Urheberrechts-Urteile — Störerhaftung — Vorratsdatenspeicherung — Lawful Interception — Bundeswehr und Social Media — TrueCrypt
Nach einer Weile finden wir mal wieder direkt in der Metaebene zusammen und sammeln vor allem viel Juristisches der letzten Woche ein, wo es einige interessante Urteile auf Amts-, Bundes- und Europagerichtsebene bezüglich der Anwendbarkeit des Urheberrechts, der Störerhaftung gab. Dazu scheinen sowohl die EU als auch manche EU-Staaten zunehmend auf Distanz zur Vorratsdatenspeicherung zu gehen. Zuletzt rätseln wir über mögliche Pläne der Bundeswehr, soziale Netzwerke auszuwerten und über das merkwürdige Ende der Open-Source-Festplattenverschlüsselungs-Projekt TrueCrypt.
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Transkript
Verwandte Episoden
Shownotes
Prolog
EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt
Amtsgericht Hannover: Stream-Gucken nur bei offensichtlich rechtswidriger Vorlage illegal
Begründung des Bundesgerichtshofsurteils zur Störerhaftung
EU-Kommission unternimmt keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung
- EU will keine neuen Regeln für Vorratsdaten
- Dänemark kippt Vorratsdatenspeicherung: Internet-Speicherung hilft nicht bei Strafverfolgung
Vodafone veröffentlicht internationalen LI-Bericht
- Vodafone Law enforcement disclosure report pdf
- Vodafone Law enforcement disclosure report Artikel
- Guardian-Artikel mit ausführlicher Analyse
Bundeswehr will Twitter und Facebook auswerten
- Andrej Hunko: Auch Verteidigungsministerium will Twitter und Facebook ausspähen
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/540
TrueCrypt WTF