Linus Neumann 0:07:39
Und dann werden wir mal wieder beim Feedback. Das wird heute ein bisschen länger, weil natürlich wie erwartet.Unser Feedback-Bad zur Blockchain äh funktioniert hat. Hm aber zunächst einmal sprechen wir noch über,Googlefonds. Also wir hatten in der letzten Woche darüber gesprochen, dass es ein Urteil gibt, weil eine Webseite Google eingebettet hatte und das eben nach DSGVO hier nicht äh so,tragbar war, was jetzt das Verwenden von Google zum richtigen Risiko macht. Da gibt's zwei Kommentare. Der eine von Philipp ist ziemlich lang. Philipp, ich kürze den ein bisschen. Ich hoffe, dass ich die wesentlichen Teile.Ansonsten ist der natürlich auch in den und es sei darauf verwiesen, falls Philip sich hier nicht richtig wiedergegebenfindet äh lest es bitte noch einmal in den Kommentaren. Also hallo Tim, hallo Linus, die Entscheidung des Landkreis München zum Schadensersatz wegen Einsatz von Google Webfons gibt auf jeden Fall Anlass grundsätzlicher über Datenschutz imNetz nachzudenken. Nach meinem Empfinden ist auch eure Position hier nicht,ganz klar. Der Schadenersatz wurde zugesprochen, weil keine Rechtsgrundlage für die mit dem Aufruf der Webfonds in der Online-Implementierung stattfindende Übermittlung von IP-Adressen an Google,Als Service-Provider bestand. Wohlbemerkt, es geht um die IP-Adresse, nicht um ein Tagebuch ähm und keine Rechtsgrundlage.Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass kein Konzentrer existierte beziehungsweise die entsprechende Checkbox nicht geklickt wurdeDie Rechtsgrundlage des berechtigten Interesse hätte nahe gelegen, wird aber von der Datenschutzaufsichtsbehörden für nahezu nichts mehr als zulässig angesehen. Stattdessen wird an der Realität vorbei, überall,auf die informierte Einwilligung beziehungsweise auf Concent-Banner gesetzt. ÄhmAnmerkung von mir. Na ja, das mit dem an der Realität vorbei äh ist so eine Sache, das ist halt genau die DSGVO, ja. Ähm weiter geht's, die sichAnschließende Frage, ob es für einen immateriellen Schadensersatz einer gewissen Erheblichkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzung bedarf, liegt gerade beim EuGH.Bis zu einer anderslautenden Entscheidung des EuGH kann jedes Gericht vertreten, dass alleine der Verstoß gegen die DSGVO ausreicht,immateriellen Schaden zu begründen, was im Begriff des Kontrollverlustes über Daten zum Ausdruck kommt.Wenn also bei meinem Besuch einer Webseite ein Concentbanner fehlt,führt das zu einem Kontrollverlust über meine personenbezogene Daten, der schon zum Schadensersatz berechtigtAha. Kann man so machen. Hat aber natürlich mit der Realität im Netz nichts zu tun und bringt auch keine Kontrolle über meine Daten zurück. Webseitenbetreiberinnen bekommen aufgrund von Urteilen wie diesem existenzielle Probleme,die 100 Euro ihr potentiell pro Userin gezahlt werden müssen,Das Risiko ist auch nicht nur theoretisch. Legal Tech-Unternehmen sammeln bereits fleißig Schadensersatzansprüche ein und machen diese gebündelt geltend. Das Risiko für sehr simple Dinge,wie den Betrieb einer Webseite, steigt so ins Unermessliche. Ich lese den Kommentar jetzt doch mal vor. Eine weitere merkwürdige Entwicklung ist, dass Gerichte und Aufsichtsbehörden die Übermittlung von IP-Adressen in die USA untersagen,Auch wenn ein Konzertbanner geklickt wurde.Nach dem Verwaltungsgericht Wiesbaden-Beschluss 2021 und der österreichischen Aufrichtsbehörde ist der Einsatz von US-Dienstleistern unzulässig. Bekanntlich dürft,dürfen. Nach dem Shrimps zwei Urteil des EuGH Duaten nur noch dann in unsichere Drittländer wie die USA übermittelt werden. Wenn die vom EuGH zusätzlich zum Abschluss von Standardvertragspause geforderten Additional Safeguards umgesetzt wurden, was in aller Regel nicht möglich ist.Dabei ist es völlig egal, ob die Übermittlung an Google, Facebook erfolgt oder an andere US-Unternehmen wie Cookie,Außerdem ist egal, ob es um IP-Adressen oder um sensible Daten geht, weil ein risikobasierter Ansatz von den Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert wird,Nach der Rechtslage ist also nicht Google, geschweige denn ein bestimmtes Produkt wie etwa Webfonds.Das Problem, sondern die USA als solche sind es. Dies mit der Begründung.Weil sich US-Sicherheitsrechte und DSGVO in der Tat schlecht vertragen. Dass sich EU-Sicherheitsgesetze und DSGVO,in gleicher Weise schlecht vertragen, bleibt dabei unerwähnt. Was für eine Scheinheiligkeit,Mal ganz ehrlich, sollen diese Probleme wirklich von einzelnen Webseitenbetreiberinnen gefixt werden, indem man ihnen aufgekeine IP-Adressen in die USA zu schicken oder um Himmelswillen keine Google-Produkte einzusetzen. Das zu glauben ist der Fixierung auf das vermeintlichaufgeklärte Individuum meines Erachtens hoffnungslos naiv und führt außerdem zu einem riesigen Vollzugsdefizit. Wie du Lines schon richtig sagtest, haben Google von unsGoogle und Facebook durch die Login-Daten grade vom Einwilligungsparadigma nochmal prächtig,profitiert. Ich denke, es braucht politische Lösungen für politische Probleme. Politische Lösungen werden gebraucht, um die staatliche Überwachung der Bürgerinnen weltweit auf einen erträgliches Maß zurückzuführen, um zu entscheiden, welches Private private Tracking,möglich sein soll und welches nichtund um die viel zu große Macht von Google, Facebook et cetera einzudämmen. Die informierte Einwilligung und Kontrolle über Daten sind große und schädliche Irrtümer des gegenwärtigen,Schutzes, die beim Erkennen und Lösen dieser Probleme im Wege sind. So jedenfalls meine Meinung,und mich würde interessieren, was ihr darüber denkt. Grüße und Dank Philipp. Tja, äh das ist äh äh.Die also ich würde zunächst einmal sagen die Argumentation ist schon zutreffend.Zeigt aber natürlich auch, dass gewissermaßen,der Zug so dummerweise halt einfach abgefahren war, als die DSGVO dann endlich mal verabschiedet wurde. Ja ähm.Gewissermaßen ist es tatsächlich korrekt. Ich meine, ich weiß nicht, wann Google angefangen hat,und also ich meine die die guten Ideen ne waren der Like, but in Google Analytics irgendwelche Sachen die halt eingebunden werden Google Funs auf jeden Fall auch eine super Idee atum möglichst viel in in anderen Seiten eingebunden zu sein. Gleichzeitig haben wir heute nicht mehr unbedingt das Problem, dass die ihre,Schüler in alle möglichen Webseiten reinheben, sondern ähm inzwischen ihrem Ziel relativ nah sind, zumindest Facebook,Quasi das das wird vollständig durch ihren ähm Park da zu ersetzen und da ist natürlich also kann es nicht unser Ziel sein.Philipp Recht, wenn wir jetzt ein Abmahnrisiko für Einzelwebseitenbetreiberinnen herbeiführen, weil das letztendlich die Leute nur dazu drängt zu sagen,eine Facebook-Seite, sonst kommen wieder die Abmahnasis. Ne? Insofern äh vielen Dank äh,Lieber Philipp, ähm etwas äh kürzer,ergänzte dazu noch MSP, da kürzt sich aber jetzt ein bisschen die gewerbsmäßigen Abmannskanzleien brauchen jetzt nur ihr Suchskript auf Googles lassen und die Serienbriefdruckmaschine anwerfen. Zentrale Funktionalität des World Wide Webs ist es auf externe Quellenäh zu verlinken oder diese einzubinden. Du hast geschrieben Extreme. Ich glaube, du meinst Externe. Oder oder bei uns stimmt das Ceming nicht in in.In den Kommentaren. Drittens, wo soll das endenallein die IP-Adresse an Googlefonds ein Problem ist, was ist dann mit Seiten, die Google Ads drin haben. Wenn man das weiterspinnt, könnt ihr jede Seite, die noch so was wie Bootstrap oder Jackfil über einen CDN nachlädt, dafür belangt werden.Äh weil sie die IP des Nutzers weitergegeben hat. Technisch gesehen gibt der Seitenbetreiber die LP nicht an Google weiter. Es wird lediglich ein HTML ausgeliefert, dasbeschreibt, welche Inhalte an welchen Orten zu finden sind und wie diese angeordnet werden sollen. Ja, das äh ähm,dann äh der Pro-Tipp, genau das ist ja das. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, lernt HTML, CSS und Java-Script, lädt sich die Seiten mit Curl und stellt sich vor seinem inneren Auge vor, wie das dann ausgesehen hätte.Wer das kann, hätte dann aber vermutlich auch verstanden, wie das Internet funktioniert und käme nicht auf die Idee, solche weltfremden Urteile zu erlassen. Okay, alsozwei äh denke ich sehr gut begründete äh Kommentare zu diesem Urteil. Kann Torke, wie siehst du das?