Jede Woche an die 60 Stunden. Das meiste macht Spass.
Aber jetzt noch die ePA? Die nützt weder Patient noch sonstwem.
Wenn die Digitalisierung ausser der IT-Industrie (Konnektorentausch!) sinnvoll wäre, dann setzte sie sich ganz allein durch. Wie das Telefon, das Tablett, der Computer, das WC. Alles sinnvoll und hat sich durchgesetzt.
Beispiel TI: tausende für Anschaffung und Betrieb eines Konrektors. Einziger Zweck: Abgleich, ob der Patient tatsächlich noch bei der Kasse versichert ist, deren Karte er vorliegt. eArbeitsunfähigkeitsbescheinigun? Früher 3 Ausdrucke, 3 Unterschriften gut. Jetzt einmal elektronisch signiert an die Kasse, einmal für Patient ausdrucken, dann zur Sicherheit den Ausdruck für den Arbeitgeber, denn der ist nicht angeschlossen. Wenn dann abends signiert wird nach Feierabend, dann sehe ich die Rückmeldung, dass die eAU der Kasse nciht übermittelt werden konnte: ausdrucken, Briefumschlag, Porto. Oder die Meldung: ist nicht bei der Kasse versichert! Liegt ein Sinn darin? Ich werd es nie verstehen. Doch das Leben wird immer weitergehen!
Bei der Geschichte mit den Gesundheitsdaten packt mich so eine gewisse Ungeduld. Eure Diskussion darüber hört sich so an, als sei das was wer weiß Modernes und Deutschland Vorreiter der Technologie- also sozusagen das Rad neu erfinden müsse. Dabei gibt es das doch längst! In Dänemark etwa, oder (wenn ich recht erinnere) in einigen Bundesstaaten der USA. Ebenso gibt es Möglichkeiten, Daten großer Gesundheitszentren zu Forschungszwecken zu erhalten. Demnach gibt es ja durchaus Beispiele sowohl für eine Datenstruktur als auch dafür, wie man die Daten schützt. Ehrlich gesagt würde ich eine Diskussion der bereits existierenden Beispiele als allerersten Schritt erwarten. Wurde das bereits diskutiert? Oder soll hier tatsächlich- nach guter Deutscher Manier – das Rad komplett neu erfunden werden?
Dies!
In den Niederlanden geht es ja auch. Hier gibt es standardisierte Verfahren wie die verschiedenen Teile des Gesundheitssystems miteinander kommunizieren, ganz ohne Fax ;-)
Tim hat ja darauf hingewiesen, dass es das in der EU durchaus schon gibt. Die beiden befürchten aber wahrscheinlich aus Erfahrung, dass Deutschland gewohnheitsgemäß einen eigenen Weg gehen wird, der alles anders und komplizierter macht und am Ende noch länger braucht.
Bestehende, gut funktionierende Modelle zu kopieren und wo notwendig zu optimieren (ob das im Ausland mit dem Datenschutz so ideal läuft, kann ich zum Beispiel nicht beurteilen) wäre selbstverständlich die sinnvollere Lösung. Aber wie Linus schon richtig sagt, versucht man hier lieber das bestehende System „digital“ zu machen, anstatt es von Grund auf moderner und effizienter zu denken.
Tatsächlich geht es mir hier nicht in erster Linie um die EPA, sondern vor allem um die Daten für die Forschung. Und da weiß ich zwar nicht wie gut oder schlecht das dänische System ist, aber zumindest forscht alle Welt mit den dänischen Daten ….
Hi zusammen,
eine Besserwisser-Korrektur zum Thema „Schulhof-Fälle“ als Praktiker in diesem Feld.
Linus hat das Problem der damaligen Gesetzesverschärfung des § 184b StGB zum Verbrechen richtig erklärt, nämlich dass den Strafverfolgungsbehörden aufgrund des Verbrechenscharakters jegliche Möglichkeit genommen wurde, in Ausnahmefällen vom sog. „Opportunitätsprinzip“ Gebrauch zu machen und Ermittlungsverfahren nach § 153 / 153a StPO (Geldauflage) einzustellen.
Es ist auch richtig, dass die Strafverfolgungsbehörden von Fällen, in denen Kinder und Jugendliche untereinander selbst angefertigte kinderpornografische Dateien versenden, überhäuft werden. Dies bindet in der Praxis viele Ressourcen.
Aber dies ist nicht der Hintergrund der geplanten Gesetzes(rück)änderung des § 184b StGB. Denn bei jugendlichen oder heranwachsenden Beschuldigten kann weiterhin – trotz der Gesetzesverschärfung – (und wird so gut wie immer in diesem Fällen gemacht) von § 45 Abs. 2 JGG Gebrauch gemacht werden, was der o.g. Einstellung nach § 153/153a StPO bei Erwachsenen gleich kommt. Hier kann also das Ermittlungsverfahren doch eingestellt werden!
Anlass geben vielmehr die – doch häufiger vorkommenen – Ausnahmefälle, die nunmehr bei Erwachsenen zu drakonischen und völlig unangemessenen Strafen führen, etwa ein Beispiel:
Ein 12 jähriges Kind kriegt von seiner gleichaltrigen Mitschülerin ein Nacktbild zugeschickt. Die Mutter des Kindes kriegt dies spitz und schickt das Bild per WhatsApp als Warnung an die Mutter der Mitschülerin mit dem Hinweis „Sprich mal besser mit deiner Tochter, was sie so verbreitet“.
Konsequenz: Anklage zum Schöffengericht und mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe für diese Mutter. Tatfolge wäre z.B. als Beamter das sofortige Ausscheiden aus dem Dienst. Und auch Nicht-Beamte dürften sich über einen Eintrag im Bundeszentralregisterauszug wegen „Verbreitens kinderpornografischer Inhalte“ und einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf dem Arbeitsmarkt nicht gerade leicht tun /s.
Sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht sind hierbei die Hände gebunden, es gibt keine Möglichkeit von dieser Mindeststrafe abzurücken.
Und dies ist nur ein Beispiel aus der Praxis und Grund, wieso das Gesetz in der aktuellen Fassung wohl gegen das sog. „Übermaßverbot“ verstößt und grundrechtswidrig ist. Das kommt davon, wenn man als Politiker:in populistischen Forderungen nachkommt.
Zudem ist dieser Aspekt, den Linus zwar als netzpolitisches Randthema bezeichnet, auch im Zusammenhang mit der netzpolitisch relevanteren Thematik der Chatkontrolle zu sehen.
Denn auch diese betrifft bei der Staatsanwaltschaft die Bearbeitung der Kinderpornografie-Verfahren.
Hierzu habt ihr euch ja schon mehrfach geäußert, diese ist natürlich absolut ungeeignet, unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.
Es wäre für die Staatsanwaltschaften eine absolute Katastrophe und würde diese mit unnötigen Ermittlungsverfahren (die Rate an false positiv ist leider schon jetzt über NCMEC und das LKA bedenklich, wo doch NCMEC nur mit den Hashdatenbanken arbeitet und noch ein erfahrener LKA Beamte drüber schaut?) zuscheissen, sodass die Zeit für die Bearbeitung der wirklich wichtigen Sexualstraftaten fehlt. Und mal ganz im ernst, welcher halbwegs „ernstzunehmende“ KiPo-Täter würde Kinderpornografie über Plattformen tauschen, die der Chatkontrolle unterliegen. Damit würde man nur wieder die unvorsichtigen Kinder – und Jugendlichen rausfischen, die sich dies untereinander zuschicken.
Sorry, ist jetzt doch etwas länger geworden ;)
1:03:23. Linus: »Bestimmte stigmatisierte Diagnosen, brauchen wir keine spezifischen zu nennen.«
1:03:33. Auch Linus: »Zum Beispiel HIV.«
:P
Bezüglich Arztpraxis-Software: Ich weiß von einem Arzt hier in Österreich der noch DOS verwendet. Mit Disketten und so. Und während der Behandlung erzählt er dir lauter Verschwörungstheorien. Ich hab dann den Arzt gewechselt.
Das war aber hoffentlich DR-DOS und nicht das imperialistische MS-DOS von der NSA?
Zusätzlich zur Biometrie als „halben“ Entsperrfaktor mit PIN-Eingabe dazu würde ich mir noch wünschen, dass es zusätlich eine Notfall-(Duress-)PIN gibt, die dann noch zum Absetzen einer Paniknachricht an vorher bestimmte Stellen führt und gleichzeitig sämtliche Daten durch Überschreiben der (hoffentlich eingestellten) Full-Disk-Encryption-Keys löscht.
Das sollte doch Standard sein in Zeiten, wo die Geräte so sehr mit dem absolut schutzwürdigen Kernbereich zusammenhängen und gleichzeitig die Gefahr von Durchsuchungen gegeben ist!
Mit entsperrtem Bootloader und Custom Recovery ist ein Wipe in kürzerster Zeit kein Problem. Die Frage ist wohl eher wie realistisch es ist, dass man im Falle des Falles so geistesgegenwärtig ist, zu dieser Maßnahme zu greifen. Wer komplett unschuldig ist, den wird eine Hausdurchsuchung oder Festnahme sicher völlig unvorbereitet und unerwartet treffen.
Moin, ich nochmal.
Da hab ich im letzten Kommentar doch glatt vergessen euch die korrekte Definition für euer raumbildendes Packmittel mitzuteilen. Auf Grund der am Beutel angebrachten Tragegriffe handelt es sich (nach DIN 55405) selbstverständlich um einen (- tada -) Tragebeutel. Wir sind hier immernoch in Deutschland – selbstverständlich gibt es für die Terminologie eine eigene Norm.
Ich finde die aktuelle Bezeichnung im Shop aber schon ziemlich gelungen…
Beste Grüße.
Für weiter Interessierte lässt sich sicherlich auch ein besuch des Sack-Museums empfehlen: https://www.natur-ferienpark.de/sackmuseum-in-nieheim/
Lieber Linus, lieber Tim,
erstmal danke für eure ganzen Podcast-Episoden die ich nun schon seit vielen Jahren verfolge.
Als digital-interessierter Arzt ;-), der aktuell in einer Hausarztpraxis arbeitet, wollte ich euch noch auf zwei Punkte zu eurer Diskussion der Digitalstrategie des BMG aufmerksam machen.
Ihr habt Recht damit, dass in der ePA derzeit weitgehend unstruktuierte Daten liegen. Das ändert sich aber künftig (zum Glück). Den Auftrag zur Spezifikation hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung erhalten, die die sog. Medizinischen Informationsobjekte entwirf, zur Kommentierung freigibt und abschließend spezifiziert.
So gibt es bereits MIOs für den Imfpass, Mutterpass, U-Heft und ein paar mehr. Auch Laborbefunde, Bildbefunde etc werden künftig in strukturierten Daten in einer ePA vorliegen können. Muss dann natürlich auch genutzt werden…
Mehr Infos hier: https://mio.kbv.de/site/mio
Zur gematik-Diskussion habt ihr einen Punkt übersehen. Mit Blick auf die geplanten Änderungen sagtet ihr, dass die Politk die Hoheit aus der Hand gibt. Das Gegenteil ist aber der Fall. Derzeit (seit Spahn) hat die Politik bzw. das BMG 51% der Gesellschafter-Anteile, so dass sie letztlich jede Entscheidung in der Gesellschafterversammlung treffen kann. Die weiteren Selbstverwaltungs-Institutionen (die sich davor lange gegenseitig blockiert hatten) wurden so bereits entmachtet, sitzen aber noch mit am Tisch und können Dinge einbringen. Wenn nun der Bund 100% der Trägerschaft der gematik übernehmen würde wird die Hoheit nicht aus der Hand gegeben, sondern ausgeweitet. Ob es aber so klug ist diejenigen nicht mehr zu beteiligen die nachher die Entscheidungen umsetzen müssen, ist fraglich…
Vgl.: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141572/Lauterbach-will-Selbstverwaltung-in-der-Gematik-entmachten
Derzeit bewegt sich bzgl. ePA sehr viel, die gematik entwickelt das Konzept gerade mit vielen Institutionen weiter und es ist nicht alles schlecht was da diskutiert wird.
Optimistische Grüße!
Zum Thema epa und das man nicht möchte das alle Ärzt*innen jede Diagose einsehen kann:
Sicherlich fällt einem als erstes ein das nicht jeder wissen soll das eine Diagnose wie HIV, Depression, oder-was-auch-immer vorliegt.
Das Thema hat aber auch eine andere Problematik, bei Krankheiten die man selbst nicht als unangenehm empfindet. Z.B. ist meine bessere Hälfte neulich zum Arzt und klagte über Rückenschmerzen. Die Reaktion des Arztes war „Denken Sie dran, Sie haben Multiple Sklerose, das kann auch daher kommen. Gehen Sie doch erstmal zum Neurologen und lassen das abklären. Danach sehen wir weiter.“ Ungefähr so lief das Gespräch.
IMHO besteht auch die Gefahr das Ärzt*innen mit der epa es sich einfach machen, Patient*innen von Pontius nach Pilatus schicken weil irgend eine Vorerkrankung vorliegt, anstatt das sie selber mal nachsehn was denn die Ursache sein kann.
Hallo, danke für die gleichbleibend gute. Sendungen.
Was zum Thema ePA und Fehldiagnose:
Vor langer Zeit, als ich ich 19 Jahre alt war ging ich mit Hauptproblemen zum Arzt. Dieser meinte, die Haut ist der Spiegel der Seele innerhalb von 30 Sekunden Gespräch und verschrieb mir Imap Spritzen, die ich zum Glück mir nicht gehen ließ.
Nach ein paar Wochen kam die Rechnung ( als Privatpatient bekommt man diese, aber leider keine ePA) auf der die Diagnose Depression stand. Von dieser Depression habe ich bis heute noch nichts gemerkt, denke sogar, dass ich recht resilient bin, da ich im Staatsdienst in der IT arbeite und mit Unsinn und Ärger zurecht kommen muss ;-)
Bei der Verbeamtung war die Diagnose kein Problem, da ich damals die Rechnung selbst bezahlt habe und nicht zur Krankenkasse eingereicht habe.
Wie das mit einer ePA wäre, kann ich nur spekulieren und komme dabei auf keine guten Ideen.
Klar ich bin Einzelfall, aber dennoch finde ich sowas schwierig.
Grüße Tensor
Eine solche Diagnose als Kassenpatient und ich wäre nie selbständiger Kinderarzt geworden: mit Depression in der Vergangenheit keine Zulassung als Arzt UND keine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Kredite! Notfallpass im Handy. mehr muss nicht!
Mit den Kängurus verhält es sich folgendermaßen:
die weiblichen haben einen Beutel,
die männlichen einen Sack.
Zum Thema Ärztevergütung bei ePA-Befüllung vll ein paar Hintergrundinfos (natürlich garniert mit Meinung):
Die Vergütung der Vertragsärzte wird im Bewertungsausschuss durch Ärzte- und Krankenkassen-Vertreter verhandelt. Die Politik hält sich raus und hat grundsätzlich auch keine Kompetenz einzugreifen. Die Verhandlungspartner orientieren sich bei der Festlegung der Vergütungshöhe an dem Zeitaufwand, der für die jeweilige Tätigkeit in der Arztpraxis entsteht. Nur in besonderen Fällen können seitens der Politik gesetzliche Vorgaben gemacht werden. So auch für die „Erstbefüllung der ePA“, für die der Gesetzgeber im SGB V eine zeitlich befristete „Anschubfinanzierung“ von 10 Euro je Patient und Erstbefüllung vorgegeben hatte. Der Bewertungsausschuss hat diese dann in eigener Verantwortung bis heute fortgeführt (derzeit 10,23 Euro). Falls jetzt im Rahmen der Opt-Out-ePA in kurzer Zeit ca. 50 Mio. ePA’s erstbefüllt werden, kann man sich die Mehrkosten für das System ausrechnen. Hinzu kommt die in der Folge genannte quartalsweise Vergütung für die fortlaufende Befüllung der ePA (derzeit 1,72 Euro). Die von euch angesprochenen Kosten für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur bzw. TI-Anbindung werden den Arztpraxen ebenfalls per verschiedener „TI-Pauschalen“ durch die Krankenkassen und damit die Beitragszahler separat und vollständig erstattet. Auch hier hat der Gesetzgeber den Rahmen vorgegeben, die konkrete Höhe der Pauschale wird aber wieder durch die o.g. Vertragspartner festgelegt (vgl. §§ 376 ff. SGB V). Für die von euch schon oft diskutierten „Konnektortausch“ gibt es z.B. mehrere tausend Euro je Praxis.
Die KBV (Standesvertretung der Ärzteschaft) hat die Informationen übersichtlich aufbereitet: https://www.kbv.de/html/30719.php, https://www.kbv.de/html/epa.php
Für mich steht außer Frage, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens für viele Ärzte ein sehr nerviges Thema ist. Man wird wohl eher kein Arzt, um sich mit Verwaltungs-, Technik- und Datenverarbeitungsfragen zu beschäftigen, sondern um Patienten zu behandeln. Häufig fehlt auch notwendiges Wissen und Affinität. Die bisherige Performance bei der Etablierung der Telematikinfrastruktur (was übrigens auch durch Blockadehaltungen zwischen Ärzte- und Kassenvertretern in den entsprechenden gematik-Gremien zustandegekommen ist) und das (vermutlich) schwierige User-Interface (wie von Tim beschrieben) tut ihr übriges und lässt die Verdrossenheit wohl wachsen.
Mich stört jedoch vorwiegend die ständige Blockadehaltung aus zumindest dem sichtbaren und lauten Teil der Ärzteschaft, die notwendige Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und bei jeder Gelegenheit nach Euros zu schreien. Beispielhaft kann jede Stellungnahme der KBV zu Digitalisierungs-Gesetzesvorhaben herangezogen werden. Meiner Erfahrung nach ist hier eine konservative Lobby am Werk, die eine digitale Anpassung des Arbeitsalltags ablehnt oder zumindest hoch vergütet haben möchte. Ich vermute übrigens, das weite Teile der Ärzteschaft viel aufgeschlossener sind und nicht direkt mit den Dollar-Zeichen in den Augen protestieren, diese sich jedoch weniger in den KVen/der KBV engagieren oder bei der ARD ihr Gesicht in die Kamera halten.
Wer möchte, kann sich beim Statistischen Bundesamt mal die durchschnittliche Höhe des Reinertrags einer Vertragsarztpraxis in Deutschland anschauen (Achtung, Deutsche-Neiddebatten-Alarm). Zudem kann man sich anschauen, wie es um die Finanzierung unseres Gesundheitssystems steht (was natürlich vorwiegend auf tausend andere Baustellen statt Digitalisierung zurückzuführen ist) und sich gedanklich schon mal mit der nächsten Beitragserhöhung der eigenen Krankenkasse auseinandersetzen.
Stand jetzt wird sich die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht nur aber definitiv auch wegen der Ärzteschaft weiter verzögern. Ohne Anreize mach ich nämlich gar nix.
Tatsächlich regt mich die Diskussion um das Geld auf. Das „Ärzteblatt“ ist online verfügbar und dort kann jede nachlesen, wie viel € ein Arzt im Quartal bekommt und dann sind alle baff. Aber: Das ist weder brutto noch netto. Davon muss ich nach 17 Jahren noch immer die 230.000€ abstottern, Kredit für die Praxisübernahme und -einrichtung. Miete,Heizung,Mensch, etc. Und wenn es einmal im Jahr mehr gibt, dann steht in der Zeitung 120Millionen mehr für Ärzte. Und es steht nicht drin, dass das seit 10 Jahren weniger als der Inflationsausgleich ist. Ich höre Menschen zu, ich höre Nöte und Zipperlein und ich muss behandeln. Dem Menschen sage ich: Sie haben eine Lungenentzündung. Das reicht doch. Anschließen muss das für die Kassen in den ICD-Code verschlüsselt werden: da gibt es 363 Treffer, aus denen die richtige Zahl gesucht werden muss:
https://icd.kbv.de/icdbrowser/main.xhtml
Für die Statistik. 150 mal/Tag das dann in die ePA schreiben. 250 Tage/Quartal für 1,72/Patient. Nein tatsächlich. Meine Aufgabe ist Gesundheit und Menschlichkeit. Und dann bekomme ich Gelächter, weil Ich sage „NEIN“. 536 Hausärzte fehlen in Niedersachsen. Und die, die es gibt verschlüsseln und codieren und signieren. Viel Spass Wie ist der ICD-10-GM-Code für „Im Wartezimmer verreckt“?
Zu deiner individuellen Situation in der Praxis kann natürlich weder ich oder sonstwer etwas beitragen.
Aber insgesamt und durchschnittlich liegt der jährliche Honorarzuwachs vertragsärztlich tätiger Ärzte in Deutschland, z.B. in dem von dir genannten Zeitraum von 10 Jahren, !deutlich! über der durchschnittlichen Inflationsrate (1,9 %). Das gilt sowohl für die Entwicklung der ärztlichen Gesamtvergütung als auch der reinen GKV-Honorare und ist auf alle Arztgruppen anzuwenden. Das kann man beim Statistischen Bundesamt und in den KBV-Honorarberichten eindeutig und transparent für jede Arztgruppe nachvollziehen. Inflations- und Betriebskosten der Arztpraxen müssen bei den jährlichen Verhandlungen zur Gesamtvergütung berücksichtigt werden.
Das nur der Fairness wegen.
Ansonsten kann ich deinen Ärger über Bürokratie im Alltag (z.B. Kodierung) und zeitintensive Digitalisierungsprozesse ja durchaus nachvollziehen, wo doch der Fokus deiner Arbeit auf der Patientenversorgung liegen soll.
Man muss mE abwägen, welche Art der Digitalisierung in der ambulanten ärztlichen Versorgung sinnvoll ist und welche nicht. Darüber kann man bei jeder einzelnen Anwendung geteilter Meinung sein. Die Vorteile einer ePA sehe ich persönlich langfristig schon.
Die Kosten, die dir dadurch im Arbeitsalltag entstehen, trägt die Allgemeinheit.
Hey,
ich dachte ich berichte euch mal kurz von meiner Beantragung der 200€ für Studenten. Also alles in allem ging es überraschend schnell und flüssig. Ich habe von der Hochschule zwei Emails bekommen. In der einen Stand ein „Zugangscode“ und in der anderen eine PIN. Mit diesen Daten konnte ich mich durch klicken, musste noch ein paar persönliche Daten angeben und das war es schon. Das Geld ist jetzt noch nicht da, sodass ich natürlich nicht sagen kann ob es wirklich geklappt hat.
Der Hauptgrund warum ich euch das aber schreibe ist aber zu eurer Belustigung: Bei der Erstellung eines BundID Kontos hatte ich die Möglichkeit eine DE-Mail anzugeben!!! Diese anzugeben hätte soweit für mich ersichtlich aber keinen Vorteil gehabt. Deshalb wirkte es für mich so als ob irgendwer einfach meinte das Feld muss da noch unbedingt rein („Hat sich bewährt“).
Außerdem MUSSTE man bei der Passwortvergabe eine Sicherheitsfrage auswählen. Es gab nur 4 Fragen zur Auswahl und keine Möglichkeit sich eine Eigene auszudenken. Ich habe leider nicht mehr alle im Kopf aber eine war „Mädchenname der Mutter“ eine andere „Name erster Arbeitgeber“.
Jeder weiß, dass Muttis Mädchenname „P{wP[wHtSZ:NPO.@7iaIuH%.5^}Q^3mS“, ist! ;)
Aber ich stimme dir zu, fand den Prozess eigentlich ganz smooth. Kohle war auch jetzt 6 Werktage nach Antragstellung auf dem Konto
ich hab mal einen zum thema datenschutz:
unser landesgericht in schwerin hat kürzlich einen usb stick mit beweisdaten, in einem fall von kindesmissbrach, mit der post verschickt. der ist dann unterwegs weg gekommen und jetzt ist ka raus, das der nicht mal verschlüsselt war. da hätten sie die darauf enthaltenen videos doch lieber als einzelbilder faxen sollen. dann wären die wenigstens noch angekommen.
link : https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ermittlungsverfahren-lg-schwerin-usb-stick-daten-kindesmissbrauch-verschwunden/
kannst dir nicht ausdenken
Hallo LNP Team,
selbst ARTE beschäftigt sich jetzt schon mit eurem BaumwollJuteBeutelSack
https://www.arte.tv/de/videos/108958-011-A/karambolage/
hihi
Nachtrag zum Thema Bund ID und Energiepauschale:
Man mag von der Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung bei BundID halten was man will, aber der Ablauf an sich hat so smooth geklappt wie ich es in dieser Digital-Wüste nicht für möglich gehalten hätte.
Montag 13.03. von meiner Uni den Zugangscode für die Beantragung der Einmalzahlung übermittelt bekommen; Dienstag 14.03. Antrag auf antrag.einmalzahlung200.de gestellt (geile Domain Leude, für eine .bund.de Domain waren wohl die internen Zuständigkeiten zu unklar ); Freitag 17.03. (UM 23:03!!1!) den Bewilligungsbescheid bekommen; heute 21.03. Kohle auf dem Konto.
Finde der ganze Prozess hat echt gut und flüssig geklappt.
Jetzt geh ich erstmal im Freundeskreis rum und leiste IT Support damit sich Leute mal ihre eID Funktion freischalten, die AusweisApp2 im Store finden und den Registrierungsprozess bei BundID durchziehen.
Wobei ich auch sagen muss: eigentlich ist das so trivial, dass sich mein Mitleid und meine Nachsicht mit (ansonsten gesunden) Komilitonen, die das nicht auf die Kette kriegen, langsam in Grenzen halten.
Vielen Dank für die ausführliche Auseinandersetzung mit der ePA.
Zum Thema HIV allerdings ein paar Anmerkungen:
Menschen mit HIV erleben gerade im Gesundheitswesen immer wieder Diskriminierung: z.B. werden aus vermeintlichen Hygienegründen nur die letzten Termine des Tages angeboten, oder die (analoge) Patient*innenakte wird mit einem roten Punkt markiert.
Es macht insofern sehr viel Sinn, sich damit auseinanderzusetzen, ob und für wen besonders sensible (weil mit möglicher Stigmatisierung verbundene) Gesundheitsinformationen in einer ePA sichtbar sein sollten.
Die üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen, die für alle Patient*innen gelten, reichen aus. Es besteht dann keine Infektionsgefahr. Patient*innen mit HIV sind daher auch nicht verpflichtet ihren HIV-Status offenzulegen:
https://hiv-diskriminierung.de/diskriminierung-im-gesundheitswesen
Zum Thema ePA und generell Digitalisierung des Gesundheitssystems gibt es ganze Podcasts zu, z.B. eHealth und Digitalisierung der Medizin. Dort berichten u.a. IT-Leute, wie der ganze Kram umgesetzt werden soll, vielleicht kann man von denen mal jemanden einladen und sich das erklären lassen.
Ich bin Kinderarzt,
Ihr lacht mich aus, weil ich für 1,72€ keine Daten in die ePA schreiben will.
Wir haben 100-150 Kinder/Tag. 250Tage/Quartal. Bei jedem Besuch eine wichtige Diagnose in die Akte schreiben. ICD-10-GM verschlüsselt. Allein die Lungenentzündung (reicht für den Vater als Diagnose aus) hat 363 Treffer im Diagnosekatalog. Wir bezahlen eine ganze Stelle MFA (Medizinische Fachangestellte) schon jetzt nur für die Abrechnung/Codierung/Verschlüsselung. Meine Berufung ist Zuhören, untersuchen, behandeln, trösten, begleiten. Aber ich muss signieren, codieren, updaten.
NEE!
Die letzten 10 Jahre war der Anstieg unseres Honorars unter der Inflation. Mein Schulden sind noch nicht getilgt. Linus: ist Dein Stundensatz heute niedriger als vor 10 Jahren ? Deine Miete, Dein Strom?
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Wenn DIESE Digitalisierung der Gesundheit förderlich wäre, gäbe es diese Diskussionen nicht. Ich habe als Schüler 1 Woche Zeitungen ausgetragen, nur um mir einen Taschenrechner mit 49 Programmierschritten zu kaufen. In den 70er Jahren des letzten Jahrtausends. Ich habe seit fast 40 Jahren Computer.
1,72€ sind für mich nicht genug Schmerzensgeld! Ich behandeln lieber Kinder als sowas. Und ich ertrage das Gelächter des Unverständnisses.
Was Tim zur ePa erzählt, klingt für mich fast schon nach Post-Privacy Spackeria. Auf jeden Fall will ich Kontrolle darüber haben, was ich welchem Arzt über mich.
Ärzte haben durchaus Vorurteile und nicht zu knapp. Versuch‘ mal als fetter und/oder rauchender Mensch zum Arzt zu gehen. Da wird jedes Problem dann erstmal darauf geschoben. „Nehmen sie erstmal ab.“ „Hören sie erstmal mit dem Rauchen auf.“ Man stelle sich vor, wie das wird, wenn die immer sofort die komplette Krankenakte mit jedem kleinen Ding von vor 40 Jahren drin sehen. Nein Danke!
*über mich erzähle.
Das leidige Thema: sicheres entsperren eines mobilen Gerätes hat vor Jahren meiner Meinung nach Blackberry bereits gelöst. Leider gibt es das weder auf iOS noch Android. Blackberry hat es patentiert.
Deren Lösung setzt auf Wissen und nicht auf Biomerie und nennt sich Blackberry Picture Password.
Es funktioniert folgendermaßen:
Das Wissen setzt sich zusammen aus einer Zahl (0-9) und einer Position am Bildschirm, die man bei der Einrichtung definiert. Zahl + Position = das Geheimnis. Als Beispiel nehmen wir die Zahl 5. Weiters kann man noch ein Hintergrundbild für den Entsperrbildschirm auswählen.
Um das Gerät zu entsperren wird vom Gerät bei jedem Versuch ein Raster (z.B. 7 x 9) mit zufälligen Zahlen (0-9) generiert. Man sucht in dem Raster die Zahl die man beim Einrichten definiert hat, also 5. Da in einem Raster von 7 x 9 = 63 Zahl sind, kommt die Zahl 5 natürlich mehrmals vor, man kann sich irgendeine 5 aus dem Raster aussuchen. Mit dem Touchscreen verschiebt man das gesamte Raster bis die Zahl 5 an der Stelle am Bildschirm ist die man vorher definiert hat.
Sobald man den Finger wieder vom Touchscreen nimmt, wird überprüft ob sich an der geheimen Position die richtige Zahl befindet. Wenn ja, entsperrt sich das Gerät. Wenn nein, ist das Entsperren fehlgeschlagen. Man hat z.B. 3 Versuche, danach muss man sein langes Passwort eingeben.
Die geheime Position muss relativ (auf wenige Pixel) genau getroffen werden. Damit das in der Praxis gelingt gibt es geeignete Hintergrundbilder auf dem Entsperrbildschirm, z.B. ein Foto von einem Murmel-Haufen. Das Hintergrundbild sollte viel Struktur über das gesamte Bild verteilt haben, damit es einfacher ist die gewählte Position genau zu treffen und damit es für Beobachter nicht sofort klar ist wo die geheime Position ist.
Ich habe das selber 5 Jahre lang verwendet (solange ich ein Blackberry hatte) und kann berichten, dass es super einfach und schnell geht. In 1-3 Sekunden ist das Gerät entsperrt.
Was man nicht tun sollte ist, den Finger direkt auf die geheime Zahl zu legen und dann den Finger an die geheime Position zu schieben. Da sich bei wischen über den Bildschirm eh immer das gesamte Raster bewegt macht man das in der Praxis eigentlich nicht.
Da das Zahlen-Raster immer zufällig ist, hat man jedesmal eine andere Wischrichtung. Es ist daher sehr sicher gegen Shoulder surfing, eigentlich sogar sicherer als eine normale Passworteingabe auf einer Tastatur. Ein Angreifer kann sogar mit einer Hochgeschwindigkeitskamera mitfilmen und wird nicht wissen was die geheime Zahl + Position ist. Nur wenn er mehrere Entsperrforgänge mitfilmt kann er prüfen welche Zahl sich in dem Augenblick des entperrens immer an der selben Position befunden hat. Das Raster ist übrigens auch unterschiedlich und nicht immer 7 x 9.
Das Verfahren ist nicht so leicht zu beschreiben, aber extrem einfach zu Verstehen wenn man es sieht. Man muss sich nur eine Zahl und die Position am Bildschirm merken. Das wars. Es ist eines der ganz wenigen Verfahren die ich kenne wo durch eine Vereinfachung mehr Sicherheit generiert wird. Es ist „swipe to unlock“ in sicher!
Hier ist eine detailierte Beschreibung:
https://caspan.com/2014/02/how-smart-is-blackberry-picture-password-smart/
Und ein Video:
https://www.youtube.com/watch?v=ucpQ_0iHrWg
Ich habe eine Depression-Diagnose (habe GKV).
Wenn ich zum Arzt gehe und von irgendeinem Symptom berichte, muss ich mich auf ein „Kampf“ einstellen. Natürlich vorausgesetzt, dass der Arzt von der vorherigen Depression was weiß.
Es ist ein kräfteraubender Akt bei einem Spezialisten eine Sinnvolle Diagnose zu bekommen.
Geschweige, dass jedes Verhalten von mir grundsätzlich als ein Symptom ausgelegt wird :-( Wenn ich A mache – weil ich eine Depression habe, wenn ich ~A habe – liegt auf jeden Fall an der Depression.
Da „nachzuweisen“ dass man gesund ist, ist kaum möglich, außer man heißt Rosenhan und veröffentlicht eine Studie. Das kann aber nicht jeder Mensch machen.
Das man für eine vernünftige Diagnose „etwas“ kämpfen muss, ist nicht das schlimmste. Das schlimmste ist, dass die richtige Behandlung sehr viel später erfolgt, was meistens die Krankheit noch verschlimmert. Am Ende ist man noch selber Schuld – „wieso haben Sie nicht vorher berichtet/sind nicht früher gekommen/etc“
Deswegen werde ich, so lange es möglich ist, keine ePA haben, bei welcher es nicht möglich ist, nur die Information einzuspielen, die ich zeigen möchte, obwohl mir bewusst ist, dass eine ePA sinnvoll ist.
Linus, kurz mal ich hab da noch eine Frage. Du bist ja auch bei der Telekom und die stellen nun bald das ZeroRating mit StreamOn ein.
Das war für mich ein wesentlicher Grund den Vertrag abzuschließen.
Jetzt gibt es 3 Monate gratis Unlimited Volumen und dann wars das. Mein Vertrag läuft jetzt aber bis nächstes Jahr udn daher habe ich die die Telekom berichtigter weise gefragt, was die sich denn für die Zeit nach den 3 Monaten überlegt haben. Die Antwort war ernüchternd…“ Es gelten die Trafficgrenzen des gewählten Tarifs, ich könne aber mit Kostensteigerung jederzeit upgraden. “ .. und sonderkündigung ist ist weil die StreamOn Geschichte ja nur “ ein Option mit mtl. Kündigung “ war. Ich bin keine Anwalt, aber wenn es für muich ein wesentlicher Bestandteil war um die Entscheidung zum Vertragsabschluß zu fällen, dann habe ich meiner Meinung nach das Recht zur Sonderkündigung, auch wenn der Telekom jetzt hier nicht direkt was dafür kann. Oder nicht? Was denkt Ihr? Gruß. HeckAlex
Ich will auch nicht die Hoffnung nehmen, aber Marktführer für Praxissoftware ist mit 25% Marktanteil (bei rund 100 Wettbewerbern) die CompuGroup Medical AG aka CGM aus Koblenz. Das sind die, die die Konnektoren hergestellt haben.
Lieber Linus, lieber Tim,
habt Ihr Euch schon gegen die neue Corona-Variante ‚Arcturus‘ boostern lassen? Ganz wichtig!
Schnell nachholen. Nur Schwurbler und Querdeppen lassen sich nicht boostern!
Ihr müsst Euch viel mehr für weitere Corona-Impfungen, Ausgangs- und Kontaktsperren einsetzen. Solidarität, so wichtig!
Danke!
Hallo und vielen Dank für die Sendung!
Ich möchte ganz kurz Einblick in den Klinikalltag geben, damit etwas klarer wird, warum nicht jeder Arzt für 1,67€ eine ePA pflegen möchte. Wenn ein Pat. notfallmäßig in die Klinik kommt, geht für uns erst einmal die Detektivarbeit los. Viele kommen nämlich ohne Vorbefunde, Medikamentenplan, Angehörigennummern und können dazu auch nicht ausreichend Auskunft geben. Daher organisieren wir Vorbefunde mit FAX (hab ich erst kürzlich einer jungen Kollegin „digital native“ beibringen müssen), sichten diese und tippen alles mit Hand in unsere elektronische Patientenkurve ein. Am Tag benutze ich ca. 7-8 unterschiedliche Programme (teilweise sehr nervenaufreibend, da manche einfach schlecht programmiert sind, aber die besseren Programme aufgrund höherer Kosten nicht gekauft werden) und schreibe dann den Brief im Copy/Paste-Verfahren, weil das automatische Einfügen zum Teil die anderen Befunde aus meinem Brief löscht.
Ich würde mich sehr über eine ePA mit Diagnosen strukturiert nach Organsystemen, Allergien und Notfallkontakten freuen. Auch Diagnosen, die man lieber verschweigen würde, z.B. eine Depression, machen durchaus Sinn, z. B. Wenn nach einer Intervention unbedingt durchgehend Medikamente eingenommen werden müssen und der Pat. Das alleine nicht gewährleisten kann, wäre es fahrlässig, das nicht zu berücksichtigen.
Ich freue mich, dass es digitaler wird. Da die Digitalisierung aber nicht nur Vorteile und vor allem erst einmal Arbeit mit sich bringt, und es an der im Gesundheitssystem sowieso nicht fehlt, kann ich sehr gut nachvollziehen, warum nicht jeder begeistert ist und mitmacht.
Wenn Linus seiner Berufung als LNP-Host nicht mehr nachkommt, und stattdessen bei Lanz in der Sendung abhockt, wagenknechtet er dann? Ist das ansteckend? Hat jemand Frau Wagenknecht und Linus im selben Raum gesehen? :-)
Just kidding, ich vermisse euren Podcast… Mir macht der harte Entzug zu schaffen…
Grüße,
Plotti
:-) ich habe auch Entzugserscheinung. Aber danke für den Tipp mit Lanz, kleine Zwischendosis :-)
Schon länger treuer Hörer, aber erster Comment. Daher auch danke für eure tolle Arbeit! Grüße, Marc
Ich hoffe dass jemand, wie bei frag den Staat, ein Portal/Vorlage aufsetzt mit den man ein opt-out aus dem EPA-Info-weiterreichen gut durchführen kann.
Wegen der Sicherheit von Smartphones:
Da ich auch ehrenamtlich politisch und aktivistisch aktiv bin, will ich es nicht ausschließen, dass irgendwann die Polizei mein Smartphone beschlagnahmt.
Daher mache ich mir schon lange darüber Gedanken, wie man Smartphones am besten absichert und trotzdem noch im Alltag halbwegs benutzbar bleibt.
Ich selbst nutze aktuell nur Android (Google Pixel oder Samsung Galaxy S Modelle) mit neuesten Updates.
Was mich bei der Biometrie immer stört, ist, dass es nur komplett ein oder aus geht. Damit meine ich, wenn ich Biometrie einschalte um sie als 2FA in Apps zu nutzen, muss(!) ich sie bei der Anmeldung nutzen.
Bei den Pixel ging es mal ein paar Updates lang, dass man die Biometrie nur für Apps nutzen konnte. Die Funktion ist leider wieder verschwunden.
Am liebsten wäre es mir so, dass ich auf einfache Weise die Nutzung von Biometrie für die Anmeldung am Geräte ausschalten kann ohne sie bei den Apps zu verlieren.
Aktuell nutze ich Pixel und bei bei Galaxy S und iPhone nicht auf dem aktuellen Stand.
Habt ihr eine Meinung dazu? Was empfehlt ihr? Vor allem im Kontext von Aktivisten, die mal in den Fokus der Polizei geraten können.
Apple, Google, Samsung, anderer Hersteller? (Bei Android bitte nicht Android allgemein sondern Hersteller wie Google oder Samsung. Android allgemein macht ja keinen Sinn).
Mehr als über Form und Material habe ich mich in LNP-vermutlich-Primzahl bei Ersterwähnung des „YouTube-Beutels“ gefragt, was ich da wohl wieder verpasst habe.
Zur Altersbestimmung: Wenn es darum geht, ob ein Minderjähriger eine Ware kaufen darf, dann kann man das auch dem Zahlungsmittel überlassen. GNU Taler hat ein Konzept, bei dem der Erziehungsberechtigte/Elternteil entscheidet welche Coins sein Schutzbedürftiger/Kind bekommt. Und mit diesen Coins (z.B. 16+) kann die Jugendliche dann eine DVD ab 16 kaufen, aber keinen Horrorfilm ab 18. Der Verkäufer stellt nur für jede Ware das Mindestalter ein, und kann letztlich aber das Alter des Käufers nicht erkennen, nur dass die verwendeten Zahlungsmittel ausreichend waren.
Siehe: https://taler.net/de/news/2022-09.html