Linus Neumann 0:16:02
Siehst du? So ähm aber nicht ablenken, so.Das Beispiel war deshalb ungünstig oder falsch, weil sie nämlich eine,Ein Firmensitz in Zypern haben äh und eine ein Prepaid-Dienst in Schweden anbieten. Und deshalb natürlich per se sowieso nicht von diesem deutschen Gesetz betroffen wären.Ja? Ähm wie gesagt, mir ging's dabei darum, ein Beispiel zu finden, was denn zum Beispiel ein Diensteanbieter wäre, der bei,mit einer guten Motivation und einer guten notwendigen Dienstleistung,hier unter die Räder kommen könnte. Und da damit ich jetzt nicht den nächsten Dienst äh äh irgendwie und in der falschen Justicion schildere, nehme ich jetzt mal als Beispielden äh Linus Neumann Mediathek VPN äh an Dienst, ähm der euch sagt, wenn ihr auf,Fernreisen seid in in das europäische Ausland oder in in das asiatische Ausland und mit der,IP, die euch, die euer Hotel Hotspot da habt, hat nicht auf die ARD-Mediathek zugreifen könnt.Dann könnt ihr meinen VPN-Dienst nutzen, ähm der euch dann mit einer deutschen IP darauf zugreifen lässt. Und.Würde ich jetzt als das als Linus Neumann äh Deutschland anbieten und gleichzeitig sagen, ich bin ja ähDatensparsam, äh solange meine Rechnung stimmt, äh solange ihr bezahlt für diesen VPN Dienst, könnt ihr den nutzen.Dann könnte ich sehr schnell unter die Räder kommen als ein Gefahr geneigter Dienst, weil ich in Deutschland einen VPN-Dienst betreiben würde, der euch dazu hilft, Anonymität anonym euch im Internet zu bewegen,und ich gleichzeitig äh eventuell eben äh.In der Lage wäre, euch an die äh Behörden zu verraten. Genau deshalb ist Predator eben auch äh im mit seinem juristischen Konstrukt äh ein ein Prepaid-Dienst in Schweden.Ähm der nämlich, also man bezahlt da im Voraus und äh nutzt das nutzt dann also bezahlt was weiß ich, für ein oder drei oder sechs neun, zwölf Monate. Ähm,und nutzt dann den Dienst, den man schon bezahlt hat. Nein und das heißt für die, dass sie.Ein Minimum an Daten nur erfassen müssen, weil sie keinen Grund haben mehr zu erfassen, weil sie ja der Dienst ja im voraus bezahlt ist,und sie unterliegen außerdem.Ähm der der Juristik Schwedens bei dem Herausrücken von Daten, die nochmal besonders ähm streng ist, nämlich sie müssen,müssten die Daten, die der Nutzer angegeben hat, bei der Registrierung nur im Rahmen eines eines Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat rausgeben, nicht bei einer Ordnungswidrigkeit,So und das heißt, die der Dienst ist quasi dadurch besonders ähm,gegen juristische äh Zugriffe gewappnet, weil sie einerseits eine hohe Hürde haben, überhaupt Daten rausgeben zu müssen und andererseits die geringsten Anforderungen haben überhaupt Daten von ihren Nutzern aufzunehmen.Insgesamt, glaube ich, äh ist sehr lange her, dass ich mich da äh registriert habe. Ich bin da schon sehr lange Kunde. Aber ich glaube, ich brauchte nur eine E-Mail-Adresse.Und die E-Mail-Adresse gibt's ja überall, ja? Keine. Aber bevor ich da jetzt aufhebe, was falsches sage, könnt ihr ja mal ausprobieren, euch da zu registrieren. Die haben, glaube ich, äh so ein Angebotdrei Tage kostenlos oder so einfach mal ausprobieren. Und das ist zum Beispiel sehr zu empfehlen, wenn man jetzt ein freies WLAN anbieten möchte einfach mal spontan, dann wirft man das eben da rein ähm und ist alle Sorgen los.Und genau deshalb findet sich auch so meine Theorie äh dieser Passus in ähm,in diesem als WLAN-Gesetz bekannt gewordenen Gesetz, dass man nämlich sagt, okay, da müssen wir die die äh Anonymisierungsdienste, den müssen wir auch noch zu Leibe rücken. Gleichzeitig.Glaube ich aber, dass es im Prinzip kaum jemand in Deutschland ernsthaft einen Gefahr geneigten Dienst anbietet,Das äh also nach der Definition, die wir in der letzten Sendung heruntergebetet haben, weil ähm.In Deutschland ja sowieso kaum irgendwas angeboten wird. Ich meine, wenn duin Deutschland eine Webseite betreibst, äh stehst du ja schon mit einem, mit einem Fuß im Knast. Äh jetzt fang mal an und mach irgendwie als deutsche GmbH einen Anonymisierungsdienst. Gibt es auchja? Äh aber diese Dienste haben alle ähm sind alle darauf angewiesen spezifische äh juristische Konstrukte auf ihr Dienstangebot anzuwenden.Um Daten eben nicht rausgeben zu müssen. Und ähm kann man da auf jeden Fall äh sehr zugute halten, dass sie das genau ihr juristisches Konstrukt dort erklären und aus sagen, wir geben,Folgende Daten raus. Ja, da weißt du schon vorher, ähm dass du dich da vielleicht nicht mit deiner ähHaupt-E-Mail-Adresse registrieren solltest, ja? Oder du weißt auch vorher, wenn du sagst, okay, irgendwas, weshalb Strafermittlung gegen mich äh angestrengt werden sollten,Mache ich einfach nicht. Also kann ich darauf vertrauen, dass es keine Bedingungen in meinem Leben äh in in der von mir geplanten Internetnutzung gibt, äh die äh da mich einer Gefahr aussetzen würde.Also das nochmal zur äh zur Definition Gefahr geneigter Dienste und ähm.Nochmal, um nochmal sicher und richtig zu stellen, zu betonen, dass ich mit da ein Beispiel gesucht habe und zwar eines von einem Dienstanbieter, der ähm sehr viele äh,gute ähm Initiativen unterstützt und für für viele gute Dinge,gut ist. Im Gegensatz zu äh mega.So, aber bevor jetzt die Meganutzer denken, dass dass ihnen das Megabid verboten wird, nein, äh Mega hat auch sicherlich den Sitz nicht in Deutschland.Ja? Äh im Prinzip.
So ganz optimistisch bin ich noch nicht, was das rein elektrische Fahren anbelangt in der Breite: Der Energieverbrauch im Strassenverkehr beläuft sich auch grob 2000 PJ im Jahr, also – rund wie grosszügig ab – 500 TWh im Jahr. Die Bruttostromerzeugung in D betrug 2014 620 TWh (davon 340 TWh fossile Energieträger und ~ 100 TWh Kernenergie).
Nur um mal das Ausmass klar zu machen, was wir beim Landverkehr und in der Stromverzeugung von fossilen Brennstoffen und Kernenergie weg wollen, dann fehlen uns dafür 950 TWh Stromerzeugung im Jahr aus regenerativen Energien.
Ich muss mich da Anschließen:
Die Entscheidende Kenngröße für die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeuges ist und bleibt seine Energieeffizienz (natürlich auf Strecke gerechnet)
Es nützt wenig, wenn die Fossielen brennstoffe Statt im Auto im Kraftwerk verbrannt werden. Nimm dir die gleiche Leichtbauweise, die notwendig ist, um aus einem Elektroauto überhaupt ein brauchbares Fahrzeug zu machen, und rüste es mit einem entsprechend klein demensionierten Verbrennungsmotor aus und du hast ein deutlich CO2 ärmeres fahrzeug als das Elektrofahrzeug.
Das Problem ist die Energiedichte des Energieträgers. Strom ist ein Großartiger Energieträger, wenn du ihn nicht mitschleppen musst. Deswegen ist das auch für Züge, U- und Straßenbahnen eine gute Sache. Aber wenn man mit einem Akku ein Fahrzeug betreibt, das unabhängig von äußerer versorgung agieren soll, frisst die Größere Masse, die man an Energievorrat durch die Gegend schleppt, einfach enorm an der Effizienz. Auch wenn die Akkus besser werden, liegen da einfach noch fast zwei größenordnungen dazwischen.
hier zum vergleich:
http://www.umweltbewusst-heizen.de/verkehr/Elektrofahrzeuge/Batterie/Energiedichte/Energiedichte-Akku.html
„Die Entscheidende Kenngröße für die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeuges ist und bleibt seine Energieeffizienz“
Warum? Das Umwandeln nützlicherer Energieformen in Wärme ist ja nicht das Hauptproblem, sondern der Ausstoß von CO_2. Die Energieeffizienz spielt also nur eine sekundäre Rolle. Hätten wir eine praktisch unerschöpfliche Energiequelle bei deren Verwendung kein CO_2 oder andere Treibhausgase ausgestoßen würden (man denke beispielsweise an kontrollierte Kernfusion), so wäre die Energieeffizienz was das Problem des Klimawandels angeht egal.
Desweiteren: Das Problem nachhaltig große Mengen Strom zu erzeugen müssen wir sowieso lösen. Signifikant Elektrizität in ihren derzeitigen Anwendungen durch einen anderen Energieträger zu ersetzen, halte ich nicht für möglich. Und ich sehe a priori keinen Grund, warum es möglich sein sollte in Deutschland pro Jahr 450 TWh Strom nachhaltig zu erzeugen, nicht aber 950 TWh (um Christophs Zahlen zu verwenden). Es wäre doch ein komischer Zufall, wenn der derzeitige Verbrauch unserer Gesellschaft nur einen Faktor 2 vom natürlichen Limit entfernt liegen würde. A priori plausibler halte ich es, dass dieses Limit bei weniger als 450 TWh oder mehr als 950 TWh liegt. Im zweiten Fall ist die Elektrifizierung des Verkehrs kein unüberwindliches Problem, im ersten haben wir auch ohne sie ein Riesenproblem.
“ Hätten wir eine praktisch unerschöpfliche Energiequelle bei deren Verwendung kein CO_2 oder andere Treibhausgase ausgestoßen würden “
Haben wir aber nicht. Zumindest für die nächsten paar Jahrzehnte solltest du davon ausgehen, das Energie eine Wertvolle Ressource ist, mit der man möglichst schonend umgeht. Du kannst deinen Gedanken nicht anfangen, mit: wäre das Problem das wir haben gar nicht da. So wie es Momentan aussieht, brauchen wir eine Vielzahl von Maßnahmen um das Problem in den Griff zu bekommen. Und sparen wo man es kann ist eine der wichtigsten davon. Auf energieaufwendigere Techniken zu setzen ist jedenfalls kein Schritt nach vorne.
„Signifikant Elektrizität in ihren derzeitigen Anwendungen durch einen anderen Energieträger zu ersetzen, halte ich nicht für möglich.“
tja, aber du redest davon Andere Energieträger durch Strom zu ersetzen, und das ist eben nicht überall sinnvoll. Insbesondere dann, wenn du die Energie unabhängig vom Netz durch die Gegend kutschieren möchtest.
Um es nochmal zu betonen, wir reden von einem unterschied in der Energiedichte von fast Faktor 100 und selbst bei optimistischen Schätzungen über die Entwicklung von Akkus wird das auf absehbare Zeit Faktor 50 nicht unterschreiten.
Auf der anderen Seite gibt es inzwischen seit einem Jahrzehnt Konzeptautos, die 1-2 Liter auf 100 km verbrauchen. Das diese in der Breite nicht erhältlich sind ist das Problem, nicht das die Elektrifizierung der Autos nicht voranschreitet.
Ich sehe noch eine weitere Möglichkeit, wie WLAN Nutzer in berechtigte und unberechtigte Nutzer unterteilt werden können. Der Gesetzestext sagt ja, dass nur Nutzern Zugang gewährt werden darf, die erklärt haben, bei der Nutzung des WLANs keine Rechtsverletzungen zu begehen. Folglich sind all diejenigen, die diese Erklärung nicht abgegeben haben, nicht berechtigt, den WLAN Zugang zu nutzen. Ein Captive Portal kann man hier auch als angemessene Sicherungsmaßnahme sehen, solange der Nutzer nicht auf „Ich Stimme zu“ gekickt hat, bekommt er nur das Captive Portal angezeigt und hat keinen Zugang zum Netz. Konkret im Freifunk wären dann alle Nutzer berechtigt, die die Erklärung abgegeben haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen.
oder wie wäre es mit folgender konstruktion:
du machst 2 WLANS auf, eines offen, eines verschlüsselt. Im offenen kommst du halt nicht ins Internet, aber du bekommst den Schlüssel für das verschlüsselte, wenn du versprichst, keine Rechtsverlätzungen zu begehen.
Die Kritik an KM kann ich nicht nachvollziehen: Der Mann hat deutlich mehr gesagt, als Ihr von ihm erwartet hättet. Damit hat er sich intern bestimmt keine Freunde gemacht, was Ihr ja auch so seht. Dann bricht er ab und beruft sich auf das Schweigerecht bei drohender Selbstbelastung, das jedem in einer solchen Situation zusteht. Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz, den es sehr zurecht gibt und auf den wohl keiner von uns verzichten möchte.
Es kann nicht sein, dass das nur solange gut ist, wie es „die anderen“ behindert, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte. Auch ein Untersuchungsausschuss darf die Wahrheit nicht um jeden Preis ermitteln und ist an die Strafprozessordnung gebunden. Das ist gut und richtig und die damit verbundenen Nachteile sind in Kauf zu nehmen. Und es ist doch auch nicht erkennbar, dass KM sein Recht in unzulässiger Weise missbraucht hat.
Es mag zweifelhaft sein, ob dieses Recht hier tatsächlich bestand. Aber in der geschilderten Situation ist das gut möglich – und natürlich muss der Ausschuss dann einen weiten Bogen um die Grundrechte des KM machen.
Auch unter dem Aspekt der der Wahrheitsfindung ist Vorsicht angebracht: Wenn KM diese Sache ohne Disziplinarmaßnahmen übersteht, wird das vielleicht auch andere Mitarbeiter dazu motivieren, etwas ausführlicher zu berichten. Umgekehrt wird es abschrecken, wenn sein Dienstherr rechtlich gegen ihn vorgeht und dabei Vorwürfe verwendet, die aus seiner Aussage vor dem Ausschuss resultieren.
Hallo Tim, hallo Linus, großartiger Podcast wie immer!
Die Aussage von Linus „Sachen wegen den Strafermittlungen gegen mich angestrengt werden, mach ich einfach nicht, deswegen kann ich darauf vertrauen, dass es keine Bedingung in meinem Leben […] gibt, die mich einer Gefahr aussetzen“ finde ich sehr optimistisch. Das setzt ja voraus, dass tatsächlich nur gegen Menschen ermittelt wird, die auch was angestellt haben. Leider ist es aber auch so, dass oft gegen völlig unschuldige Menschen ermittelt wird – z.B. weil sie mal ‚Gentrifizierung‘ gegoogled haben. Deswegen find ich die Zusicherung „Wir geben Daten ja nur bei Straftaten raus“ sehr schwach. Natürlich spielt das nur eine kleine Rolle wenn man eine gut gewählte Email Adresse angibt.
Mal eine Frage zu der geforderten Nutzerregistrierung, die private W-LAN-Betreiber umsetzen sollen: Gibt es da Vorgaben, wie genau das zu erfolgen hat (Personalausweisnummer erfassen o. Ä.)?
Wenn es bzgl. potentieller Rechtsverletzungen ausreicht, sich anklicken zu lassen, dass der Nutzer keine zu begehen beabsichtigt, sollte es doch für die Registrierung genügen, wenn man 2 Textfelder für Vor- und Nachname einbindet.
So im Sinne von „Ach wie, der Typ der in meinem Netz unterwegs war hieß in Wirklichkeit gar nicht Michael Jackson?“
Ihr habt den Herren Dotcom erwaehnt. Aus dessen Vergangenheit kann man doch nur eine Sache lernen: Wer vorhat, seine Urheberrechtsverletzung dadurch zu verschleiern, dass man sich „für ein paar Euro“ ein VPN bei einem kommerziellen Anbieter klickt, handelt meiner Meinung nach hochgradig naiv. Wer sagt mir, dass dieser nicht doch mitprotokolliert, was ich da so an Traffic treibe und dann irgendwann das Geschäftsmodell umstellt, um dann meistbietend Beweise an Abmahnanwaelte zu verkaufen, für mehr als ein paar Euro? Je zwielichtiger die Angebote sind, desto sicherer sollt man sich sein, wem man da vertraut…
Ich weise mal darauf hin, dass die vom Nutzer angegebene Website eine Werbe-Seite ist.
Wieso ist erst 0xC0 = 192 einer Sonderfolge würdig? 0xA0 = 160 und 0xB0 = 176 kommen doch ebenfalls in Frage. Und dazwischen liegen noch so schöne Nummern wie 0xAA oder 0xBB.
Slightly OT:
Glückwunsch: Ihr werdet prominent am Anfang der aktuellen c’t in der Leserbriefrubrik erwähnt (Ausgabe vom nächsten Montag, glaube ich).
Hallo Linus,
ich möchte dir deinen VPN-Anbieter keinesfalls madig reden (ich war dort auch mal Kunde) und ich will auch nicht stumpf Werbung machen, jedoch juckt es mir immer wieder in den Fingern, wenn jemand iPredator empfiehlt.
iPredator ist keinesfalls der schlechteste Anbieter auf dem Markt, keine Frage. Trotzdem ist iPredator nicht das, was es vorgibt zu sein. So würde ich z.B. als politisch Verfolgter keinesfalls auf diesen Dienst setzen. Zum Saugen von Torrents ist es aber vollkommen ausreichend. Ich spare mir jetzt viel Text und Begründung, aber ein guter Einstieg sind schon mal die AGB von iPredator und ein Blick auf die enge Schweden/USA-„Freundschaft“. Außerdem steht noch der Beweis aus, dass iPredator im Zweifel lieber „den roten Knopf zu drückt“, als einen seiner Benutzer ans Messer zu liefern.
Langer Rede kurzer Sinn: Cryptostorm (https://cryptostorm.is/) hat entsprechenden Beweis bereits geleistet und ist/war (in der vergangenen Iteration) ein maßgeblicher Akteur bei der Zurverfügungstellung von VPN-Zugängen für Dissidenten und Journalisten im Arabischen Frühling und vielen anderen Ereignissen.
Ich will gar nicht viel mehr dazu sagen als: Schaut es euch an. Vergleicht die Menschen von CryptoStorm mit den Menschen von iPredator, vergleicht die Technik, schaut euch die Github Repos an und bildet euch eine Meinung. Und überlegt euch vor allem: Vor wen, bzw. was müsst ihr euch schützen und wer kann euch diesen Schutz bieten.
Das ist alles. Vielen dank für den tollen Podcast und auch für euer sonstiges (politisches und gesellschaftliches) Engagement!
Hallo,
erstmal vielen Dank für den schönen Podcast!
Ich hab ein bisschen Input für die nächste Sendung. Ulf Buermeyer werdet ihr ja sicherlich bringen, in der Süddeutschen über den geplanten Straftatbestand Datenhehlerei
http://www.sueddeutsche.de/digital/netzpolitik-datenhehlerei-1.2676184
da fielen mir zwei Sachen auf:
1. ist normale Hehlerei immer mit Geld verbunden (Diebesgut geschenkt bekommen ist afaik nicht strafbar), Datenhehlerei nicht. Warum eigentlich nicht? Hehlerei macht man ja strafbar, damit es schwerer wird, gewinnbringend Dinge zu klauen. Daten-„Klau“ passiert ja nicht immer mit Gewinnabsicht. Man könnte vielleicht sogar sagen, dass Whistleblowing die gute Seite von „ich renne mit fremden Daten weg“ ist, und die böse Seite ist dann sowas wie das Datingportal vor ein paar Folgen.
Konkret: Was haltet ihr von der Position, dass der Datenhehlerei-Tatbestand okay ist, wenn man noch eine Gewinnabsicht verlangt?
2. ist die Verbindung zum Verfaschungsschutz auffällig. Die machen sich Sorgen wegen dem Untersuchungsausschuss, setzen mit der netzpolitik.org-Anzeige ihren Mitarbeitern die Pistole auf die Brust. Jetzt stellt sich raus, dass die Bevölkerung mit netzpolitik.org sympathisiert hat, dh ihre Taktik hat nicht funktioniert. Könnte es ihre nächste Eskalationsstufe sein, dieses Gesetz passieren zu lassen? Oder bin ich jetzt zu sehr auf die Verschwörungsschiene gerutscht?