Linus Neumann 0:16:13
Und das also als allererstes ist zu sagen, dieser Shitstorm auf die GEMA,Ist natürlich sehr schön von YouTube orchestriert. Das hatten wir auch schon mal in einer vorherigen Sendung erwähnt, weil die GEMA,muss diese Rechte einräumen und kann sie auch gar nicht verweigern. Also es steht ein sogenannter Kontrahierungszwang für die GEMA. Die GEMA kann YouTube,erstmal gar nicht verbieten diese Musik zu streamen.Muss aber dann, also kann aber dafür dann die Kohle verlangen, ja? Aber sie können's erstmal nicht verbieten. Und äh seit sie, seit zwischen YouTube und Gamer seit zweitausendneun keine Einigung mehr besteht, strollt quasi YouTube die GEMA,mit diesem äh mit diesem Sperreding, ja?Und in Wirklichkeit, wie du gerade schon sagtest, streiten die sich um über Gebühren und zwar nicht unbedingt über die Höhe.Der tatsächlichen Gebühr, sondern die GEMA möchte gerne einen Festbetrag pro Klick,Erstmal als Basis und YouTube will dynamischer bezahlen, also zum Beispiel die Dauer berücksichtigen und äh die Einnahmen, die Werbeeinnahmen und bietet der GEMA an, äh hier,Ihr kriegt eine Werbeeinnahmenbeteiligung,Und das machen die solche äh Vereinbarungen haben die in vierundzwanzig Ländern der Welt. Ja, da wo also die Verwerter Gruppierungen dann,automatisch an den Werbeeinnahmen beteiligt werden, genauso wie das eigentlich auch der YouTube-User werden kann, der irgendwie ein Video hochlädt, ne, also habe ich da irgendwie auch schon mal so ein so eine E-Mail bekommen,und ähm die GEMA sagt aber, nee, wir wollen eine abrufbezogene Mindestvergütung.Und das kommt aber eigentlich aus dem Bereich der bezahlten Downloads,Also ähm bei iTunes etwas kaufen. Da kriege Pro,Artikel äh oder Pro äh pro MP3 oder Album oder was auch immer, kriegt die GEMA da einen Fixbetrag. Und da sagt ähsagt YouTube natürlich, ja Moment, da kauft ja jemand das Lied und und ist ja irgendwie gar nicht zu vergleichen, diese diese Streaming Dienste mit dem, was wir hier machen.Und dann sagt die GEMA, ja, aber ähm,Ihr verdient ja auch noch äh Geld mit mit Daten, die ihr über eure Nutzer sammelt, also die Werbeeinblendung ist ja nicht ähm euer einziger Einkunft und und davon wollen wir eigentlich im Prinzip,Auch noch was haben und deswegen wollen wir äh von unserer Mindestvergütung nicht abholen.Das ist so der der grobe Konflikt und was normalerweise in einem solchen äh Problemfeld passieren würde,Was der vorgesehene Weg ist, dass das deutsche Patent- und Markenamt diese Meinungsmaschine zwischen den beiden Parteien schlichtet. Und zwar,meldet sich YouTube also beim deutschen Patent und Markendamm und sagt hier wir haben ein Problem mit der GEMA,und zahlt dann den unstrittigen Teil des Geldbetrages, der auf jeden Fall an die Geber bezahlt werden muss, direkt an die GEMA und den strittigen Teil an das DPMA, deutsche äh Patent und Markenamt,und das verwaltet das quasi als Treuhänder so lange, bis es eine Entscheidung getroffen hat, als Schlichter.Und sagt dann, okay, hier ist der Betrag äh hier äh Google, YouTube, hier habt ihr den wieder oder nee ähm den gebe ich jetzt der GEMA. So, jetzt ist die Frage, warum geht ihr YouTube nicht zum deutschen Patent und Markenamt?Und der Grund dafür ist, weil YouTube sagt, wir sind kein Content-Provider,wie iTunes, sondern wir sind ein Hoster, die Videos mit diesem oder die Musikvideos, um die es geht, die stellen wir da ja nicht rein, sondern unseren Nutzer.Und deswegen geht YouTube auch hin und sperrt prophylaktisch.Weil sie den äh GEM-Tarif für Werbefinanziertes Musikstreaming äh nicht bezahlen wollen.Und sagen deshalb sperren wir diese Videos, damit wir,gar nicht erst in die in die Richtung Content Provider kommen, weil in dem Moment, wo YouTube quasi öffentlich ein Content Provider wäre, hätten sie.Den Kern des Konflikts mit der GEMA verloren. Ähm und deswegen sagt YouTube, wir sind Hoster.Und unterliegt damit der Störerhaftung und die GEMA sagt, nein, ihr seid Content-Provider.Und äh würde sie deshalb dann diesem ganzen Gamer im vollen Maße unterziehen. Deswegen ist diese Frage so entscheidend. So und YouTube sagt, naja, aber wie gesagt, wir sind kein wir sind,ähm.Wir sind nur Hoster, denn wir haben mit dem Content nichts zu tun. Und dann sagt die Geber wieder, ja, aber man guckt euch doch nur wegen der Künstlerin, also ähnlich wie so eine Disco. Ja, das ist also die Argumentation der GEMA. Wenn ich in einer Disco-Leader spiele, muss ich ja auch an die GEMA bezahlen,weil wenn ich in der Disco keine Musik spielen würde, die Leute im Zweifelsfall nicht kämen. Jetzt mal außen vor gelassen, dass es auch äh,nur außen vor gelassen, dass es eben auch gEMA-freie Musik gibt, ja? Äh und dann sagt die GEMA und außerdem YouTube habt ihr ja Kontext sensitive Werbung drauf. Das heißt,ihr macht ja schon wirklich was mit den Inhalten. Also euch ist ja schon, ihr seid was da irgendwie für Inhalte sind, weil ihr entsprechende Werbung schalten könnt. Und so weiter so.Und es geht also jetzt Täter oder Störerhaftung. Wenn äh YouTube Content Provider ist, dann haben sie die Täterhaftung,Und wenn sie Hoster sind, dann haben sie die Störerhaftung. Störerhaftung hatte ich ja, glaube ich,schon in einer Sendung erklärt, das ist dieser Fall, der auch bei einem Blog dann eintritt, in dem Moment, wo ich Kenntnis erlange, dass ich ähm illegale Inhalte verbreite,oder das über meine Plattform Illegale Inhalte verbreitet werden, muss ich diese entfernen. Also,Wie bei mega Upload äh oder oder solchen,oder ich habe einen Nazi-Kommentar in meinem Blog immer, in dem Moment, wo mich darüber jemand in Kenntnis setzt, muss ich das unverzüglich entfernen. Störerhaftung. Ich bin aber nicht,automatisch dafür verantwortlich. Das wäre Täterhaftung. So und jetzt kommt das Gericht und sagt,Für YouTube gilt eine Störerhaftung. Sie müssen also unverzüglich löschen.Und jetzt sagt YouTube, yeah, wir sind kein Content-Provider. Wir haben das Verfahren gewonnen und die GEMA sagt, haha, sie sind verantwortlich und müssen das sofort löschen und nicht erst nach Wochen. Und deswegen sagt die GEMA, yeah.
torrent:
http://thepiratebay.se/torrent/7218950/logbuch_netzpolitik_22_Du_willst_es_doch_auch_
Oh, war ja überraschend kurz heute ;-)
Re Gema-Youtube: Was mir auch bei Eurer Zusammenfassung gefehlt hat, ist eine Bewertung der Relevanz dieses erstinstanzlichen Urteils. Das ist, soweit ich dazu Angaben finde, nicht rechtskräftig, solange es nicht beide Seiten akzeptieren. Nachdem beide Parteien mindestena soviel verloren wie gewonnen haben, ist wohl davon auszugehen, dass es zu einem Berufungsverfahren, ggf. Revision vor dem BGH kommen wird. Damit ändert sich in den nächsten ~3 Jahren nichts am status quo, den das Urteil ohnehin bekräftigt, wie Ihr ja gesagt habt.
Im Moment sieht es nicht danach aus, als wäre eine der Parteien mit dem Ergebnis unzufrieden.
Natürlich werden da noch interne Prüfungen der Urteilsbegründung stattfinden, aber der Sendungstitel trifft durchaus zu: die GEMA hat ein Interesse daran, auf YouTube zu kommen (und bezahlt zu werden) und YouTube hat auch Interesse an dem Material (und den Werbeeinnahmen).
Nicht zu vergessen: YouTube KÖNNTE auch zu unliebsam hohen Beiträgen ‚verdonnert‘ werden und dann einfach weiterhin sperren.
…und vom BGH ist man hier immer noch meilenweit und lange Zeit entfernt.
die durch die gema vertretenen künstler versuchen den spagat und werden dadurch scheitern. wie jeder normale mensch kann auch ein künstler seine videos bei youtube einstellen und wenn genügend visits sind, diese durch werbung refinanzieren. warum die gema immer ein stückchen vom kuchen abhaben möchte, leuchtet mir nicht ein. denn schließlich ist auch bei den speichermedien eine gema-abgabe.
Die Idee der GEMA fußt auf Konzepten wie Radio und Diskotheken, wo dieses Argument nicht greift. GEMA-Einnahmen sind auch ein nicht zu vernachlässigender Teil des Gewinns, den man zum Beispiel mit einem Nummer-1-Hit macht, wenn der andauernd überall gespielt wird.
Das Argument, dass jeder Künstler seine Stücke selbst hineinstellen soll, ignoriert die Möglichkeit, dass ‚jeder normale Mensch‘ das gleiche Video einstellen könnte und greift daher etwas zu kurz. Auch zahlt YouTube beim Festplattenkauf sicher keine GEMA-Abgabe…
Dass ‚die gema immer ein stückchen vom kuchen abhaben möchte‘ liegt einfach daran, dass es ihr rechtlich zusteht – da verzichtet niemand gern drauf, und damit würde die GEMA auch dem Anspruch ihrer Mitglieder nicht gerecht.
Selbst YouTube erkennt den allgemeinen Anspruch ja durchaus an, wie die Vereinbarungen in anderen Ländern zeigen.
(Das ebenfalls in der Kritik stehende Ausschüttungs- bzw. Umverteilungsmodell der GEMA sei mal außen vor gelassen)
Verzeiht mir den Missbrauch der Podcastkommentarfunktion, aber während Tim und seine Podcasts bei mir reichlich mit Flattr-Abonnements versehen sind, fällt es schwer Linus gezielt einen Groschen zuzustecken.
Unter http://logbuch-netzpolitik.de/team/ habe ich jetzt wenigstens einen direkten Flattr-Button gefunden, aber lieber Linus, es wäre schön, wenn Du auf linus-neumann.de ebenfalls einen Button und vielleicht einen Amazon-Affiliate-Link zum Klicken einbinden könntest.
Der Podcast selbst ist wegweisend und ich wünschte mir, andere Themenbereiche aus Politik und Gesellschaft würden in ähnlichen Formaten chronistisch aufgearbeitet. Danke für Arbeit und euren Einsatz!
Gerne.
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