Linus Neumann 0:40:56
Das ist geil. Das ist ja was, wo wir äh, wo wir vor einigen Folgen noch drüber äh debattiert haben, nämlich die VG Media.Mit ihrer Kartellbeschwerde gegen Google,Wir erinnern uns, die VG Media als Zusammenschlussinteressenzusammenschluss der äh,Presseverleger, die gesagt hat, okay, hey, wir wollen das äh das einnehmen von,Leistung, Schutzgeld, äh irgendwie vereinheitlichen, ne, da irgendwie eine eine in eine ähm,äh Gesellschaft für Gründen, so eine Art GEMA für Journalisten, für Verlage. Ähm.Und ähm,Da hatte ich ja sogar auch deren Argumentation hier äh zumindest rechtlich ähm nachvollzogen und verteidigt, dass sie sagen, okay, wenn wir das Recht dazu haben.Ähm Geld dafür zu verlangen, dass äh,Suchmaschinen, unsere Auszüge unserer Texte, ähm archivieren und äh darstellen. Dann ist es ein Kartellrechtlich brisanter Schritt, wenn Google uns,dazu zwingt, auf dieses Recht zu verzichten. Ja, also die Argumentation ist, wir genießen ein Leistungsschutzrecht für die ähm,Für die Artikel, die wir veröffentlichen, das heißt, wir können Menschen und äh Konzernengeld abnehmen, die diese Ausschnitte zu ihrem, in ihren kommerziellen Zwecken ähm nutzen,Google, der Betrieb, der Google Suchmaschine ist ein kommerzieller Zweck, das heißt, wir haben das Recht dazu, äh von Google Geld dafür zu verlangen,ja? Und dann würde man Google natürlich äh sagen, okay, dann hat Google aber natürlich auch das Recht, dieses Geld nicht zu bezahlen. Allerdings, wenn Google den Suchmaschinenmarkt äh und den den,den Interneteingang zu irgendwie mehr als neunzig Prozent kontrolliert. Kann man sagen, Google nutzt da seine Markt beherrschende Stellung aus, um seinein dem Falle. Geschäfts,äh Partner oder Geschäftsgegner die Verlage in eine dazu zu zwingen, ihnen etwas ähm.Billig zu geben oder kostenlos zu geben für das sie eigentlich Geld bekommen sollten, na? Dass sie quasi die erpressen mit dem,zerstören ihres Geschäftsmodells. Nämlich, dass sie sagen, ey, dann erscheint dein Mist eben nicht mehr bei uns, das ist völlig egal und das kann halt eine eine Suchmaschine mit mit zehn Prozent Marktanteil machen,Suchmaschine mit neunzig Prozent Marktanteil eben nicht, weil man argumentieren könnte, dass sie da ihre Markt beherrschende Stellung ausnutzt. So und damit sind da entsprechend lautete auch die Beschwerde der VG Media.Und ähm.Dann hat das Kartellamt gesagt, die Ankunft Anknüpfungspunkte für ein eventuell Kartell rechtsrelevantes Verhalten von Google, beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen.Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar.Das heißt, das der sagt, folgt genau meiner meiner dargestellten Argumentation nicht und sagt, Moment mal, Leute, ihr habt euch ein Gesetz zurecht lobbyiert äh und wollt da jetzt irgendwie ähm,Geld bekommen für jemanden, der, wenn man's mal genau betrachtet, eine Dienstleistung,euch bringt, nämlich euch Nutzer zuzuspielen. Also die Argumentation, die ähm,In dem Zusammenhang immer wieder schön äh zu nennen ist, dass äh ich glaube, auf Mario Sixt, das klingt der Vergleich zurück, dass der der Betreiber eines Restaurants ähm,den Taxifahrer dafür zu Kasse bittet, dass er ihm Gäste vor die Tür fährt. Das war glaube ich der Vergleich von von Mario in dem Zusammenhang.