LNP139 Staatstrojaner as a Service

BND-Skandal — Staatstrojaner — Polizeiliches Staatsschutzgesetz — Netzneutralität in Indien — SaveTheInternet.eu

Tim ist verhindert, also vermittelt uns diese Woche Thomas zusammen mit Linus die wöchentliche Dosis Depression. Der BND-Skandal wütet in Deutschland, ein neuer Staatstrojaner steht in den Startlöchern, und auf Österreich wartet ein neues polizeiliches Staatsschutzgesetz. Aber immerhin gibt es noch ganz gute Nachrichten zum Thema Netzneutralität. Wir wünschen – wie immer – viel Freude beim Hören.

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Linus Neumann
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Thomas Lohninger

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18 Gedanken zu „LNP139 Staatstrojaner as a Service

  1. Hi, zum Auftrag des NSA Ausschusses (bei Minute 47): Tatsächlich ist es eine der 3 Hauptaufgaben (neben Untersuchung von Five Eyes und Deutschen Diensten) des Untersuchungsausschusses, Empfehlungen „zur Wahrung des Schutzes“ blabla zu machen. Also Vorschläge zu machen was an den Zuständen geändert werden muss. Nachzulesen hier Punkt III: http://dip.bundestag.de/btd/18/008/1800843.pdf

    Daher wird auch ab und zu mal von den Abgeordneten an die Zeugen gefragt, was man denn ihrer Meinung nach ändern sollte. Aber nur bei den Zeugen die überhaupt ein bisschen Auskunftswillig sind, was ja eher nur selten vorkommt…

    Das Problem ist, dass der Ausschuss nur bis zum Ende der Legislaturperiode geht. Das heißt, bis dahin müssen alle Zeugen gehört und der Abschlussbericht vorliegen. Ob das nun gut ist, wenn das mitten im Wahlkampf ist, keine Ahnung.

    Wahrscheinlich sollte es besser schon ne Zeit vorher sein um nicht davon verschluckt zu werden aber trotzdem Einfluss zu nehmen, das heißt die Zeit wird ziemlich knapp da noch ein langes Programm geplant ist. Es wird auch immer wieder gemunkelt, ob nicht ein Zwischenbericht vorgelegt werden soll

  2. Tolle Sendung, vielen Dank!

    Es war auch interessant, mal aus eurer Sicht etwas zur netzpolitischen Grosswetterlage zu hören (Indien, Österreich, Europa, …).

    Gruss
    René
    (Aus der Schweiz, also auch vorratsdatengespeichert…).

  3. schade, das tim nicht konnte. ich finde linus alleine ein wenig anstrengend. er hoert sich halt selbst gerne reden, das weiss er aber auch selbst, der alte psychologe. (mit herrn bosbach? wow!) das letzte drittel, als thomas reden durfte (wahrscheinlich weil linus irgendwas googlen musste?) war super.
    das mal als inhaltliche (? naja, ich merks selbst…) kritik. technisch nervte das clipping am anfang bei linus. oder war mein internet schuld?
    ansonsten danke für euren aufwand. ich liebe es!
    und danke thomas, sehr schön, wie du berichtest, österreich ist mir zwar egal, aber du scheinstn mir auch kompetent genug zu sein… wie gehts deiner meinung nach in europa weiter mit mindest-/hoechst-sonstwasspeicherfristen?

    • Ich hatte auch zwischendurch, nachdem Linus schon eine ganze Weile geredet hatte, das Gefühl, dass Tim ihn mal unterbrochen hätte. Thomas hat sich vermutlich als Gast einfach etwas mehr zurückgehalten.

      An Spekulationen über Persönlichkeitseigenschaften von Herrn Neumann, die dieser Beobachtung zu Grunde liegen mögen, möchte ich mich allerdings nicht beteiligen.

    • Dass Linus am Anfang, dann Thomas am Ende viel geredet hat, liegt daran dass es erst um Deutschland, und dann um EU und Österreich ging, wo Thomas der Experte ist.

  4. Hi Linus, hi Thomas,

    Thomas, danke für den Bericht aus Österreich – war hochinteressant!
    Linus: Bitte unbedingt öfter mal aus anderen Ländern berichten (Schweiz, Frankreich etc.). Das ist genau so interessant wie die aktuelle Netzpolitik in Deutschland.

  5. Dass Betroffene von polizeilichen Abhörmaßnahmen informiert werden müssen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, das gibt es schon in Deutschland. Praktisch findet das aber so gut wie nicht statt. Denn da schreibt dann ein Beamter einfach einen Vermerk „Restwahrscheinlichkeit“ oder „Restrisiko“, dass da doch noch was zu finden sein könnte und um eventuelle zukünftige Verfahren jetzt nicht schon zu gefährden, wird halt dann lieber doch nicht informiert.

    Bringt also eher weniger.

  6. Es ist natürlich absolut möglich, dass die NSA (denkbar wäre aber auch einer der anderen Verbundspartner der Five Eyes) sich gedacht hat, mischen wir doch einfach mal ein paar Selektoren aus dem nicht-vereinbarten Bereich mit unter. Aber es gibt auch noch die Möglichkeit, dass die selbst die Zusammensetzung der Selektoren gar nicht hinreichend kontrollieren, um eine Übereinstimmung mit mutmaßlich existierenden Regeln für Selektoren garantieren zu können. Wenn sie aus Assoziationen im zweiten oder dritten Grad Selektoren generieren, dann genügt ja eine Anscheinsbeziehung zu einem europäischen/deutschen Ziel (z.B. war zum gleichen Zeitraum in einem Hotel wie ein internationaler Waffenhändler), um daraus über die weiteren Grade etliche neue europäische/deutsche Ziele auf die Listen zu ziehen. Es könnte gut beides sein.

    Ich stelle mir das so vor: Es gibt so eine eigene Kategorie „BND-Datensammlung“ und der NSA-Analyst sieht dann einen Warnhinweis, „Darf nicht für Informationserhebung über deutsche Ziele genutzt werden“. Darunter steht dann ein Feld „Ausnahmen“ und da kann man dann auswählen: „Nationale Sicherheit der US“, „Wirtschaftliche Integrität der US“, „Deutsche Terrorverdächtige“ usw.

    Zu Österreich: Aber bei euch ist nicht zufällig ein Deutscher vor einer Weile Reichskanzler geworden oder?

    • bei der nsa gibt es absolut NIEMANDEN, den deutsche gesetze interessieren.
      ich stelle mir das so vor:
      ahh, we got bad aiblingen, right?
      yes sir.
      lets do a full search on $sowieso
      ok, sir.
      da fragt niemand nach gezehn oder sonstwas. warum auch? sind ja nicht ihre gesetze.

      • Wieso genau das habe doch gesagt. Unsere Phantasien unterscheiden sich nur dahingehend, wieviel Pseudoschutz, die da reinbasteln, damit auf irgendeiner Entscheidungsebene jemand behaupten, es sei alles in Ordnung.

        • nee, hast du nicht gesagt.
          du hast gesagt:
          „Es ist natürlich absolut möglich, dass die NSA (denkbar wäre aber auch einer der anderen Verbundspartner der Five Eyes) sich gedacht hat, „….
          daraufhin wollte ich nur zum ausdruck bringen, dass meiner meinung nach die nsa ganz sicher nicht über deutsche „selektoren“ und deren legalität nachdenkt. die gibt dem bnd (oder wem auch immer, frau merkel, de maiziere oder zierke, ach nee, münch) ne liste und dann ist der (sind die) verantwortlich.
          was „unsere phantasien“ angeht, keine ahnung, was der satz soll. auch nicht, wenn ich mir ein kann dazudenke.

          • Aha, darauf beziehst du dich. Ich glaube damit übertreibst du die Vermutung, dass den US-Amerikanern sowieso alles egal ist. Wenn die NSA eine Vereinbarung mit einem Partnerdienst trifft — gehen wir mal davon aus, der BND hat Anforderungen an die Selektoren gestellt — dann wird es Erwägungen geben, inwieweit man sich an diese Vereinbarung hält. Nehmen wir den Extremfall alle Selektoren wären gegen die Interessen der Bundesrepublik gerichtet. In dem Fall müsste die NSA damit rechnen, dass der BND die Kooperation abbricht.

            Aber sagen wir mal die NSA halten die deutschen Partner für so abhängig von der Zusammenarbeit mit ihnen, dass sie entschieden haben, dass man sich keinerlei Selbstbeschränkungen im Umgang mit dem BND auferlegen müsste. (Wohlgemerkt, man sollte in Rechnung ziehen, dass es vielleicht auch Selektoren gibt, von denen die NSA nicht möchten, dass sie anderen Geheimdiensten bekannt werden, weil sie zuviel über spezifische Interessen der USA aussagen.) Dann ist der Umstand, dass sie einmal zu dieser Überlegung gekommen sind, die zugegeben sehr minimale Erfüllung von „sich gedacht hat“.

            Wenn du bestreitest, dass die NSA überhaupt irgendwelche Kalkulationen im Umgang mit ausländischen Partnerdiensten anstellt, würde ich sagen, das ist eigentlich nicht möglich, denn sie mussten ja zumindestens erstmal zu einer Vereinbarung kommen. Den BND-Kooperationspunkt als Außenstelle der US-Dienste zu sehen, der in beide Richtungen nicht anders behandelt, wird als ihre eigenen, da kann ich nicht mitgehen.

            Wenn du sagen willst, dass die Vereinbarung anders geartet ist, nämlich dass die NSA die Selektoren liefert und es in der Verantwortung des BND liegt, die Kompatibilität mit der deutschen Gesetzeslage herzustellen, dann wird das glaube ich nicht von den bisherigen Erkenntnissen gedeckt. Aber gut, davon bin ich nicht ausgegangen.

            Schließlich ich dachte, deine Kritik „bei der nsa gibt es absolut NIEMANDEN, den deutsche gesetze interessieren.“ macht sich an meiner Phantasie fest, wie eine Computermaske am Arbeitsplatz eines NSA-Analysten aussehen könnte, so dass sie einen sofort umgehbaren Schutzmechanismus enthält. Dem setzt du deine Phantasie über ein Gespräch zwischen zwei fiktiven NSA-Mitarbeitern entgegen. Mir war nicht klar, dass du mir bereits in der Einschätzung oben widersprochen hast.

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