Klage gegen BND-Emailüberwachung — BND-Trojanereinsatz — DRIP — kino.to-Urteil — Digitale Agenda
Eine Woche voller juristischer Aktivität liegt hinter uns und wir betrachten die Auswirkungen diverser Legalitäts-Spiränzchen: das Bundesverwaltungsgericht dreht die Absurditätsdusche schon mal kräftig auf und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht, dann wird eine Klage auf Transparenz über den Trojanereinsatz vom BND mit schon fast belustigender Verve zurückgeschmettert und in Britannien ignoriert man die Gesetze beim Durchsetzen neuer Gesetze einfach mal komplett. In Österreich scheint mit dem kino.to-Urteil der Rechtsstaat dann auch gleich völlig abhanden gekommen zu sein und das anstehende Gesetzgebungsverfahren zur Digitalen Agenda durch die Bundesregierung scheint ohnehin die erneute Quadratur des Kreises einzuleiten. Es bleibt spannend.
Dauer: 0:50:45
Verwandte Episoden
Shownotes
Klage gegen BND-Emailüberwachung
- Klage gegen E-Mail-Überwachung des BND unzulässig
- Härting ./. BND Volltext der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
BND darf nicht sagen, ob er Trojaner einsetzt
- Bundesregierung: Information, wie oft der BND Trojaner einsetzt, gefährdet die Sicherheit der Bundesrepublik
- Bundesregierung: Trojaner-Einsatz des BND ist „Verschlusssache Geheim“
DRIP
Österreich: kino.to-Urteil
- OGH: Sperrverfügungen gegen Access-Provider
- Österreichs Provider gegen Internetsperren zu Kino.to
- Websperren-Urteil wegen Kino.to: Österreichisches Urteil macht Provider ratlos
Digitale Agenda
Herr Pritlove, der (WLan)Mantelteiler war St. Martin, St Georg war der Drachentöter.
Stimmt
Hi,
also müsste der BND-Mitarbeiter aus der Sendung „Beifang“ gegen die E-Mail-Überwachung klagen. Der kann das doch nachweisen… und leiden können die den sowieso nicht mehr.
Klingt alles ein wenig wie aus einem 12-teiligen Russenfilm – aber was kann heute noch wirklich überraschen?