Linus Neumann 1:24:51
Ja, das wendet sich spezifisch an Polizistinnen und Polizisten.Und deswegen habe ich gerade die ganze Zeit gesagt, ich komme auf das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz,weil ich gerade die Kritik daran noch mit einbringen möchte.Denn das ist also so, es gibt dieses Hinweisgeber-Schutz-Gesetz,also im Prinzip kannst du dir sagen, das ist ein Whistleblower-Schutz-Gesetzoder ein Whistleblower-Motivations-Gesetz, ja.Und nochmal, das klingt ja immer erstmal komisch, wenn man jetzt irgendwie sichInfrastrukturen in Organisationen aufbaut für anonyme Meldung,ne. Und was weiß ich, Denunziation und was es da alles für uns schöne Begriffe zu gibt.Aber das ist in solchen, gerade mit Macht versehenen Organisationen eben notwendig,um die Organisation, auch wenn sie einmal groß und einflussreich genug ist undausreichend hohe Hierarchien hat, davor zu schützen, sagen wir mal so.Sowas wie die katholische Kirche zu werden. Also die hätten sich über ein Hinweisgeber-Systemund entsprechende Regeln sicherlich freuen können.Da wäre sehr viel Leid erspart geblieben und es hätte auch der Organisation geholfen.Und was passiert, wenn man das nicht hat und damit nicht entsprechend umgeht,das sieht man eben auch an der katholischen Kirche.Also ab einer gewissen Größe an Organisationen ist so etwas notwendig,weil sich sonst eben zu krasse Hierarchien, Einflussgefüge ergeben,dass Missstände nicht mehr aus sich selbst heraus behoben werden können.Dann kann so eine Organisation infiziert oder infiltriert werden und dann gehtsie kaputt, wenn man das nicht macht.Und deswegen, das sind also keine Denunziationsdinge, sondern das ist ein ganznormaler, notwendiger Selbstheilungsprozess, den man eben unterstützen muss,dem man Kristallisationspunkte geben muss.So, jetzt wurde endlich eine Richtlinie von 2019 umgesetzt im Sommer,das ist das Hinweisgeber-Schutzgesetz und da kritisiert aber jetzt das Whistleblower-Netzwerk,das ist die Organisation in Deutschland, die sich sehr um.Solche Fragestellungen bemüht, ja. Und die beschweren sich jetzt über Deutschlandund die Umsetzung, diese sehr späte und nach ihrer Betrachtung nicht ausreichenden Umsetzung.Und die fand ich jetzt mal ganz interessant, weil sie beschweren sich über fünfAspekte, ich zitiere jetzt mal nicht, äh über zwölf, ich zitiere jetzt mal eher so sechs vielleicht.Weil es sehr interessant ist, weil sie da nämlich diesen Prozess des Whistleblowingsund wie man ihn motivieren kann, ganz gut beleuchten, finde ich.Wenn Sie also sagen, also, Sache ist ja ...Potenziell sollen die Missstände ja auch mal offengelegt werden.Eventuell auch, wenn du es intern nicht geschafft hast, vielleicht auch einfach über die Presse.Dann sagen sie, ja, das Hinweisgeberschutzgesetz enthält ein Verbot der Offenlegungunrichtiger Informationen,das die Schutzvoraussetzungen der Richtlinie, also der EU-Richtlinie,nicht berücksichtigt und dadurchwirkt es abschreckend auf potenzielle Whistleblower. Was heißt das?Du, wenn du etwas offenlegst und da ist irgendwie ein Detail nicht drin richtig,dann machst du dich quasi, also dann ist das verboten, dann machst du dich im Prinzip straffällig.Das ist natürlich erstmal abschreckend, weil das heißt, wenn du jetzt irgendwoetwas offenlegst und da ist ein kleiner Fehler drin oder sonst was,dass dir da eben Strafen verdrohen, ist natürlich ein Problem.Und du darfst nach diesem Gesetz selbst dann Verstöße nicht offenlegen,wenn nur geringe Aussichten bestehen, dass die zuständigen Ermittlungsbehördenwirksam gegen den Verstoß vorgehen werden.Also wenn du schon erkennst, dass die internen Kräfte nicht wirken werden,dann darfst du trotzdem nicht an die Öffentlichkeit gehen.Was ja hauptsächlich der Grund ist, an die Öffentlichkeit zu gehen,wenn die internen die Kräfte und die zuständigen Ermittlungsbehörden nicht wirksamgegen den Verstoß vorgehen werden.Erinnert mich übrigens hier so an Meldungen von Sicherheitslücken,wo du nämlich sagst, pass auf, ich werde einfach an die Öffentlichkeit gehen,ihr könnt ja jetzt was gegen ein Unternehmen oder nicht.Also die Veröffentlichung ist ja auch ein wichtiges Druckmittel für eine ordentlicheBehebung des Missstandes Druck ausüben zu können.Und dann gibt es hier die Priorität für interne Meldungen. Du hast nämlich keineWahlfreiheit, ob du intern meldest.Das Hinweisgeberinnen-Schutzgesetz vermittelt den falschen Eindruck,dass sich Hinweisgeber, die einen Verstoß zuerst intern gemeldet haben,nur dann an staatliche Stellen wenden dürfen, wenn dem Verstoß intern nicht abgeholfen wurde.Also es entsteht der Eindruck, wenn du es einmal intern gemeldet hast,dann darfst du es nicht mehr an staatliche Stellen melden.Und dann gibt es noch andere Sachen. Was ist mit Schadensersatz?Kriegst du Schadensersatz?Also hast du Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden, insbesondere Schmerzensgeld,zum Beispiel wegen der schweren psychischen Belastung für Hinweisgeber.Das sagt die Richtlinie, abersolltest du haben. Diesen Anspruch hat Deutschland dann nicht umgesetzt.Und unvollständige Wiedergutmachung sonstiger Schäden. Also die Hinweisgeberschutzrichtliniesagt, sie verlangt eine vollständige Willgutmachung des erlittenen Schadensund das Hinweisgeberschutzgesetz hat eine Ausnahmeklausel.Wenn also gegen das Verbot von Repressalien verstoßen wird, hast du keinen Anspruchauf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, eines Berufsausbildungsverhältnissesund so weiter. Bis zum nächsten Mal.Auch da nicht alles abgedeckt. Ansonsten sagen sie noch, alle juristischen Personenmüssen laut, alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors,ab 50 Mitarbeitern müssen eine Meldestelle einrichten, laut EU-Richtlinie.Aber in der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird hingegen der Staatermächtigt, das festzulegen, wer das machen muss und wer nicht.Also schon mal sehr, also fand ich jetzt im Detail sehr interessant,weil ich einige davon nicht auf Anhieb einleuchtend fand.Anführungszeichen etwas schwer zu lesen. Aber wenn man sich überlegt,dass ja hier, so ein Gesetz machst du ja nur sinnvollerweise,um die Hürden einer Meldung herunterzusetzen.Und das hat natürlich auch zur Folge, wenn du Hürden einer Meldung heruntersetzt.Klar, erst mal, dass mehr kommen.Natürlich auch verständlich, dass da potenziell Falschmeldungen kommen.Deswegen muss ja auch eine Stelle einrichten, die vernünftig damit umgeht.Also, klingt für mich alles erstmal schon ganz sinnvoll, wenngleich ich auchverstehe, dass man sich natürlich, wenn man so etwas einrichtet,Sorgen macht, was da so kommt.Und dass man natürlich auch den Fall einer Falschbeschuldigung mal betrachten muss.Ja, aber fand ich ganz interessant. Und vor diesem Kontext,dieses Hinweisgeber-Schutzgesetzes, Das ist eben auch dieses Mach-Meldung zu sehen,die also jetzt, ja, sagen wir mal, zu dem Gesetz für den Bereich der Polizei,wo der Eindruck zu korrigieren ist,ich bin mir sicher, dass Eva Johansson den sofort ausräumen kann,dass eventuell bei einigen Polizisten, ganz wenige, ganz wenige,irgendwo ein bisschen der Balken schief im Kopf hängt.Und ich verdächtige all jene, also umso schöner diese Initiative,diejenigen Polizisten, die sich, bei denen der Walten nicht schief im Kopf hängt, zu motivieren.Ja, finde ich filmen war ganz schön. Ist in Ordnung.Jo. Damit wären wir beim Epilog angekommen oder willst du noch was zu,ach ne, nein, nein, nein,Krypto Briefmarken, nein Tim,nein, warum hast du das denn jetzt hier noch in die Schonung,ich will doch keine Krypto Briefmarken, Mann ey, ich hab mich gerade gefreut,dass es in den Whistleblower-Polizei für schwarze Schafen unter den Polizistengibt, jetzt gibt es eine NFT-Briefmarke.