Linus Neumann 0:43:05
Ja sind eine Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags steht ja schon wirklich seit langer Zeit an. Und das kochte zuletzt sohoch ungefähr zweitausendzehn war das war das das große Thema. Ähm da ging's also um den Jugendmedienschutz Staatsvertrag und da geht es also darumoder in der Novellierung, sage ich mal, der Teil, der jetzt das Netz interessiert, da geht's natürlich noch ein paar andere Sachen, aber der Teil, der das Netz äh betrifft, da ging es also darum,irgendwie Jugendschutz im im Internet zu etablieren. Und man könnte sich jetzt also.Überlegen, in, wenn man jetzt zum Beispiel in die USA schaut, dann ist Jugendschutz eine Sache,da gibt es Anbieter für. Da gibt's also sehr viele.Anbieter, die irgendwiewas weiß ich. Da gibt's ja auch sehr viele Religionen in den USA. Ja, da geht's ja nicht nur um Jugendschutz, sondern dann eben auch darum, dass das Internet,dass man nur Internetseiten sieht, die irgendwie religiös äh akzeptabel sind und so. Und da gibt's also eine eine ganze Menge Filterprogramme,man sich da installieren kann, um sich vor dem Bösen oder seinen Nachwuchs vor dem Bösen im Internet zu schützen. Und ähm wenn ich also so ein Filterprogramm.Programmieren möchte, habe ich eigentlich zwei einfache Ansätze. Entweder ich sage, okay, ich mache den Blacklisting-Ansatz, das heißt, ich führe eine Liste mit den Inhalten.Die ich nicht zeigen möchte, also mit den bösen Inhalten.Habe ich natürlich die Gefahr, dass ich niemals alle bösen Inhalte im Internet finden kann und meinen Filter in dieser Form löchrig sein wird. Oder ich führe eine Inhalte, die ich zeigen möchte.Und sperre alles andere.Also, das heißt, ich habe da eine Liste, da steht drauf, was weiß ich, Logbuch, Netzpolitik DE darf man besuchen,DE darf man besuchen und den Rest äh macht da, den Rest sperren wir.Beide Ansätze haben natürlich das Problem, dass sie eben entweder löchrig sind oder zu restriktiv.Und das Internet ist bei weitem zu groß, um mit einem dieser Ansätze wirklich,ich mal befriedigende Ziele zu erreichen. Und.Als eine Klausel dieser Novellierung im Jugendmedienschutzstaatsvertrag zweitausendzehn, der damals angestrebten, sah vor, die Nutzer zu verpflichten,nicht die Nutzer, sondern die Betreiber von Webseiten zu verpflichten, quasi als Meta-Tech, als als unsichtbaren Teil in der Webseite.Eine Alters äh Stufung vorzunehmen. Und in dieser Form dann,sage ich mal, in Form eines offenen Standards ist dannanderen Programmen diesen Jugendschutzfiltern zu ermöglichen entsprechend die Seite zu filtern, also zu erkennen, hier steht ab sechzehn mein Nutzer ist aber vierzehn, deswegen darf der jetzt diesen,diese Seite nicht besuchen oder diesen Artikel nicht sehen oder was auch immer.Das war so ein bisschen der Ansatz. Ähm.Man könnte also sagen, im auf den ersten Blick vielleicht gar nicht so blöd. ÄhmAnderseits muss man natürlich auch erkennen, dass das ähm eigentlich nur eine,Starthilfe oder eine eine wirkliche gesetzliche Investitionshilfe für Hersteller von äh JugendschutzSoftware ist, um denen Arbeit abzunehmen. Denn mit einer falschen Kennzeichnung oder einer nicht Kennzeichnung, äh der Seite ging dann Sanktionen einher.Ähm und sage ich mal, als ein größeres kommerzielles Angebot,natürlich nicht wirklich leisten, mehrfach gegen den Jugendschutz zu verstoßen, weil ich irgendwie ein Artikel über Brustkrebs ab zwölf eingestuft habe, aber dann war halt eine nackte Brust drauf und deswegen hätte der ab sechzehn sein müssen,so dass da eine Industrie entstanden entstehen sollte,quasi Zertifizierungen vornimmt, also den den Jugend,Schutzeinschätzungsdienst.Man dann für seine Seite schafft und der dann sagt, ja wir verleihen dir jetzt Prädikat.Zwölf oder so und damit hast du eine gewisse Rechtssicherheit. Äh dass du selber jetzt nicht,falsche Einschätzung vornimmst und dafür eine Abmahnung kritisierst oder so.Dann wurden auch noch Öffnungszeiten debattiert,bestimmte Seiten irgendwie, wenn sie denn ab achtzehn sind und nicht gekennzeichnet sind, dafür sorgen müssen, dass sie irgendwie erst ab zwanzig Uhr oder ab einundzwanzig Uhr zu sehen sind, ähnlich wie der Tatort in der ARD-Mediathe,äh den kann man sich also morgens nicht anschauen, den gibt's erst nach zwanzig Uhr, weil ähm ist halt so. Ähm,werden Nachtschicht arbeitet, hat eben Pech, kann kein Tatort gucken. Ähm da gab's also eine ganze Menge etwas unausgegorener Ideen,und äh entsprechend formierte sich da ein sehr großer, sehr breiter Protest. Und es war eigentlich ein ein langer Krimi.Bis dieser JMSTV dann tatsächlich äh scheiterte. Das kann man nachlesen,in der in dem in der Chronik bei Netzpolitik ORG oder auch bei bei Wikipedia. Ich hab die beiden Dinge mal verlinkt.So, das ist also jetzt die Erfahrung. So, man man hat sich wirklich mit diesem Jugendmedienschutzstaatsvertrau,die sich über die Parteien zusammengesetzt und wirklich Mühe gegeben und gesagt, jetzt machen wir hier,toll Jugendschutz, da wollen wir doch wirklich mal ähm uns auch irgendwie da können wir nur gewinnen, ja,und am Ende hatten sie den, hatten sie den den Riesenprotest da. Und jetzt langsam, trotzdem,sind alle unzufrieden mit dem aktuell geltenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Ich glaube, der ist so von zweitausenddrei.Und es ist klar, dass jetzt irgendwie ein neuer Versuch in Richtung dieser Novelle gemacht werden muss.Und da hat jetzt der Medienpolitische Expertenkreis der CDU.Ein Positionspapier veröffentlicht, in dem so ein bisschen die leeren aus der Protestwelle zweitausendzehn gezogen werden.Und äh das ist also sehr, ein sehr amüsantes äh Stück wieder, was es nicht,schwierig machen wird, den den Protest gegen ein eine JMS-TV-Novelle wieder.Wieder zu entfachen, nämlich sie wollen jetzt.Quasi weil alle, die sich beschwert haben, das haben sie, hat die CDU ja richtig erkannt, die kamen so ein bisschen aus der Blockszene. Die Blogs haben den JMS-TV gestürzt und deswegen soll es also jetzt ähm.Neben den Altersstufen sechs zwölf, sechzehn und achtzehn noch die Altersstufe B für Blocks geben.Ja und dann ist alles gut.