Linus Neumann 1:10:59
Es gibt, also ja gut, Also...Natürlich werden sich mit dieser ganzen Agentik-Nummer jetzt auch eine ganzeReihe Leute richtig wunderschön in den Fuß schießen. Da kannst du dich ja auch richtig drauf freuen.Und das ist auch das, was mir beruflich noch ein bisschen,Hoffnung macht für die nächsten Jahre, weil da wird es noch genug,Probleme zu lösen geben, die Leute sich selber machen, weil sie halt mal einenTag gevibe-coded haben und sich jetzt auf einmal für für irgendwie Grace Hopperhalten oder was auch immer.Ja, aber ich weiß es nicht.Und es ist schön, dass Facebook so blöd ist, aber Facebook, wie gesagt,sind schon seit längerem, die waren eigentlich schon immer blöd.Und insofern haben wir mal drüber gelacht.Worüber nicht so viel gelacht wird oder wurde, ist der Referentenentwurf zumGesetz gegen digitale Gewalt.Also das ist der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen undstrafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt.Und das ist der Referentenentwurf, das heißt, der liegt noch im Ministerium, 16.Und 17. April, wir hatten auch darüber gesprochen, dass er jetzt langsam inder Öffentlichkeit präsentiert wurde, der ist aber noch nicht im parlamentarischenVerfahren, das heißt, der ist jetzt noch nicht in den Bundestag herabgereicht worden,sondern das sind jetzt die ersten Stellungnahmen, die die Verbände direkt andas Justizministerium stellen.Und.Was will dieser Gesetzesentwurf alles regeln?Einmal das gerichtliche Auskunftsverfahren,also Diensteanbieter und Internetzugangsanbieter müssen auf richterliche Anordnung,Bestand und Nutzungsdaten herausgeben, unter anderem Klarname,Anschrift, IP-Adresse, Portnummer.Aber damit die, und das geht mit Richterbeschluss über Landgericht,also eine Person, ein Internetaccount kann mit einem Landgerichtsbeschluss deanonymisiert werden.Wenn da IP-Adresse und Portnummer mit dazugehören, dann wisst ihr auch direkt,es gibt damit einhergehend eine Vorratsdatenspeicherung,vorsorglich gespeicherte Zuordnung von IP-Adresse.Das ist verbunden mit einem parallelen Vorratsdatenspeicherungsgesetzentwurf.Also weitgehende Eingriffe in die Pseudonymität und Anonymität im Internet generell,und dann eben hier geregelt Auskunftsverfahren, um da auch darauf zugreifen zu können.Dann gibt es eine Beweissicherungsanordnung, frühzeitige Sicherung von Daten.Damit sie nicht bis zum Verfahrensende gelöscht werden können und damit auchdie Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden,die Möglichkeit einer Account-Sperre, wo also ein Richterin anordnen kann,zeitweise einen Account zu sperren, und zwar bei schwerwiegenden Rechtsverletzungenund Wiederholungsgefahr.Und dann werden auch die Inhalte gelöscht. Und gleichzeitig aber natürlich Beweissicherungsanordnung.Also wir sehen, da geht es dann, diese Aspekte gehören zusammen.Dann natürlich, man braucht einen Zustellungsbevollmächtigen,damit man diese Pflicht auch für Netzwerke mit Sitz außerhalb der EU durchsetzen kann.Dann gibt es neue Straftatbestände. Der § 184 K StGB wird um Intimsphäre und Deepfakes erweitert.Der § 201 B StGB, da geht es dann um täuschende Inhalte und Deepfakes.Und dann soll ein neuer § 202 E StGB, da geht es dann um unbefugte digitaleÜberwachung in dieser Stalking-Bereich.Vorratsdatenspeicherung hatte ich schon und.Damit wären wir jetzt so,bei den entscheidenden Aspekten. So, jetzt haben dazu mehrere Verbände Stellungnahmeneingereicht, HateAid, der Deutsche Juristinnenbund,Weiße Ring, Gesellschaft für Freiheitsrechte und so weiter.Ja, die Bundesrechtsanwaltinnenkammer, Strafverteidigervereinigung,also da gibt es dann relativ viel.Und ich will ein bisschen schauen, was die so,dazu gesagt haben.HateAid wird jetzt wenig verwundern, dass sie dem allen sehr positiv gegenüberstehen,sich eher um Dauer der Verfahren sollen dann kürzer sein und so weiter.Gerichtskosten sollen pauschal geregelt werden, weil es sonst natürlich dasrechtliche Risiko und so, das finanzielle Risiko des Vorgehens bleibt. Ja,nicht überraschend. Dann gibt es natürlich andere Gruppierungen.Die sich vielleicht ein bisschen auch mehr um die Grundrechtseinschnitte,die da stattfinden, beschäftigen.Zum Beispiel die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die erstmal sagt,okay, hier das mit den Accountsperren ist einfach einwirkungsvoller, positiver Mechanismus, vor allem, wenn er hier ein rechtsstaatlichsauberes Verfahren hat und.Der Inhaber oder die Inhaberin des betroffenen Accounts ja auch sich daran beteiligenkann, dem entgegenwirken kann oder so.Das heißt, da werden deren Rechte gewahrt und vor allem im Zweifelsfall ja dieserechte Verletzung einer Person kann halt auch unmittelbar beendet werden.Auch ist das natürlich ein ganz gut geeignetes, abschreckendes Damoklesschwert,dass du siehst, okay, wenn ich mich jetzt hier, wenn ich jetzt weiter mich soverhalte, dann wird mir dieser Account,temporär oder dauerhaft gesperrt.Das ist ja auch eine unmittelbare negative Konsequenz.Dann sagen sie natürlich, was die GFF ablehnt, das ist auch sehr schön, dass sie die,implizite Verbindung mit der Vorratsdatenspeicherung ablehnen,die sich eben aus den Auskunftsansprüchen ergibt.Dieser Auskunftsanspruch und das sind ja, das hatten wir glaube ich in einerder vorherigen Sendungen schon besprochen, das sind ja auch Auskunftsansprücheim zivilrechtlichen Verfahren. Das heißt nicht nur, ich erhebe,was weiß ich, Strafantrag gegen,die Person hinter diesem Account,sondern ich will wissen, wer die Person hinter diesem Account ist.Dann gab es etwas in diesem Bereich das Verbandsantragsrecht,wo es darum geht, dass du nicht eine individuell betroffene Person brauchst,bei gruppenbezogener digitaler Gewalt.Also beispielsweise Antisemitismus. Da musst du jetzt nicht eine individuellebeleidigte Person finden oder verletzte oder angegriffene Person,sondern du kannst mit einem Verband direkt dagegen vorgehen.Und da sagt die GfF, das kann man eigentlich ruhig drin lassen, damit du,nicht die Beschwerdelast immer auf Individuen hast.Digital Courage, natürlich und auch wichtig und richtig starke Kritik an dieserIdee der Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung, müssen nochmal klar betonen,das wird ja dann von allen gespeichert.Also nicht nur von, also es wird von jedem Account, jeder einzelnen Person gespeichertund wenn diese Daten einmal gespeichert werden, dann wird der Zugriff daraufimmer nur weiter ausgeweitet.Und übrigens haben sich auch andere ExpertInnen im Themenbereich digitale Gewaltgegen Überwachungsmaßnahmen ausgesprochen,zu denen die Vorratsdatenspeicherung zählt, weil es geht ja vor allem darum,das Phänomen zu stoppen und den Menschen eine schnelle Abhilfe,zu schaffen, wo eben die GFF ja diese Account sperren.Und ich meine sogar, mich zu erinnern, dass das eigentlich ein Vorschlag vonder GFF schon vor vielen Jahren war.Das heißt, da wurde auch im Prinzip eine Idee, die sie schon länger versuchenin die Diskussion einzubringen, aufgenommen.Die Bundesrechtsanwaltskammer findet natürlich den Auskunftsanspruch und die,Sicherungsanordnung im Zivilrecht grundsätzlich sinnvoll.Klar, da können die natürlich dann schön neue Verfahren mitführen.Aber sie sagen, die Anforderungen an die gerichtliche Prüfung sind zu hoch.Es sollte eine glaubhaft gemachte mögliche Rechtsverletzung genügen,nicht deren Feststellung.Mit anderen Worten, die sagen dann halt, komm, dieser Auskunftsanspruch,der muss einfach hier, wir wollen nie im Zweifel haben, an wen wir hier verklagen wollen oder so.Lehnen gleichzeitig aber die Vorratsdatenspeicherung ab ich,denke nun ja also da stimme ich Ihnen zu bei der Accountsperre finden Sie die Schwelle zu niedrig,Sie denken dass es halt zu viel,also dass es dann zu einem inflationären Gebrauch,führen könnte, dieser Accountsperren.Und damit dann halt ein Risiko für die Meinungsfreiheit entsteht,wenn einfach die ganzen Leute sich gegenseitig, wenn sie sich einmal im Internetzanken, die Accounts sperren lassen.Und sie haben dann noch, und da kommen wir jetzt auf dieses juristische Terrain,wo es dann irgendwie um die Deepfakes, Deepfake-Kriminalisierung,da haben sie dann im Detail,kritisieren sie die Formulierung, da würde ich lieber nochmal in Ruhe mit Leutendrüber reden, die sich in dem Phänomenbereich besser auskennen und vor allemin dem juristischen Kontext, in dem dieser Absatz steht.Aber, ja, Datenweitergabe, das ist schon alle, also,es werden halt hier, sind hier haltso ein paar Überwachungsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe drin, die halt,wo ich nicht der Einzige bin, die halt so ein bisschen sagen,das scheint vielleicht ein bisschen auch themengebietsfremd zu sein.Trotzdem bei allen, da schließe ich mich ein, breiter Konsens über das Ziel,besserer Schutz der Betroffenen,und natürlich auch ein strafrechtlicher Handlungsbedarf bei bildbasierter sexualisierterGewalt, insbesondere eben Deepfakes, hatten wir auch vor mehreren Sendungenschon drüber gesprochen.Das ist halt nicht witzig und das ist eine schwerwiegende Herabwürdigung,vor allem wenn das irgendwie besonders sexualisierte Deepfakes sind.Entsprechend, das finden alle gut. Vorratsdatenspeicherung lehnen viele ab,die Strafverteidiger, Bundesrechtsanwaltskammer, GFF, Digital Courage, HateAid.Eher akzeptieren das so, scheinen auch so ungefähr die Einzigen zu sein,was aber eben auch mit ihrem Hintergrund jetzt verständlich ist,ja, aber deswegen gibt es eben auch die anderen, die halt ein bisschen breitere Kontexte haben.Die Account-Sperre,eigentlich auch begrüßt von betroffenen Seite.Die GFF lobt die Verfahrensrechte, die Bundesrechtsanwaltskammer sagt,das ist eher ein bisschen zu niedrig.Die Strafverteidiger sagen, das ist Vorverurteilung und Beweisvernichtung weilja gelöscht werden soll aber da würde ich insgesamt sagen, also auch ein halbwegs.Das klingt nach etwas, über das man sich einigen kann,das Verbandantragsrecht das hätten gerne viele drin gehabt.Nur die Bundesrechtsanwaltkammer sagt, Vertretung durch Organisationen bei höchstpersönlichenAnsprüchen ist das systemwidrig. Also die wollen natürlich lieber selber dasmachen statt einer Organisation. Ähm,In diesen tatsächlichen Strafrechtsparagrafen teilweise Forderungen über die,Formulierung, Nachschärfung der Formulierungen und dann diskutieren sie darüber,ob allein schon die Herstellung eines Deepfakes,also wo ist quasi die Schwelle zur Strafe.Die Herstellung selber oder die Verbreitung.Da kann man natürlich jetzt auch noch ins Detail gehen.Sicherlich ist die Verbreitung irgendwo ein bisschen zu spät und die Herstellunghat halt das Risiko, zu früh zu sein, um halt relativ viele vielleicht in irgendeiner Form,realistische oder,legitime Anwendungsfälle zu finden. mit in die Definition zu ziehen.So stelle ich mir diese Diskussion vor, müsste man sich,nochmal detaillierter anschauen mit Leuten, die mehr von dem Phänomenbereichverstehen. Deswegen habe ich jetztmal mich eher auf die technischen und netzpolitischen Aspekte fokussiert.